Geburt | um 1507 32 27 |
Geburt einer Schwester | Marguerite Carbonnel um 1512 (Alter 5 Jahre) |
Tod einer Mutter | Sainte Herlin 1512 (Alter 5 Jahre) Adresse: Paroisse Madeleine, l’eglise Recolette Veröffentlichung: Fontenay-le-Comte, 1925 Text: S.583 |
Tod einer mütterlichen Großmutter | Jehenne Dabencourt um April 1514 (Alter 7 Jahre) Quelle: MS 8537 (Manuscrit Vignon) Veröffentlichung: Unveröffentlichte Manuskripte Text: Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass Michel und seine Frau Jehenne Dabencourt im März 1514 eine Vermögens-aufteilung zwischen ihren Kindern vorgenommen haben. Wahrscheinlich ist Jehenne Dabencourt wenig später verstorben, da Michel kurz danach Jehenne le Watier geheiratet hat.
BN Ms Fr 8537 – folio 271 Recto 272 Recto – 9/9/1523
Michel HERLIN Demoiselle Jenne DABENCOURT sa femme font partage a leurs enfants assavoir a Jehan aisne, .... comme dessus cecy estoit du 26e de mars 1514 ce que ledit Michel ratifie sa femme estant decedee, fait le 9e de septembre 1523.
Übersetzung: "Michel HERLIN (und) Dame Jenne DABENCOURT, seine Frau, machen (Vermögens-) Teilung zugunsten ihrer Kinder, nämlich an Jehan den Erstgeborenen ... dies galt vom 26. März 1514 an und wurde vom genannten Michel nach dem Tode seiner Frau bestätigt am 9. September 1523."
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Tod eines Vaters | Laurent Carbonnel zwischen 1523 und 1527 (Alter 16 Jahre) Veröffentlichung: Arras, 1876 Text: S. 51 Laurent Carbonell wird im Jahr 1523 als 'Mayeur de Confrerie de Notre-Dame des Ardents' erwähnt; Im Jahr 1527 wird er in einer Akte seines Sohnes Simon als bereits verstorben (de feu) bezeichnet. |
Beruf | echevin Gemeinsame Notiz: échevin : Ein échevin ist ein Vertreter der eingetragenen Bürger einer Stadt (‚bourgeoisie‘) , der für ein bestimmtes wichtiges Aufgabengebiet zuständig war. Er war kein 'Angestellter' wie bsp. der Stadtverwalter (prevot) oder der Stadtkämmerer (receveur), die vom Feudalherren benannt und bezahlt wurden, sondern übte das Amt ehrenamtlich aus. Die Funktion des échevin ist mit der eines 'Ältermanns' vergleichbar, der ein Repräsentant der gehobenen Kaufmannschaft in deutschen Handelsstädten (z.B. in Bremen) war.
Die Rechte der échevins waren in einer 'Coutumes Locales' beschrieben, die von den Bürgern der jeweiligen Stadt (z. B. Arras oder Lille) mit dem Landesherrn (z.B. dem 'Comte de Artois') abgeschlossen wurde. Die 'echevinage' erlaubte den Bürgern eine gewisse kommunale Selbstverwaltung. In Arras wurden jedes Jahr (im Oktober) zwölf échevins gewählt, von denen einer zum 'Mayeur' ernannt wurde. Die echevins übten ihr "Amt" ohne Bezahlung aus, weshalb dieses Amt meistens nur von den reichen Bürgern ausgeübt wurde. Zur Amtsausübung bekamen sie i.d.R. eine wertwolle Robe gestellt, zudem hatten sie eine eigene Amtstsube im Rathaus der Stadt ('hotel de ville').
Zu den Aufgaben der échevins gehörte vor allem die offizielle Aufnahme von Bürgern in die Stadt, denn nur durch die Bestätigung eines oder mehrerer échevins konnte man ein 'bourgeois' werden. Zudem mussten sie bei dem Abschluss von Erbschaften oder Heiratsverträgen (contract de mariage) anwesend sein.
Für die Kaufleute spielte der 'échevin de vingtaine' eine wichtige Rolle, denn er überwachte das Marktgeschehen, schlichtete Streitigkeiten und konnte ggf. auch Strafen verhängen, wie aus dem folgenden Text hervorgeht.
"Outre l'Echevinage d'Arras, il y a une espece de petite Jurisdiction que l'on nomme Vingtaine, ou l'Office du Grand Marché, qui est composée d'un certain nombre de Bourgeois choisis par l'Echevinage pour faire la petite Police". |
Stand | bourgoise 31. Oktober 1527 (Alter 20 Jahre)Text: BB49, Folio 17R - [500] "Simon Carbonnel fils de feu Laurent Carbonell a recreante sa bourgoisie pardevant messierus Michel Herlin et Conte ??? le 31/10/1527" |
Tod einer Schwester | Marguerite Carbonnel nach 1535 (Alter 28 Jahre) |
Tod eines mütterlichen Großvaters | Michel „der Älteste“ Herlin 1539 (Alter 32 Jahre) Adresse: Vor der Kirche von St. Croix Quelle: "Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden Text: S. S. 55, S. 76 Notiz: Michel wohnte zunächst in der Rue de St. Gery, gegenüber der Kirche, die zur "Pfarrei" (paroisse St. Gery) gehörte. Er legte in seinem Testament vom 19. April 1539 jedoch fest, dass seine Grabstätte "in der Gemeindekirche des heiligen Kreuzes (eglise St. Croix) in Arras nächst dem Leichnam meiner verschiedenen letzten Frau Jehenne le Watier" sein solle. Er hatte zuvor ein Haus vor dieser Kirche gekauft, wo er auch mit Jehenne le Watier wohnte. |
Tod | nach 1538 (Alter 31 Jahre) Quelle: "Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden Text: s. Testament von Michel Herlin vom 21.1.1538 |
Familie mit Eltern |
Vater |
Laurent Carbonnel Geburt: um 1475 25 Tod: zwischen 1523 und 1527 — Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich |
Mutter |
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Heirat: um 1495 — Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich |
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10 Jahre ältere Schwester |
Jacqueline Carbonnel Geburt: um 1504 29 24 Tod: 20. August 1553 — Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich |
4 Jahre er selbst |
Simon Carbonnel Geburt: um 1507 32 27 — Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich Tod: nach 1538 |
6 Jahre jüngere Schwester |
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Stand | Archiv Communales d'Arras - Médiathèque Text: BB49, Folio 17R - [500] "Simon Carbonnel fils de feu Laurent Carbonell a recreante sa bourgoisie pardevant messierus Michel Herlin et Conte ??? le 31/10/1527" |
Tod | "Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden Text: s. Testament von Michel Herlin vom 21.1.1538 |
Beruf | échevin : Ein échevin ist ein Vertreter der eingetragenen Bürger einer Stadt (‚bourgeoisie‘) , der für ein bestimmtes wichtiges Aufgabengebiet zuständig war. Er war kein 'Angestellter' wie bsp. der Stadtverwalter (prevot) oder der Stadtkämmerer (receveur), die vom Feudalherren benannt und bezahlt wurden, sondern übte das Amt ehrenamtlich aus. Die Funktion des échevin ist mit der eines 'Ältermanns' vergleichbar, der ein Repräsentant der gehobenen Kaufmannschaft in deutschen Handelsstädten (z.B. in Bremen) war.
Die Rechte der échevins waren in einer 'Coutumes Locales' beschrieben, die von den Bürgern der jeweiligen Stadt (z. B. Arras oder Lille) mit dem Landesherrn (z.B. dem 'Comte de Artois') abgeschlossen wurde. Die 'echevinage' erlaubte den Bürgern eine gewisse kommunale Selbstverwaltung. In Arras wurden jedes Jahr (im Oktober) zwölf échevins gewählt, von denen einer zum 'Mayeur' ernannt wurde. Die echevins übten ihr "Amt" ohne Bezahlung aus, weshalb dieses Amt meistens nur von den reichen Bürgern ausgeübt wurde. Zur Amtsausübung bekamen sie i.d.R. eine wertwolle Robe gestellt, zudem hatten sie eine eigene Amtstsube im Rathaus der Stadt ('hotel de ville').
Zu den Aufgaben der échevins gehörte vor allem die offizielle Aufnahme von Bürgern in die Stadt, denn nur durch die Bestätigung eines oder mehrerer échevins konnte man ein 'bourgeois' werden. Zudem mussten sie bei dem Abschluss von Erbschaften oder Heiratsverträgen (contract de mariage) anwesend sein.
Für die Kaufleute spielte der 'échevin de vingtaine' eine wichtige Rolle, denn er überwachte das Marktgeschehen, schlichtete Streitigkeiten und konnte ggf. auch Strafen verhängen, wie aus dem folgenden Text hervorgeht.
"Outre l'Echevinage d'Arras, il y a une espece de petite Jurisdiction que l'on nomme Vingtaine, ou l'Office du Grand Marché, qui est composée d'un certain nombre de Bourgeois choisis par l'Echevinage pour faire la petite Police". |
Medienobjekt | Wappen-de-Carbonnel Format: image/png Bildmaße: 231 × 253 Pixel Dateigröße: 146 kB Typ: Foto Hervorgehobenes Bild: ja Veröffentlichung: Dressé en vertu de l'édit de 1696 par Charles d'Hozier |