Notiz: Diese Ehe blieb ohne Nachkommen (Jean de La Flèche war ca. 28 Jahre älter als seine Ehefrau).
Die Ehe wurde vermutlich aus rein "erbtechnischen" Gründen geschlossen. Jean de La Flèche erwarb durch diese Heirat Erbrechte an der Grafschaft Maine.
Anmerkung:
Letztendlich wurde die Grafschaft Maine aber erst durch den Sohn von Jean, nämlich Helias de La Flèche, von Hugues (Ugo) V d' Este, dem Vaters von Herberge "d' Este" du Maine, angekauft.