Die vorliegende Ehe wurde auf päpstliche Anordnung (Papst Martin V) wegen zu naher Verwandtschaft im Mai 1419 für ungültig erklärt.
Aus der Ehe gingen keine Nachkommen hervor.
Notiz:Jakobäa war insgesamt 4-mal verheiratet. Alle Ehen blieben kinderlos.