1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Wappen_Herlin_Arras

Abraham HerlinAlter: 56 Jahre16121668

Name
Abraham Herlin
Vornamen
Abraham
Nachname
Herlin
Geburt um 1612 38 26
Geburt einer SchwesterMagdalene Herlin
um 1615 (Alter 3 Jahre)
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Datenbank der Familie Poppe
Geburt einer SchwesterMaria Herlin
1616 (Alter 4 Jahre)
Tod eines BrudersJan Herlin
1617 (Alter 5 Jahre) Alter: 13 Jahre
Notiz:
Nach der Herlijn-Genealogie aus dem Jahre 1643, die vom Vater des hier vorliegenden Jan Herlin, nämlich von Jan Herlijn (Jean "Johann der Ältere" Herlin) geschrieben wurde, verstarb sein 1. Sohn - der vorliegende Jan Herlin - im Alter von 13 Jahren, also um anno 1617. In den Herlyn-Stammtafeln wird lediglich gesagt, das Jan Herlin "früh verstorben" ist.
Geburt eines BrudersPhilippus Herlin
um 1619 (Alter 7 Jahre)

Geburt einer SchwesterBarbara Herlin
26. Mai 1620 (Alter 8 Jahre)
Geburt eines BrudersIsaak Janszoon Herlin
1623 (Alter 11 Jahre)
Geburt einer SchwesterElisabeth Herlin
1624 (Alter 12 Jahre)
Tod einer SchwesterElisabeth Herlin
um 1624 (Alter 12 Jahre)
Notiz: bisher gibt es keine Erkenntnisse/Akten über ihren Tod. Wahrscheinlich ist sie früh verstorben
Geburt eines BrudersDavid „der Ältere“ Herlin
9. November 1628 (Alter 16 Jahre)
Tod einer MutterMagdalene Ketwig
November 1628 (Alter 16 Jahre)
Notiz:
Aus der von ihrem Mann Jean verfassten Genealogie aus dem Jahr 1643 geht hervor, dass sie Anfang November 1628, nach der Geburt des 16. Kindes, verstorben ist.
Tod einer väterlichen GroßmutterAgnes de Fines
vor 8. September 1635 (Alter 23 Jahre)
Notiz:
Im Kirchenrechnungsbuch St. Ansgari ist unter dem 08.09.1635 vermerkt: "Wegen der verstorbenen Claude Herlins Frau haben mir die Erben, als da Jacques Herlin, eingesandt und der Kirche geschenkt 50 (Gulden?)". Schenkungen dieser Art fanden in der Regel etwa 6 Wochen nach der Bestattung statt. Somit ist davon auszugehen, daß Agnes wahrscheinlich schon in der 2. Hälfte des Juli 1635 verstorben ist. (Quelle: Einsicht der Kirchenbücher in Bremen durch Hilda Bruns) Um welche Frau und welchen Claude es sich hier handelt, ist nicht eindeutig erkennbar. Da als Erbe aber Jacques Herlin (einer der Söhne von Claude und Agnes hieß Jacques) genannt wird, ist davon auszugehen, dass es sich bei der genannten Agnes um die hier vorliegende Person handelt. Agnes de Fines wäre somit 87 Jahre alt geworden.
Besitz
Land
nach 1640 (Alter 28 Jahre)
Adresse: Rechtenfleth
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Wismarer Tribunal im NLA (StA Stade, Rep. 28) 10.8. H 831 (1) Rep. 28 Nr. 659 Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen (3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. Das Tribunal nahm den Prozess am 10.07.1655 an. Amouri übertrug die Rechte in Bezug auf die weitere Ausführung der Sache an de Muma, so dass dieser seit 1656 als einziger Bekl. auftrat. Am 14.04.1657 bestätigte das Tribunal im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil, allerdings mit der Erklärung, dass der Punkt der Präferenz weiter verhandelt werden sollte. In der Präferenzsache erkannte das Tribunal am 18.04.1659, dass Kl. mit ihrer Forderung an den von Tillmann von Flecken verpfändeten Ländereien Bekl. vorzuziehen seien. Bekl. wurde vorbehalten, falls er gegen die Forderung der Kl. etwas einzuwenden habe, dieses auszuführen. Dagegen legte Bekl. am 07.06.1659 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor, das das Tribunal am 04.07.1659 in einem Punkt zur weiteren Erörterung annahm. Nach geschehener Ausführung erkannte das Tribunal am 21.01.1661, dass die Forderung der Kl. als richtig und liquide zu achten, das am 18.04.1659 publizierte Urteil allerdings dahin gehend zu erklären und zu ändern sei, dass der darin Kl. zuerkannte Vorzug vor Bekl. sich nur auf die zuerst geliehene Summe und Zinsen erstrecken sollte. Auf die von Kl. eingebrachte Rechnung über das Unterpfand sollte Bekl. binnen sechs Wochen seine Einwände vorlegen. Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert.
Tod einer SchwesterMaria Herlin
nach 1641 (Alter 29 Jahre)

Veröffentlichung: Niederländisches Archiv Online - genealogischen Daten in niederländischen und belgischen Archiven https://www.openarch.nl/
Tod eines VatersJean „der Ältere“ Herlin
7. Juli 1647 (Alter 35 Jahre)
HeiratHilla MeierDiese Familie ansehen
um 1648 (Alter 36 Jahre)

Ereignis
Bürgerrecht
1. Oktober 1649 (Alter 37 Jahre)
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Herlin, Abraham Sohn des Johann = Jean und der Magdalena Ketwigh, Kaufmann in Bremen, + 13.5.1668, war mit Hilla Meier, Tochter von Gottfried M. und der Alheyd Döhle, vermählt. Stammtfl. Herlin, Goldenes Buch Seite 201.- Abraham erhielt am 1. Oktober 1649 das Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr. Quelle: http://www.die-maus-bremen.de/Datenbanken/einwohnerquellen1650/index.php?id=perslist&ia=Herlin
Kindstaufe einer TochterMaria Magdalena Herlin
7. Juli 1650 (Alter 38 Jahre)
Adresse: St. Ansgari
Notiz: 4. Sonntag nach Trinitatis , 1650
Kindstaufe einer TochterAnna Herlin
23. November 1651 (Alter 39 Jahre)
Adresse: St. Ansgari
Notiz: getauft zu Bremen am 26. Sonntag nach Trinitatis 1651
Tod einer TochterAnna Herlin
vor 1655 (Alter 43 Jahre)

Tod einer SchwesterBarbara Herlin
nach 1656 (Alter 44 Jahre)
Veröffentlichung: Mehrere Familiendatenbanken, die im Internet zugänglich sind.
Text:
Datenbank der Familie Poppe
Tod einer EhefrauHilla Meier
vor 13. Dezember 1662 (Alter 50 Jahre)
Adresse: St. Stephan
Tod eines BrudersPhilippus Herlin
um 1662 (Alter 50 Jahre)

Tod einer SchwesterMagdalene Herlin
29. September 1664 (Alter 52 Jahre)
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Datenbank der Familie Poppe
Tod eines BrudersJacques Herlin
nach 1667 (Alter 55 Jahre)
Beruf
Wandschneider
zwischen 1653 und 1668 (Alter 41 Jahre)
Adresse: St. Ansgarii
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Abraham wurde in Wachviertel St. Ansgarii zwischen 1653 und 1668 als Wandschneider eingetragen s. http://die-maus-bremen.de/datensammlung/steuerzahler-1638-1668/namensindex/
Notiz:
Abraham Herlin wird im Steuerzahlregister als Wandschneider geführt. Hinter der Bezeichnung Wandschneider (auch: Gewandschneider) verbirgt sich der Beruf des Tuchhändlers.
Wohnsitz zwischen 1653 und 1668 (Alter 41 Jahre)
Adresse: St. Ansgari
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Oniline-Datenbanken; Steuerzahlerregister der Bremer Altstadt 1638 bis 1668
Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten
Text:
NLA Stade - Rep. 28 Schwedisches Tribunal zu Wismar 1653-1715 2.8 H - Laufzeit: 1646 - 1656, Band 2 Alte Archivsignatur: Stade: Rep. 28 I H 4 Bd. II "Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen, Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg Enthält: Akten der Vorinstanz: Landesregierung, 1646 - 1656, Hans Amouri und Wilhelm de Muma vs. Tillmann von Flecken, sowie Johann Herlin d. Ä. und d. J. und Konsorten als Intervenienten, in pcto Hypothekenbesitz (15 cm, 726 Bl.)"
Kindstaufe einer TochterAnna Herlin
22. April 1655 (Alter 43 Jahre)
Kindstaufe einer TochterHelena Herlin
1. Januar 1658 (Alter 46 Jahre)

Kindstaufe einer TochterHilla Herlin
20. November 1659 (Alter 47 Jahre)
Adresse: St. Ansgari
Notiz: getauft zu Bremen am 25. Sonntag nach Trinitatis 1659
Kindstaufe eines SohnsGottfried Herlin
3. März 1661 (Alter 49 Jahre)
Adresse: St. Ansgari
Notiz: getauft zu Bremen am Sonntage Invocavit des Jahres 1661
Beschreibung
Stammtafel: St. 4.06

Tod 13. Mai 1668 (Alter 56 Jahre)
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
St. Stephan s. a. Online-Datenbank, Bremer Einwohner vor 1650
Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat: 25. März 1603Bremen, Deutschland
21 Monate
älterer Bruder
19 Monate
älterer Bruder
20 Monate
ältere Schwester
21 Monate
ältere Schwester
3 Jahre
älterer Bruder
2 Jahre
älterer Bruder
2 Jahre
er selbst
4 Jahre
jüngere Schwester
2 Jahre
jüngere Schwester
4 Jahre
jüngerer Bruder
17 Monate
jüngere Schwester
4 Jahre
jüngerer Bruder
2 Jahre
jüngere Schwester
5 Jahre
jüngerer Bruder
Familie mit Hilla Meier - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat: um 1648
3 Jahre
Tochter
17 Monate
Tochter
3 Jahre
Tochter
3 Jahre
Tochter
23 Monate
Tochter
15 Monate
Sohn

BesitzAkten des Schwedischen Tribunals zu Wismar - Herzogtümer Bremen und Verden (1653-1715)
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Wismarer Tribunal im NLA (StA Stade, Rep. 28) 10.8. H 831 (1) Rep. 28 Nr. 659 Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen (3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. Das Tribunal nahm den Prozess am 10.07.1655 an. Amouri übertrug die Rechte in Bezug auf die weitere Ausführung der Sache an de Muma, so dass dieser seit 1656 als einziger Bekl. auftrat. Am 14.04.1657 bestätigte das Tribunal im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil, allerdings mit der Erklärung, dass der Punkt der Präferenz weiter verhandelt werden sollte. In der Präferenzsache erkannte das Tribunal am 18.04.1659, dass Kl. mit ihrer Forderung an den von Tillmann von Flecken verpfändeten Ländereien Bekl. vorzuziehen seien. Bekl. wurde vorbehalten, falls er gegen die Forderung der Kl. etwas einzuwenden habe, dieses auszuführen. Dagegen legte Bekl. am 07.06.1659 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor, das das Tribunal am 04.07.1659 in einem Punkt zur weiteren Erörterung annahm. Nach geschehener Ausführung erkannte das Tribunal am 21.01.1661, dass die Forderung der Kl. als richtig und liquide zu achten, das am 18.04.1659 publizierte Urteil allerdings dahin gehend zu erklären und zu ändern sei, dass der darin Kl. zuerkannte Vorzug vor Bekl. sich nur auf die zuerst geliehene Summe und Zinsen erstrecken sollte. Auf die von Kl. eingebrachte Rechnung über das Unterpfand sollte Bekl. binnen sechs Wochen seine Einwände vorlegen. Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert.
EreignisMaus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Herlin, Abraham Sohn des Johann = Jean und der Magdalena Ketwigh, Kaufmann in Bremen, + 13.5.1668, war mit Hilla Meier, Tochter von Gottfried M. und der Alheyd Döhle, vermählt. Stammtfl. Herlin, Goldenes Buch Seite 201.- Abraham erhielt am 1. Oktober 1649 das Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr. Quelle: http://www.die-maus-bremen.de/Datenbanken/einwohnerquellen1650/index.php?id=perslist&ia=Herlin
BerufMaus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Abraham wurde in Wachviertel St. Ansgarii zwischen 1653 und 1668 als Wandschneider eingetragen s. http://die-maus-bremen.de/datensammlung/steuerzahler-1638-1668/namensindex/
WohnsitzMaus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Oniline-Datenbanken; Steuerzahlerregister der Bremer Altstadt 1638 bis 1668
WohnsitzNiedersächsisches Landesarchiv -Online
Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten
Text:
NLA Stade - Rep. 28 Schwedisches Tribunal zu Wismar 1653-1715 2.8 H - Laufzeit: 1646 - 1656, Band 2 Alte Archivsignatur: Stade: Rep. 28 I H 4 Bd. II "Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen, Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg Enthält: Akten der Vorinstanz: Landesregierung, 1646 - 1656, Hans Amouri und Wilhelm de Muma vs. Tillmann von Flecken, sowie Johann Herlin d. Ä. und d. J. und Konsorten als Intervenienten, in pcto Hypothekenbesitz (15 cm, 726 Bl.)"
TodMaus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
St. Stephan s. a. Online-Datenbank, Bremer Einwohner vor 1650
QuelleQuellen und Forschungen zur Ostfriesischen Familien- und Wappenkunde
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Details zur Zitierung: Walter van der Laan: "Neuausfertigung der berichtigten Stammtafeln Herlyn"
Text:
24. Jg. (1975) Heft 3-4, S. 45
Beruf
Abraham Herlin wird im Steuerzahlregister als Wandschneider geführt. Hinter der Bezeichnung Wandschneider (auch: Gewandschneider) verbirgt sich der Beruf des Tuchhändlers.
Notiz
Abraham Herlin erhielt am 1. Oktober 1649 das Bremer Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr. Quellen: Bremer Kirchenbücher. Stemmata von Dr. Hermann Post, Archiv Bremen. Heineken, Stammtafeln bremischer Familien. Karl-Egbert Schultze, Privatgelehrter in Hamburg
MedienobjektWappen_Herlin_ArrasWappen_Herlin_Arras
Format: image/png
Bildmaße: 181 × 197 Pixel
Dateigröße: 100 kB
Typ: Wappen
Hervorgehobenes Bild: ja
Veröffentlichung: Archiv Municipale de Valenciennes, 1862
Text:
tome VI, P. 494