Geburt | um 1612 38 26 |
Geburt einer Schwester | Magdalene Herlin um 1615 (Alter 3 Jahre) Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Datenbank der Familie Poppe |
Geburt einer Schwester | Maria Herlin 1616 (Alter 4 Jahre) |
Tod eines Bruders | Jan Herlin 1617 (Alter 5 Jahre) Alter: 13 Jahre Notiz: Nach der Herlijn-Genealogie aus dem Jahre 1643, die vom Vater des hier vorliegenden Jan Herlin, nämlich von Jan Herlijn (Jean "Johann der Ältere" Herlin) geschrieben wurde, verstarb sein 1. Sohn - der vorliegende Jan Herlin - im Alter von 13 Jahren, also um anno 1617.
In den Herlyn-Stammtafeln wird lediglich gesagt, das Jan Herlin "früh verstorben" ist. |
Geburt eines Bruders | Philippus Herlin um 1619 (Alter 7 Jahre) |
Geburt einer Schwester | Barbara Herlin 26. Mai 1620 (Alter 8 Jahre) |
Geburt eines Bruders | Isaak Janszoon Herlin 1623 (Alter 11 Jahre) |
Geburt einer Schwester | Elisabeth Herlin 1624 (Alter 12 Jahre) |
Tod einer Schwester | Elisabeth Herlin um 1624 (Alter 12 Jahre) Notiz: bisher gibt es keine Erkenntnisse/Akten über ihren Tod. Wahrscheinlich ist sie früh verstorben |
Geburt eines Bruders | David „der Ältere“ Herlin 9. November 1628 (Alter 16 Jahre) |
Tod einer Mutter | Magdalene Ketwig November 1628 (Alter 16 Jahre) Notiz: Aus der von ihrem Mann Jean verfassten Genealogie aus dem Jahr 1643 geht hervor, dass sie Anfang November 1628, nach der Geburt des 16. Kindes, verstorben ist.
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Tod einer väterlichen Großmutter | Agnes de Fines vor 8. September 1635 (Alter 23 Jahre) Notiz: Im Kirchenrechnungsbuch St. Ansgari ist unter dem 08.09.1635 vermerkt: "Wegen der verstorbenen Claude Herlins Frau haben mir die Erben, als da Jacques Herlin, eingesandt und der Kirche geschenkt 50 (Gulden?)".
Schenkungen dieser Art fanden in der Regel etwa 6 Wochen nach der Bestattung statt. Somit ist davon auszugehen, daß Agnes wahrscheinlich schon in der 2. Hälfte des Juli 1635 verstorben ist. (Quelle: Einsicht der Kirchenbücher in Bremen durch Hilda Bruns)
Um welche Frau und welchen Claude es sich hier handelt, ist nicht eindeutig erkennbar. Da als Erbe aber Jacques Herlin (einer der Söhne von Claude und Agnes hieß Jacques) genannt wird, ist davon auszugehen, dass es sich bei der genannten Agnes um die hier vorliegende Person handelt.
Agnes de Fines wäre somit 87 Jahre alt geworden. |
Besitz | Land nach 1640 (Alter 28 Jahre)Adresse: Rechtenfleth Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1 Text: Wismarer Tribunal im NLA (StA Stade, Rep. 28)
10.8. H 831 (1) Rep. 28 Nr. 659
Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen
(3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg
(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. Das Tribunal nahm den Prozess
am 10.07.1655 an. Amouri übertrug die Rechte in Bezug auf die weitere Ausführung der Sache an de Muma, so dass dieser seit 1656 als einziger Bekl. auftrat. Am 14.04.1657 bestätigte das Tribunal im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil, allerdings mit der Erklärung, dass der Punkt der Präferenz weiter verhandelt werden sollte. In der Präferenzsache erkannte das Tribunal am 18.04.1659, dass Kl. mit ihrer Forderung an den von Tillmann von Flecken verpfändeten Ländereien Bekl. vorzuziehen seien. Bekl. wurde vorbehalten, falls er gegen die Forderung der Kl. etwas einzuwenden habe, dieses auszuführen. Dagegen legte Bekl. am 07.06.1659 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor, das das Tribunal am 04.07.1659 in einem Punkt zur weiteren Erörterung annahm. Nach geschehener Ausführung erkannte das Tribunal am 21.01.1661, dass die Forderung der Kl. als richtig und liquide zu achten, das am 18.04.1659 publizierte Urteil allerdings dahin gehend zu erklären und zu ändern sei, dass der darin Kl. zuerkannte Vorzug vor Bekl. sich nur auf die zuerst geliehene Summe und Zinsen erstrecken sollte. Auf die von Kl. eingebrachte Rechnung über das Unterpfand sollte Bekl. binnen sechs Wochen seine Einwände vorlegen. Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert. |
Tod einer Schwester | Maria Herlin nach 1641 (Alter 29 Jahre) Quelle: Niederländisches Archiv Online Veröffentlichung: Niederländisches Archiv Online - genealogischen Daten in niederländischen und belgischen Archiven
https://www.openarch.nl/ |
Tod eines Vaters | Jean „der Ältere“ Herlin 7. Juli 1647 (Alter 35 Jahre) |
Heirat | Hilla Meier — Diese Familie ansehen um 1648 (Alter 36 Jahre) |
Ereignis | Bürgerrecht 1. Oktober 1649 (Alter 37 Jahre)Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Herlin, Abraham Sohn des Johann = Jean und der Magdalena Ketwigh, Kaufmann in Bremen, + 13.5.1668, war mit Hilla Meier, Tochter von Gottfried M. und der Alheyd Döhle, vermählt. Stammtfl. Herlin, Goldenes Buch Seite 201.- Abraham erhielt am 1. Oktober 1649 das Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr.
Quelle: http://www.die-maus-bremen.de/Datenbanken/einwohnerquellen1650/index.php?id=perslist&ia=Herlin |
Kindstaufe einer Tochter | Maria Magdalena Herlin 7. Juli 1650 (Alter 38 Jahre) Adresse: St. Ansgari Notiz: 4. Sonntag nach Trinitatis , 1650 |
Kindstaufe einer Tochter | Anna Herlin 23. November 1651 (Alter 39 Jahre) Adresse: St. Ansgari Notiz: getauft zu Bremen am 26. Sonntag nach Trinitatis 1651 |
Tod einer Tochter | Anna Herlin vor 1655 (Alter 43 Jahre) |
Tod einer Schwester | Barbara Herlin nach 1656 (Alter 44 Jahre) Quelle: Verein für Computergenealogie Veröffentlichung: Mehrere Familiendatenbanken, die im Internet zugänglich sind. Text: Datenbank der Familie Poppe |
Tod einer Ehefrau | Hilla Meier vor 13. Dezember 1662 (Alter 50 Jahre) Adresse: St. Stephan |
Tod eines Bruders | Philippus Herlin um 1662 (Alter 50 Jahre) |
Tod einer Schwester | Magdalene Herlin 29. September 1664 (Alter 52 Jahre) Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Datenbank der Familie Poppe |
Tod eines Bruders | Jacques Herlin nach 1667 (Alter 55 Jahre) |
Beruf | Wandschneider zwischen 1653 und 1668 (Alter 41 Jahre)Adresse: St. Ansgarii Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Abraham wurde in Wachviertel St. Ansgarii zwischen 1653 und 1668 als Wandschneider eingetragen
s.
http://die-maus-bremen.de/datensammlung/steuerzahler-1638-1668/namensindex/ Notiz: Abraham Herlin wird im Steuerzahlregister als Wandschneider geführt.
Hinter der Bezeichnung Wandschneider (auch: Gewandschneider) verbirgt sich der Beruf des Tuchhändlers. |
Wohnsitz | zwischen 1653 und 1668 (Alter 41 Jahre) Adresse: St. Ansgari Internetadresse (URL): http://www.die-maus-bremen.de/Datenbanken/steuer/index.php?id=perslist&ia=Herlin Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Oniline-Datenbanken;
Steuerzahlerregister der Bremer Altstadt 1638 bis 1668 Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten Text: NLA Stade - Rep. 28 Schwedisches Tribunal zu Wismar 1653-1715
2.8 H - Laufzeit: 1646 - 1656, Band 2
Alte Archivsignatur: Stade: Rep. 28 I H 4 Bd. II
"Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen, Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg
Enthält: Akten der Vorinstanz: Landesregierung, 1646 - 1656, Hans Amouri und Wilhelm de Muma vs. Tillmann von Flecken, sowie Johann Herlin d. Ä. und d. J. und Konsorten als Intervenienten, in pcto Hypothekenbesitz (15 cm, 726 Bl.)" |
Kindstaufe einer Tochter | Anna Herlin 22. April 1655 (Alter 43 Jahre) |
Kindstaufe einer Tochter | Helena Herlin 1. Januar 1658 (Alter 46 Jahre) |
Kindstaufe einer Tochter | Hilla Herlin 20. November 1659 (Alter 47 Jahre) Adresse: St. Ansgari Notiz: getauft zu Bremen am 25. Sonntag nach Trinitatis 1659 |
Kindstaufe eines Sohns | Gottfried Herlin 3. März 1661 (Alter 49 Jahre) Adresse: St. Ansgari Notiz: getauft zu Bremen am Sonntage Invocavit des Jahres 1661 |
Beschreibung | Stammtafel: St. 4.06 |
Tod | 13. Mai 1668 (Alter 56 Jahre) Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: St. Stephan
s. a. Online-Datenbank, Bremer Einwohner vor 1650 |
Familie mit Eltern |
Vater |
Jean „der Ältere“ Herlin Geburt: 5. Dezember 1573 28 25 — Antwerpen Tod: 7. Juli 1647 — Bremen, Deutschland |
Mutter |
Magdalene Ketwig Geburt: 1586 21 — Köln Tod: November 1628 — Bremen, Deutschland |
Heirat: 25. März 1603 — Bremen, Deutschland |
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21 Monate älterer Bruder |
Jan Herlin Geburt: um 1604 30 18 — Bremen, Deutschland Tod: 1617 — Bremen, Deutschland |
19 Monate älterer Bruder |
Claude (2) Herlin Geburt: 24. Juli 1605 31 19 — Bremen, Deutschland Tod: |
20 Monate ältere Schwester |
Anna Herlin Geburt: 1. April 1607 33 21 — Bremen, Deutschland Tod: 12. April 1694 — Bremen, Deutschland |
21 Monate ältere Schwester |
Agnes Herlin Geburt: um 1608 34 22 — Bremen, Deutschland Tod: Dezember 1675 — Amsterdam, Noord-Holland, Niederlande |
3 Jahre älterer Bruder |
Johan „Jean der Jüngere“ Herlin Geburt: um 1610 36 24 — Bremen, Deutschland Tod: nach 23. Mai 1675 — Hamburg, Deutschland |
2 Jahre älterer Bruder |
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2 Jahre er selbst |
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4 Jahre jüngere Schwester |
Magdalene Herlin Geburt: um 1615 41 29 — Bremen, Deutschland Tod: 29. September 1664 — New York City, New York, USA |
2 Jahre jüngere Schwester |
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4 Jahre jüngerer Bruder |
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17 Monate jüngere Schwester |
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4 Jahre jüngerer Bruder |
Isaak Janszoon Herlin Geburt: 1623 49 37 — Bremen, Deutschland Tod: 7. Mai 1687 — Amsterdam, Noord-Holland, Niederlande |
2 Jahre jüngere Schwester |
Elisabeth Herlin Geburt: 1624 50 38 — Bremen, Deutschland Tod: um 1624 — Bremen, Deutschland |
5 Jahre jüngerer Bruder |
David „der Ältere“ Herlin Geburt: 9. November 1628 54 42 — Bremen, Deutschland Tod: Mai 1688 — Amsterdam, Noord-Holland, Niederlande |
Familie mit Hilla Meier |
er selbst |
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Ehefrau |
Hilla Meier Geburt: vor 1618 33 28 Tod: vor 13. Dezember 1662 — Bremen, Deutschland |
Heirat: um 1648 — |
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3 Jahre Tochter |
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17 Monate Tochter |
Anna Herlin Kindstaufe: 23. November 1651 39 33 — Bremen, Deutschland Tod: vor 1655 |
3 Jahre Tochter |
Anna Herlin Kindstaufe: 22. April 1655 43 37 — Bremen, Deutschland Tod: |
3 Jahre Tochter |
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23 Monate Tochter |
Hilla Herlin Kindstaufe: 20. November 1659 47 41 — Bremen, Deutschland Tod: |
15 Monate Sohn |
Gottfried Herlin Kindstaufe: 3. März 1661 49 43 — Bremen, Deutschland Tod: nach 1705 — Amsterdam, Noord-Holland, Niederlande |
Besitz | Akten des Schwedischen Tribunals zu Wismar - Herzogtümer Bremen und Verden (1653-1715) Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1 Text: Wismarer Tribunal im NLA (StA Stade, Rep. 28)
10.8. H 831 (1) Rep. 28 Nr. 659
Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen
(3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg
(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. Das Tribunal nahm den Prozess
am 10.07.1655 an. Amouri übertrug die Rechte in Bezug auf die weitere Ausführung der Sache an de Muma, so dass dieser seit 1656 als einziger Bekl. auftrat. Am 14.04.1657 bestätigte das Tribunal im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil, allerdings mit der Erklärung, dass der Punkt der Präferenz weiter verhandelt werden sollte. In der Präferenzsache erkannte das Tribunal am 18.04.1659, dass Kl. mit ihrer Forderung an den von Tillmann von Flecken verpfändeten Ländereien Bekl. vorzuziehen seien. Bekl. wurde vorbehalten, falls er gegen die Forderung der Kl. etwas einzuwenden habe, dieses auszuführen. Dagegen legte Bekl. am 07.06.1659 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor, das das Tribunal am 04.07.1659 in einem Punkt zur weiteren Erörterung annahm. Nach geschehener Ausführung erkannte das Tribunal am 21.01.1661, dass die Forderung der Kl. als richtig und liquide zu achten, das am 18.04.1659 publizierte Urteil allerdings dahin gehend zu erklären und zu ändern sei, dass der darin Kl. zuerkannte Vorzug vor Bekl. sich nur auf die zuerst geliehene Summe und Zinsen erstrecken sollte. Auf die von Kl. eingebrachte Rechnung über das Unterpfand sollte Bekl. binnen sechs Wochen seine Einwände vorlegen. Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert. |
Ereignis | Maus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Herlin, Abraham Sohn des Johann = Jean und der Magdalena Ketwigh, Kaufmann in Bremen, + 13.5.1668, war mit Hilla Meier, Tochter von Gottfried M. und der Alheyd Döhle, vermählt. Stammtfl. Herlin, Goldenes Buch Seite 201.- Abraham erhielt am 1. Oktober 1649 das Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr.
Quelle: http://www.die-maus-bremen.de/Datenbanken/einwohnerquellen1650/index.php?id=perslist&ia=Herlin |
Beruf | Maus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Abraham wurde in Wachviertel St. Ansgarii zwischen 1653 und 1668 als Wandschneider eingetragen
s.
http://die-maus-bremen.de/datensammlung/steuerzahler-1638-1668/namensindex/ |
Wohnsitz | Maus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: Oniline-Datenbanken;
Steuerzahlerregister der Bremer Altstadt 1638 bis 1668 |
Wohnsitz | Niedersächsisches Landesarchiv -Online Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten Text: NLA Stade - Rep. 28 Schwedisches Tribunal zu Wismar 1653-1715
2.8 H - Laufzeit: 1646 - 1656, Band 2
Alte Archivsignatur: Stade: Rep. 28 I H 4 Bd. II
"Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen, Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg
Enthält: Akten der Vorinstanz: Landesregierung, 1646 - 1656, Hans Amouri und Wilhelm de Muma vs. Tillmann von Flecken, sowie Johann Herlin d. Ä. und d. J. und Konsorten als Intervenienten, in pcto Hypothekenbesitz (15 cm, 726 Bl.)" |
Tod | Maus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet Text: St. Stephan
s. a. Online-Datenbank, Bremer Einwohner vor 1650 |
Quelle | Quellen und Forschungen zur Ostfriesischen Familien- und Wappenkunde Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich Details zur Zitierung: Walter van der Laan: "Neuausfertigung der berichtigten Stammtafeln Herlyn" Text: 24. Jg. (1975) Heft 3-4, S. 45 |
Beruf | Abraham Herlin wird im Steuerzahlregister als Wandschneider geführt.
Hinter der Bezeichnung Wandschneider (auch: Gewandschneider) verbirgt sich der Beruf des Tuchhändlers. |
Notiz | Abraham Herlin erhielt am 1. Oktober 1649 das Bremer Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr.
Quellen:
Bremer Kirchenbücher. Stemmata von Dr. Hermann Post, Archiv Bremen. Heineken, Stammtafeln bremischer Familien.
Karl-Egbert Schultze, Privatgelehrter in Hamburg |
Medienobjekt | Wappen_Herlin_Arras Format: image/png Bildmaße: 181 × 197 Pixel Dateigröße: 100 kB Typ: Wappen Hervorgehobenes Bild: ja Quelle: Recueil de généalogies, fragments, notes et épitaphes des provinces du Nord (Sars de Salmon) Veröffentlichung: Archiv Municipale de Valenciennes, 1862 Text: tome VI, P. 494 |