Text: S. 84 Dies geht aus dem Testament von Jean Herlin aus dem Jahr 1537 hervor; dort heißt es: "Desgleichen gebe ich Jehennet, Bastardtochter von Clairette Cresson, den Betrag von 300 Francs zu sechzehn Sous in Bargeld in Artoiser Währung, jeder Francs zu zahlen unmittelbar nach dem Eintritt meines Todes. Ich will, dass dasselbige aufgewendet wird, um sie zu ernähren und ihr eine Ausbildung zukommen zu lassen"