1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Wappen-de-Carbonnel

Simon CarbonnelAlter: 31 Jahre15071538

Name
Simon Carbonnel
Vornamen
Simon
Nachname
Carbonnel
Geburt um 1507 32 27
Geburt einer SchwesterMarguerite Carbonnel
um 1512 (Alter 5 Jahre)

Tod einer MutterSainte Herlin
1512 (Alter 5 Jahre)
Adresse: Paroisse Madeleine, l’eglise Recolette
Veröffentlichung: Fontenay-le-Comte, 1925
Text:
S.583
Tod einer mütterlichen GroßmutterJehenne Dabencourt
um April 1514 (Alter 7 Jahre)
Veröffentlichung: Unveröffentlichte Manuskripte
Text:
Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass Michel und seine Frau Jehenne Dabencourt im März 1514 eine Vermögens-aufteilung zwischen ihren Kindern vorgenommen haben. Wahrscheinlich ist Jehenne Dabencourt wenig später verstorben, da Michel kurz danach Jehenne le Watier geheiratet hat. BN Ms Fr 8537 – folio 271 Recto 272 Recto – 9/9/1523 Michel HERLIN Demoiselle Jenne DABENCOURT sa femme font partage a leurs enfants assavoir a Jehan aisne, .... comme dessus cecy estoit du 26e de mars 1514 ce que ledit Michel ratifie sa femme estant decedee, fait le 9e de septembre 1523. Übersetzung: "Michel HERLIN (und) Dame Jenne DABENCOURT, seine Frau, machen (Vermögens-) Teilung zugunsten ihrer Kinder, nämlich an Jehan den Erstgeborenen ... dies galt vom 26. März 1514 an und wurde vom genannten Michel nach dem Tode seiner Frau bestätigt am 9. September 1523."
Tod eines VatersLaurent Carbonnel
zwischen 1523 und 1527 (Alter 16 Jahre)
Veröffentlichung: Arras, 1876
Text:
S. 51 Laurent Carbonell wird im Jahr 1523 als 'Mayeur de Confrerie de Notre-Dame des Ardents' erwähnt; Im Jahr 1527 wird er in einer Akte seines Sohnes Simon als bereits verstorben (de feu) bezeichnet.
Beruf
echevin

Gemeinsame Notiz:
échevin : Ein échevin ist ein Vertreter der eingetragenen Bürger einer Stadt (‚bourgeoisie‘) , der für ein bestimmtes wichtiges Aufgabengebiet zuständig war. Er war kein 'Angestellter' wie bsp. der Stadtverwalter (prevot) oder der Stadtkämmerer (receveur), die vom Feudalherren benannt und bezahlt wurden, sondern übte das Amt ehrenamtlich aus. Die Funktion des échevin ist mit der eines 'Ältermanns' vergleichbar, der ein Repräsentant der gehobenen Kaufmannschaft in deutschen Handelsstädten (z.B. in Bremen) war. Die Rechte der échevins waren in einer 'Coutumes Locales' beschrieben, die von den Bürgern der jeweiligen Stadt (z. B. Arras oder Lille) mit dem Landesherrn (z.B. dem 'Comte de Artois') abgeschlossen wurde. Die 'echevinage' erlaubte den Bürgern eine gewisse kommunale Selbstverwaltung. In Arras wurden jedes Jahr (im Oktober) zwölf échevins gewählt, von denen einer zum 'Mayeur' ernannt wurde. Die echevins übten ihr "Amt" ohne Bezahlung aus, weshalb dieses Amt meistens nur von den reichen Bürgern ausgeübt wurde. Zur Amtsausübung bekamen sie i.d.R. eine wertwolle Robe gestellt, zudem hatten sie eine eigene Amtstsube im Rathaus der Stadt ('hotel de ville'). Zu den Aufgaben der échevins gehörte vor allem die offizielle Aufnahme von Bürgern in die Stadt, denn nur durch die Bestätigung eines oder mehrerer échevins konnte man ein 'bourgeois' werden. Zudem mussten sie bei dem Abschluss von Erbschaften oder Heiratsverträgen (contract de mariage) anwesend sein. Für die Kaufleute spielte der 'échevin de vingtaine' eine wichtige Rolle, denn er überwachte das Marktgeschehen, schlichtete Streitigkeiten und konnte ggf. auch Strafen verhängen, wie aus dem folgenden Text hervorgeht. "Outre l'Echevinage d'Arras, il y a une espece de petite Jurisdiction que l'on nomme Vingtaine, ou l'Office du Grand Marché, qui est composée d'un certain nombre de Bourgeois choisis par l'Echevinage pour faire la petite Police".
Stand
bourgoise
31. Oktober 1527 (Alter 20 Jahre)

Text:
BB49, Folio 17R - [500] "Simon Carbonnel fils de feu Laurent Carbonell a recreante sa bourgoisie pardevant messierus Michel Herlin et Conte ??? le 31/10/1527"
Tod einer SchwesterMarguerite Carbonnel
nach 1535 (Alter 28 Jahre)

Tod eines mütterlichen GroßvatersMichel „der Älteste“ Herlin
1539 (Alter 32 Jahre)
Adresse: Vor der Kirche von St. Croix
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. S. 55, S. 76
Notiz: Michel wohnte zunächst in der Rue de St. Gery, gegenüber der Kirche, die zur "Pfarrei" (paroisse St. Gery) gehörte. Er legte in seinem Testament vom 19. April 1539 jedoch fest, dass seine Grabstätte "in der Gemeindekirche des heiligen Kreuzes (eglise St. Croix) in Arras nächst dem Leichnam meiner verschiedenen letzten Frau Jehenne le Watier" sein solle. Er hatte zuvor ein Haus vor dieser Kirche gekauft, wo er auch mit Jehenne le Watier wohnte.
Tod nach 1538 (Alter 31 Jahre)

Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
s. Testament von Michel Herlin vom 21.1.1538
Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat: um 1495Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich
10 Jahre
ältere Schwester
4 Jahre
er selbst
6 Jahre
jüngere Schwester

StandArchiv Communales d'Arras - Médiathèque
Text:
BB49, Folio 17R - [500] "Simon Carbonnel fils de feu Laurent Carbonell a recreante sa bourgoisie pardevant messierus Michel Herlin et Conte ??? le 31/10/1527"
Tod"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
s. Testament von Michel Herlin vom 21.1.1538
Beruf
échevin : Ein échevin ist ein Vertreter der eingetragenen Bürger einer Stadt (‚bourgeoisie‘) , der für ein bestimmtes wichtiges Aufgabengebiet zuständig war. Er war kein 'Angestellter' wie bsp. der Stadtverwalter (prevot) oder der Stadtkämmerer (receveur), die vom Feudalherren benannt und bezahlt wurden, sondern übte das Amt ehrenamtlich aus. Die Funktion des échevin ist mit der eines 'Ältermanns' vergleichbar, der ein Repräsentant der gehobenen Kaufmannschaft in deutschen Handelsstädten (z.B. in Bremen) war. Die Rechte der échevins waren in einer 'Coutumes Locales' beschrieben, die von den Bürgern der jeweiligen Stadt (z. B. Arras oder Lille) mit dem Landesherrn (z.B. dem 'Comte de Artois') abgeschlossen wurde. Die 'echevinage' erlaubte den Bürgern eine gewisse kommunale Selbstverwaltung. In Arras wurden jedes Jahr (im Oktober) zwölf échevins gewählt, von denen einer zum 'Mayeur' ernannt wurde. Die echevins übten ihr "Amt" ohne Bezahlung aus, weshalb dieses Amt meistens nur von den reichen Bürgern ausgeübt wurde. Zur Amtsausübung bekamen sie i.d.R. eine wertwolle Robe gestellt, zudem hatten sie eine eigene Amtstsube im Rathaus der Stadt ('hotel de ville'). Zu den Aufgaben der échevins gehörte vor allem die offizielle Aufnahme von Bürgern in die Stadt, denn nur durch die Bestätigung eines oder mehrerer échevins konnte man ein 'bourgeois' werden. Zudem mussten sie bei dem Abschluss von Erbschaften oder Heiratsverträgen (contract de mariage) anwesend sein. Für die Kaufleute spielte der 'échevin de vingtaine' eine wichtige Rolle, denn er überwachte das Marktgeschehen, schlichtete Streitigkeiten und konnte ggf. auch Strafen verhängen, wie aus dem folgenden Text hervorgeht. "Outre l'Echevinage d'Arras, il y a une espece de petite Jurisdiction que l'on nomme Vingtaine, ou l'Office du Grand Marché, qui est composée d'un certain nombre de Bourgeois choisis par l'Echevinage pour faire la petite Police".
MedienobjektWappen-de-CarbonnelWappen-de-Carbonnel
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Bildmaße: 231 × 253 Pixel
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Typ: Foto
Hervorgehobenes Bild: ja
Veröffentlichung: Dressé en vertu de l'édit de 1696 par Charles d'Hozier