Notiz:Bei der Eheschließung räumt T(h)ede Mennen seiner Frau Zehrte ein lebenslanges Nießbrauchsrecht auf alle seine Güter ein. Diese Güter sollen aber nach dem Tod seiner Ehefrau an seine Geschwister bzw. deren Erben zurückfallen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung feststand, dass die Ehe ohne Nachkommen bleiben würde. Durch diese Verfügung wurde ausgeschlossen, dass die Familie der Ehefrau Erbansprüche stellen konnte.