1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Johann HerlinAlter: 34 Jahre16341669

Name
Johann Herlin
Vornamen
Johann
Nachname
Herlin
Geburt 13. April 1634 24 21
Geburt einer SchwesterMagdalene Herlin
22. November 1635 (Alter 19 Monate)
Geburt eines BrudersJacob Herlin
1637 (Alter 2 Jahre)
Geburt einer SchwesterAnna Herlin
um 1638 (Alter 3 Jahre)
Kindstaufe eines BrudersAbraham Herlin
10. Januar 1640 (Alter 5 Jahre)
Kindstaufe eines BrudersIsaak Herlin
8. November 1641 (Alter 7 Jahre)
Kindstaufe einer SchwesterMaria Herlin
5. Februar 1643 (Alter 8 Jahre)
Kindstaufe einer SchwesterMargareta Herlin
10. November 1644 (Alter 10 Jahre)
Kindstaufe eines BrudersDavid Herlin
14. Juni 1646 (Alter 12 Jahre)
Geburt eines BrudersPeter Herlin
1647 (Alter 12 Jahre)

Tod eines väterlichen GroßvatersJean „der Ältere“ Herlin
7. Juli 1647 (Alter 13 Jahre)
Geburt eines BrudersSamuel Herlin
28. April 1651 (Alter 17 Jahre)
Besitz
Land
zwischen 1642 und 1661 (Alter 7 Jahre)
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Bd. 1, S. 686/687 " (1) Rep. 28 Nr. 659 (2) Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen (3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. ... Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert."
Kindstaufe eines BrudersSamuel Herlin
1651 (Alter 16 Jahre)
HeiratCatharina Elisabeth LiliusDiese Familie ansehen
11. Februar 1662 (Alter 27 Jahre)
Wohnsitz 1662 (Alter 27 Jahre)
Geburt eines Sohns
#1
N.N. Herlin
28. April 1664 (Alter 30 Jahre)
Tod eines BrudersIsaak Herlin
nach 1665 (Alter 30 Jahre)
Notiz: Isaak ist Zeuge bei der Taufe seines Neffen Michiel Wilhelmus Herlin im Jahr 1665
Tod einer SchwesterMaria Herlin
nach 1666 (Alter 31 Jahre)

Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975), Heft Nr. 3-4, S. 44 und S. 55
Tod einer MutterMargarete de Pottere
nach 1666 (Alter 31 Jahre)

Tod einer SchwesterMargareta Herlin
nach 1667 (Alter 32 Jahre)
Tod 1669 (Alter 34 Jahre)
Adresse: Altstadt
Notiz: s. Casseler Bürgerbuch S.170 "Johann Herlin wurde 1662 in die Gilde der Hansegreben aufgenommen und war 1669 Gildemeister, er starb noch in demselben Jahre; seine Witwe hat 1672 aus der Gilde geheiratet"
Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat: 12. Februar 1633Bremen, Deutschland
14 Monate
er selbst
19 Monate
jüngere Schwester
2 Jahre
jüngerer Bruder
2 Jahre
jüngere Schwester
2 Jahre
jüngerer Bruder
22 Monate
jüngerer Bruder
Isaak Herlin
Kindstaufe: 8. November 1641 31 28Bremen, Deutschland
Tod: nach 1665Amsterdam, Noord-Holland, Niederlande
15 Monate
jüngere Schwester
21 Monate
jüngere Schwester
19 Monate
jüngerer Bruder
19 Monate
jüngerer Bruder
4 Jahre
jüngerer Bruder
Familie mit Catharina Elisabeth Lilius - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat: 11. Februar 1662Kassel, Hessen, Deutschland
2 Jahre
Sohn

BesitzAkten des Schwedischen Tribunals zu Wismar - Herzogtümer Bremen und Verden (1653-1715)
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Bd. 1, S. 686/687 " (1) Rep. 28 Nr. 659 (2) Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen (3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. ... Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert."
Tod
s. Casseler Bürgerbuch S.170 "Johann Herlin wurde 1662 in die Gilde der Hansegreben aufgenommen und war 1669 Gildemeister, er starb noch in demselben Jahre; seine Witwe hat 1672 aus der Gilde geheiratet"