1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

T(h)ede Mennen (ter Haseborg) + Zehrte Dyurtz

Keine Kinder

Eltern Großeltern

Informationen zur Familiengruppe
Heirat 1604

Notiz: Bei der Eheschließung räumt T(h)ede Mennen seiner Frau Zehrte ein lebenslanges Nießbrauchsrecht auf alle seine Güter ein. Diese Güter sollen aber nach dem Tod seiner Ehefrau an seine Geschwister bzw. deren Erben zurückfallen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung feststand, dass die Ehe ohne Nachkommen bleiben würde. Durch diese Verfügung wurde ausgeschlossen, dass die Familie der Ehefrau Erbansprüche stellen konnte.
Letzte Änderung 1. Januar 201012:50:12

von: janssenbartsch