2. Familie de Herlin (nach Carpentier)

Jolente (Jolende) de HerlinAlter: 35 Jahre12351270

Name
Jolente (Jolende) de Herlin
Vornamen
Jolente (Jolende)
Nachname
de Herlin
Geburt vor 1235 30 25
Veröffentlichung: Autor: Jean le Carpentier. Originaltitel: "Histoire généalogique de la tres ancienne et tres noble Famille de Herlin", herausgegeben anno 1667 in Leiden (Leyden), Niederlande. Auftraggeber: Claude (de) Herlin, * 1619 in Bremen.
Text:

S. 134/135

Notiz: In der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin", Abschnitt XIII (Seite 134/135), ist Jolente in einem dort zitierten Vertrag (Charta) ihres Vaters, datiert anno 1247, als zustimmende Person angeführt. Demnach muss sie bereits um 1230/35 geboren worden sein.
HeiratEustache de Saint OmerDiese Familie ansehen
ja

Notiz:

Durch die Ehe des Eustache de Saint Omer mit Jolente de Herlin wurden laut der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin" (Carpentier) lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Familien de Saint Omer und de Herlin wegen der oberen Gerichtsbarkeit in den Herlin'schen Besitzungen beendet. Die Ansprüche der Familie de Saint Omer waren augenscheinlich daher abgeleitet, dass beide Familien denselben Stammvater hatten (Hoston I de Saint Omer). Die vorgenannten Erbstreitigkeiten brachen aber kurze Zeit später erneut aus, als Bauduin III de Herlin, der Neffe von Jolente de Herlin, mehrere Prozesse gegen seinen Onkel (Ehemann der Jolente) Eustache de Saint Omer führte. Hierzu bei Carpentier das Zitat: "Dank der Beratung und der Überzeugungskraft ihrer Verwandten und Freunde versöhnten sie sich schließlich unter der Bedingung, dass der genannte Bauduin seiner Tante väterlicherseits und Ehefrau des Eustache, Jolente de Herlin, auf immer das Herrschaftsgebiet Herlin mit allen dazugehörigen Ländereien abtrete", (S. 144).

ANMERKUNG: Diese Aussagen beruhen ausschließlich auf der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin" ( Autor Carpentier). Sie sind nicht durch andere Quellen bestätigt.

Geburt eines BrudersBauduin II de Herlin
um 1240 (Alter 5 Jahre)

Veröffentlichung: Autor: Jean le Carpentier. Originaltitel: "Histoire généalogique de la tres ancienne et tres noble Famille de Herlin", herausgegeben anno 1667 in Leiden (Leyden), Niederlande. Auftraggeber: Claude (de) Herlin, * 1619 in Bremen.
Text:

S. 133 stimmte einer Schenkung seines Vaters Wallerand lt. Urkunde anno 1247 zu

Geburt einer SchwesterOda (Ode) de Herlin
um 1247 (Alter 12 Jahre)

Tod eines VatersWallerand de Herlin
1248 (Alter 13 Jahre)

Veröffentlichung: Autor: Jean le Carpentier. Originaltitel: "Histoire généalogique de la tres ancienne et tres noble Famille de Herlin", herausgegeben anno 1667 in Leiden (Leyden), Niederlande. Auftraggeber: Claude (de) Herlin, * 1619 in Bremen.
Text:

Er soll im Jahr 1248 gestorben sein (s. S. 20). In der Genealogie wird eine Urkunde (Charta L) aus dem Jahre 1247 aufgeführt, die Wallerand, Seigneur de Herlin unterzeichnet hat (S. 133).

Tod einer MutterJolente de Lens
nach 1247 (Alter 12 Jahre)

Geburt eines Sohns
#1
Obert de Herlin
um 1270 (Alter 35 Jahre)

Beschreibung
Stammtafel: St. 0.1001

Beschreibung
Dame de Herlin; Erbtochter der Herrschaft Herlin

Beschreibung
AMERKUNG ZUR EHE F46 (Jolente de Herlin / Eustache de Saint Omer)

Notiz:

Bei der Ehe zwischen Jolente de Herlin und Eustache de Saint Omer fällt ins Auge, dass die Ehefrau Jolente ca. 30 Jahre älter ist, als ihr Ehemann.

Anmerkung: Bei logischer Fortschreibung des Generationenabstands in der Linie de Herlin, wäre Eustache de Saint Omer bei der Geburt seines Sohnes Obert de Herlin erst 5 (fünf !!!) Jahre alt gewesen. Das ist in höchstem Maße unglaubhaft. Eine Fortpflanzung wäre in diesem Alter aus biologischen Gründen unmöglich gewesen.

Carpentier hat bei der "Konstruktion" der vorliegenden Ehe offensichtlich seiner Fantasie freien Lauf gelassen. Damit sind starke Zweifel an der Existenz dieser Ehe und der beteiligten Personen angebracht.

Nach heutigem Kanntnisstand (anno 2015) kann davon ausgegangen werden, dass die vorgenannte Ehe und die beteiligten Personen nicht existent gewesen sind. (Siehe hierzu die Artikel "Im Ungewissen" und "Untersuchung der Glaubwürdigket der Genealogie - - ". Beide Artikel sind in der voliegenden Homepage Herlyn unter den Link Historie einsehbar.)

Carpentier'sche Ungereimtheit

Tod nach 1270 (Alter 35 Jahre)

Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat:
sie selbst
6 Jahre
jüngerer Bruder
8 Jahre
jüngere Schwester
Familie mit Eustache de Saint Omer - Diese Familie ansehen
Ehemann
sie selbst
Heirat:
Sohn
Eustache de Saint Omer + Elisabeth de Halewin - Diese Familie ansehen
Ehemann
Ehemanns Ehefrau
Heirat:

GeburtGenealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin
Veröffentlichung: Autor: Jean le Carpentier. Originaltitel: "Histoire généalogique de la tres ancienne et tres noble Famille de Herlin", herausgegeben anno 1667 in Leiden (Leyden), Niederlande. Auftraggeber: Claude (de) Herlin, * 1619 in Bremen.
Text:

S. 134/135

Geburt

In der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin", Abschnitt XIII (Seite 134/135), ist Jolente in einem dort zitierten Vertrag (Charta) ihres Vaters, datiert anno 1247, als zustimmende Person angeführt. Demnach muss sie bereits um 1230/35 geboren worden sein.

Heirat

Durch die Ehe des Eustache de Saint Omer mit Jolente de Herlin wurden laut der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin" (Carpentier) lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Familien de Saint Omer und de Herlin wegen der oberen Gerichtsbarkeit in den Herlin'schen Besitzungen beendet. Die Ansprüche der Familie de Saint Omer waren augenscheinlich daher abgeleitet, dass beide Familien denselben Stammvater hatten (Hoston I de Saint Omer). Die vorgenannten Erbstreitigkeiten brachen aber kurze Zeit später erneut aus, als Bauduin III de Herlin, der Neffe von Jolente de Herlin, mehrere Prozesse gegen seinen Onkel (Ehemann der Jolente) Eustache de Saint Omer führte. Hierzu bei Carpentier das Zitat: "Dank der Beratung und der Überzeugungskraft ihrer Verwandten und Freunde versöhnten sie sich schließlich unter der Bedingung, dass der genannte Bauduin seiner Tante väterlicherseits und Ehefrau des Eustache, Jolente de Herlin, auf immer das Herrschaftsgebiet Herlin mit allen dazugehörigen Ländereien abtrete", (S. 144).

ANMERKUNG: Diese Aussagen beruhen ausschließlich auf der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin" ( Autor Carpentier). Sie sind nicht durch andere Quellen bestätigt.

Beschreibung

Bei der Ehe zwischen Jolente de Herlin und Eustache de Saint Omer fällt ins Auge, dass die Ehefrau Jolente ca. 30 Jahre älter ist, als ihr Ehemann.

Anmerkung: Bei logischer Fortschreibung des Generationenabstands in der Linie de Herlin, wäre Eustache de Saint Omer bei der Geburt seines Sohnes Obert de Herlin erst 5 (fünf !!!) Jahre alt gewesen. Das ist in höchstem Maße unglaubhaft. Eine Fortpflanzung wäre in diesem Alter aus biologischen Gründen unmöglich gewesen.

Carpentier hat bei der "Konstruktion" der vorliegenden Ehe offensichtlich seiner Fantasie freien Lauf gelassen. Damit sind starke Zweifel an der Existenz dieser Ehe und der beteiligten Personen angebracht.

Nach heutigem Kanntnisstand (anno 2015) kann davon ausgegangen werden, dass die vorgenannte Ehe und die beteiligten Personen nicht existent gewesen sind. (Siehe hierzu die Artikel "Im Ungewissen" und "Untersuchung der Glaubwürdigket der Genealogie - - ". Beide Artikel sind in der voliegenden Homepage Herlyn unter den Link Historie einsehbar.)

Carpentier'sche Ungereimtheit