1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Wappen_Herlin_Arras

Samuel HerlinAlter: 63 Jahre16511714

Name
Samuel Herlin
Vornamen
Samuel
Nachname
Herlin
Geburt 28. April 1651 41 38
Kindstaufe 1651
Tod eines BrudersIsaak Herlin
nach 1665 (Alter 13 Jahre)
Notiz: Isaak ist Zeuge bei der Taufe seines Neffen Michiel Wilhelmus Herlin im Jahr 1665
Tod einer SchwesterMaria Herlin
nach 1666 (Alter 14 Jahre)

Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975), Heft Nr. 3-4, S. 44 und S. 55
Tod einer MutterMargarete de Pottere
nach 1666 (Alter 14 Jahre)

Tod einer SchwesterMargareta Herlin
nach 1667 (Alter 15 Jahre)
Konfirmation 1669 (Alter 17 Jahre)
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975), Heft 3-4, S. 44 und S. 55
Tod eines BrudersJohann Herlin
1669 (Alter 17 Jahre)
Adresse: Altstadt
Notiz: s. Casseler Bürgerbuch S.170 "Johann Herlin wurde 1662 in die Gilde der Hansegreben aufgenommen und war 1669 Gildemeister, er starb noch in demselben Jahre; seine Witwe hat 1672 aus der Gilde geheiratet"
Tod einer SchwesterMagdalene Herlin
nach 1673 (Alter 21 Jahre)
Tod eines VatersJohan „Jean der Jüngere“ Herlin
nach 23. Mai 1675 (Alter 24 Jahre)
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Nach der vorliegende Gerichtsakte kann Johan Herlin erst nach dem 23.5.1675 gestorben sein. Teil 1 (A-L), S. 103/104 73 (1) Rep. 28 Nr. 29 (2) Wierich Allmers, Bolcke Betken der Jüngere zu Sandstedt sowie die Witwe und Erben des Kontributionseinnehmers Johann Hollen zu Rechtenfleth im Amt Hagen (3) Johann Herlin zu Bremen, später Hamburg (4) Kl.: Heinrich Salmuth (A); Dr. Otto Christoph Marquart (P) Bekl.: (5) Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um eine Beschwerung und ungebührliche Liquidationsweise sowie Beihilfe: Streitig war eine Rechnung über Einquartierungskosten und Schanzengelder in Osterstade von 1657 bis 1660. Bekl. war damals in Osterstade begütert und behauptete, dass ihm von seiner schatzpflichtigen Länderei vom damaligen Kontributionseinnehmer Hollen zu viel abverlangt worden sei. Am 01.06.1665 hatten sich zwar die Erben des inzwischen verstorbenen Johann Hollen mit dem Land Osterstade bzw. mit den dort Begüterten und deren Gevollmächtigten verglichen, Bekl. war jedoch zu der Landesrechnung nicht hinzugezogen worden, so dass der Streit um die Liquidation weiterging. Wierich Allmers und Bolcke Betken schlossen sich den Erben des Johann Hollen an. Das Justizkollegium erkannte am 20.11.1674 auf Klage des Johann Herlin, dass Kl. binnen drei Wochen auf die von Herlin vorgelegte Rechnung zu antworten und ein vollständiges Verzeichnis aller Termine für Einquartierung und Schanzengelder von 1657 bis 19.06.1660 herauszugeben hätten. Und am 23.03.1675 urteilte das Justizkollegium, dass Kl. der Erkenntnis vom 20.11.1674 nicht nachgekommen seien und somit die von Herlin vorgelegte Rechnung für gestanden und gültig erklärt werden sollte. Kl. hielten das Urteil für nichtig und widerrechtlich und appellierten an das Tribunal, das den Prozess am 11.05.1675 annahm. Während der Besetzung der Herzogtümer Bremen und Verden ruhte die Sache und wurde mit anderen Prozessbeteiligten 1684 wieder aufgenommen. (6) 1. Justizkollegium 1674 - 1675 2. Tribunal 1675 (7) von Notar Johannes Holste(n) am 24.03.1675 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 03.05.1675), mit Anlagen: Urteil des Justizkollegiums vom 23.03.1675; Generalquittung und Vergleich zwischen den Eingesessenen von Osterstade sowie den bremischen Interessenten und der Witwe des Johann Hollen vom 01.06.1665, Urteil des Justizkollegiums vom 20.11.1674, Ladungen des Justizkollegiums vom 16.02. bzw. 25.02.1675 an Johann Herlin bzw. die Landesgevollmächtigten Osterstades, Rechnung des Bekl. von 1657 - 1660 (8) 1 cm, 19 Bl. (9) (1657 - 1675) 03.05. - 11.05.1675 Registratursignatur: B A 3 N. 20 Alte Archivsignatur: Stade: Rep. 28 I A 21
Tod eines BrudersJacob Herlin
September 1678 (Alter 27 Jahre)
Adresse: Beerdigung am 24. September 1678 Begraafplaats Heiligewegs- en Leidsche Kerkhof
Veröffentlichung: 5001: Archief van de Burgerlijke Stand: doop-, trouw- en begraafboeken van Amsterdam (retroacta van de Burgerlijke Stand)
Text:
Kirchenbücher Bestattungen: SAA Index op begraafregisters voor 1811, Amsterdam, Archiv 5001, DTB 1250, pagina 54 en pagina 55 s. https://www.openarch.nl/saa:9120b27b-d48a-7b04-40b0-4c62128a1414
Tod eines BrudersPeter Herlin
vor 1687 (Alter 35 Jahre)

Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Teil 1, S. 771/772 "um eine Versteigerung und den Zuschlag eines Landgutes: Streitig war der Besitz eines Hofes im Land Wurtsen, der 1680 von Samuel Herlin an Helena Siats und ihren damaligen Ehemann Pieter Herlin verkauft ... worden war." "Urteil des Tribunals vom 24.01.1687 und 22.10.1688 ... in der Sache Samuel Herlin vs. Kapitän Schwecken in Vormundschaft seiner Frau Helena Siats, Witwe des Pieter Herlin"
HeiratSusanne de LouvainDiese Familie ansehen
24. Juni 1693 (Alter 42 Jahre)
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
26. Jg. (1977) , Heft 11-12, S. 126 "V a - Samuel Herlyn, * 28.IV.1651 in Bremen, oo 24.VI.1693 in Hamburg mit Susanne de Louvain (jüngste Tochter der Reinier de L.), + 3.IX.1719, er + 15.IX.1714."
Tod einer SchwesterAnna Herlin
nach 1693 (Alter 41 Jahre)
Beruf
Makler

Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975) , Heft 3-4, S. 44. "Samuel [Herlyn] ... Makler seit 1679 Apr. 10 ebd., conf. Altona 1669, 1680 bis 1703 viermal Pate ... "
Besitz
Hof

Adresse: Samuel besass einen Hof in Engbüttel im Land Wursten (an der Nordseeküste zwischen Cuxhaven und Bremerhaven), den er 1680 an Pieter Herlin verkauft hat. Um diesen Verkauf gab es später einen Rechtsstreit mit dem Mann seiner ehemaligen Frau Helene Siats und dessen Kinder vor dem Wismarer tribunal, der sich über mehrere Jahre hinzog
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Bd. 1, S. 116, S. 771
Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten
Text:
NLA ST Rep. 28 Nr. 30 - Laufzeit: 14.04.1684 - 05.04.1698 (2) Die Erben des Wierich Allmers, Bolcke Betken zu Sandstedt und Johann Hollen zu Rechtenfleth im Amt Hagen (3) Samuel Herlin zu Hamburg (4) Kl.: Johannes Knippenberg (A), seit 28.12.1685 Joachim Heisling (A); Dr. Friedrich Anthon (P), seit 28.12.1685 Dr. Johannes Oldenburg (P) Bekl.: Dr. Nicolaus Heinrich Küsel (A); Dr. Jacob Gerdes (P) (1) Rep. 28 Nr. 756 (2) Samuel Herlin zu Hamburg und Peter Wilms im Land Wursten (3) Helena Siats, Witwe des Kapitäns Albrecht Schwecken, sowie die Vormünder für ihre Kinder, namentlich Eibe Siade Johanns und Erich Adick Lübbes im Land Wursten (4) Kl.: Heinrich Hipstedt (A); Dr. Jacob Gerdes (P), seit 30.05.1712 Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Johannes Knippenberg (A); Dr. Adam von Bremen (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um eine Versteigerung und den Zuschlag eines Landgutes: Streitig war der Besitz eines Hofes zu Engbüttel im Land Wursten, der 1680 von Samuel Herlin an Helena Siats und ihren damaligen Ehemann Pieter Herlin verkauft und der nunmehr an den Vorbesitzer Samuel Herlin als Meistbietenden versteigert worden war. Dieser trat seine Rechte jedoch an den Mitbieter Wilms ab, so dass diesem das Gut zugeschlagen werden sollte. Die Vormünder der Kinder der Helena Siats intervenierten dagegen, und das Justizkollegium erkannte am 04.03.1693, dass der Zuschlag auf Herlin als Meist- und Letztbietenden im Versteigerungsverfahren fallen sollte und nicht auf Wilms. Am selben Tag erkannte das Justizkollegium in der Klagesache Herlins gegen die Witwe, die ihre Forderungen nach der Versteigerung geltend machte, dass Helena Siats die seit Kauf und Inbesitznahme des Hofes entstandenen Zinsen von der rückständigen Kaufsumme sowie die mitübernommenen Schulden gezahlt werden müssten. Eventuell von der Witwe verursachter Schaden dagegen sollte nach Beweisführung durch Herlin von ihr erstattet werden. Da Herlin durch die Versteigerung den Hof wieder in Besitz genommen hatte, sollte der Kaufvertrag aufgehoben werden. Gegen die Urteile appellierten Herlin und Wilms an das Tribunal und baten zu erkennen, dass der Zuschlag des Hofes auf Wilms fallen und Herlin von der Zahlung der Schulden und Zinsen sowie von der Beweisführung befreit werden sollte.
Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten
Text:
NLA ST Rep. 28 Nr. 792 (2) Peter Wilms zu Engbüttel bei Misselwarden im Land Wursten (3) Eibe Siade Johanns zu Dorum im Land Wursten (4) Kl.: Hermann Knippenberg (A); Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um das Vorkaufsrecht, jetzt Beweisführung: Nachdem die Streitsache um das Vorkaufsrecht hinsichtlich einer von Kl. gekauften Länderei im Land Wursten vom Tribunal an das Justizkollegium zurückverwiesen worden war (siehe Nr. 790), hatte Johanns den ihm vorbehaltenen Beweis angetreten. Dabei entstand ein neuer Streit, in dem Wilms das Protokoll des erfolgten Zeugenverhörs und der Bericht der verantwortlichen Kommission vorenthalten wurde. Stattdessen verfügte das Hofgericht am 19.05.1698, dass Wilms "hauptsächlich" weiter handeln sollte. Dagegen appellierte er an das Tribunal und bat zu erkennen, dass das Zeugenverhör vor der hauptsächlichen Handlung eröffnet und ihm davon und vom Kommissionsbericht eine Kopie gegeben werden müsste. Das Tribunal nahm den Prozess am 01.09.1698 an und erkannte am 23.10.1699, dass Kl. nicht schuldig sein sollte, in der Hauptsache weiter zu handeln, bevor das Zeugenverhör eröffnet und ihm davon eine Kopie zugekommen sei. Am 08.01.1700 wurde die Sache zur weiteren Ausführung an das Hofgericht zurückverwiesen. Das Hofgericht erkannte schließlich am 18.04.1701 in der Hauptsache, dass Johanns den Beweis, dass seine Ländereien der streitigen, von Wilms gekauften Länderei benachbart seien, erbracht habe und somit Wilms, wenn Johanns ihm die Kaufsumme zurückgezahlt hatte, die Länderei an ihn abtreten müsste. Dagegen appellierte Wilms wiederum an das Tribunal, das am 13.12.1701 den Prozess annahm und erkannte, dass Bekl. den durch Urteil vom 02.12.1693 auferlegten Beweis nicht erbracht habe und somit Kl. vom "Beispruch" des Bekl. nunmehr befreit sein sollte. (6) 1. Justizkollegium / Hofgericht Laufzeit: 11.08.1698 - 10.04.1704 Enthält: 1693 - 1698; 1700 - 1702 2. Tribunal 1698 - 1700; 1701 - 1704 (7) von Notar Tobias Greulich am 24.05.1698 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 11.08.1698), mit Libell und Anlagen: Kommissionserteilung an den Vizedirektor von Engelbrecht durch das Justizkollegium vom 05.06.1697, Schreiben der Parteien an das Hofgericht aus der Vorinstanz, Verfügung des Hofgerichts vom 19.05.1698; Prozessvollmachten des Kl. für Dr. Jacob Gerdes (prod. 17.10.1698); von Notar Tobias Greulich am 26.04.1701 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 14.07.1701), mit Urteil des Hofgerichts vom 18.04.1701; Appellationslibell (prod. 25.08.1701), mit Anlagen: Beweisartikel zur Frage des Nachbarschaftsrechts, Proklamationszettel des Samuel Herlin zur Länderei vom 15.04.1693; Votum des Referenten aus der Vorinstanz; Prozessvollmachten des Kl. für Dr. Jacob Gerdes vom 12.06.1702 und des Bekl. für Dr. Christoph Gröning (prod. 08.02.1702) (8) 84 Bl. (Bl. 105 - 188) Laufzeit: (1693 - 1698) 11.08.1698 - 10.04.1704 Band : 1 Alte Archivsignatur ; Stade: Rep. 28 I J 35
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Kindstaufe einer TochterMargareta Elisabeth Herlin
9. April 1694 (Alter 42 Jahre)

Kindstaufe eines SohnsAbraham Herlin
2. Juli 1697 (Alter 46 Jahre)
Tod eines BrudersDavid Herlin
1698 (Alter 46 Jahre) Alter: 51
Adresse: Hofgemeinde
Veröffentlichung: Die Kasseler Hofgemeinde zur Zeit des Landgrafen Karl Personen: Thiele, Helmut Signatur: 37 Hass 1996 B 102 https://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1447671558036/61/
Text:
s. S. 230
Tod eines SohnsIsaak Herlin
1702 (Alter 50 Jahre)

Notiz: starb mit sechs Wochen
Kindstaufe eines SohnsIsaak Herlin
22. Juni 1702 (Alter 51 Jahre)

Geburt einer Tochter
#1
Magdalene Herlin
10. Oktober 1703 (Alter 52 Jahre)
Kindstaufe einer TochterMagdalene Herlin
21. Oktober 1703 (Alter 52 Jahre)

Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975), Heft 3-4, S. 44 "Magdalene [Herlyn] 1703 Okt. 21, + ... , conf. Hamburg 1719 Sept. 29, ... oo Hamburg 1719 Dez. 27. Gerhard Raecke, ebd. Altona 1695 Aug. 18, ..... Grossbürger 1721 Febr. 7, und Kaufmann zu Hamburg, S.v. Gerhard de R. ... und Josina de Longespee (* Harlem ... T.v. Nicoals L. und WItwe von Johannes Bailly"
Tod eines BrudersAbraham Herlin
21. März 1704 (Alter 52 Jahre)
Notiz: Der Grabstein von Abraham Herlin und seiner Frau befindet sich in der Kirche zu Visquard.
Grabstein-Abraham_Herlin_Visquard
Grabstein-Abraham_Herlin_Visquard

Notiz: Aufnahme von Folkert Herlyn, Sept. 2020

Beschreibung
Stammtafel: St. 5.11

Tod 15. September 1714 (Alter 63 Jahre)
Adresse: Smauel wurde bestattet "im Hamburger Dom in einem neuen, für 800 dänsiche Kronen erstandenen Grabgewölbe"
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
26. Jg. (1977) , Heft 11-12, S. 126
Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat: 12. Februar 1633Bremen, Deutschland
14 Monate
älterer Bruder
19 Monate
ältere Schwester
2 Jahre
älterer Bruder
2 Jahre
ältere Schwester
2 Jahre
älterer Bruder
22 Monate
älterer Bruder
Isaak Herlin
Kindstaufe: 8. November 1641 31 28Bremen, Deutschland
Tod: nach 1665Amsterdam, Noord-Holland, Niederlande
15 Monate
ältere Schwester
21 Monate
ältere Schwester
19 Monate
älterer Bruder
19 Monate
älterer Bruder
4 Jahre
er selbst
Familie mit Susanne de Louvain - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat: 24. Juni 1693Altona, Hamburg, Deutschland
9 Monate
Tochter
3 Jahre
Sohn
5 Jahre
Sohn
16 Monate
Tochter

KonfirmationQuellen und Forschungen zur Ostfriesischen Familien- und Wappenkunde
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975), Heft 3-4, S. 44 und S. 55
HeiratQuellen und Forschungen zur Ostfriesischen Familien- und Wappenkunde
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
26. Jg. (1977) , Heft 11-12, S. 126 "V a - Samuel Herlyn, * 28.IV.1651 in Bremen, oo 24.VI.1693 in Hamburg mit Susanne de Louvain (jüngste Tochter der Reinier de L.), + 3.IX.1719, er + 15.IX.1714."
BerufQuellen und Forschungen zur Ostfriesischen Familien- und Wappenkunde
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
24. Jg. (1975) , Heft 3-4, S. 44. "Samuel [Herlyn] ... Makler seit 1679 Apr. 10 ebd., conf. Altona 1669, 1680 bis 1703 viermal Pate ... "
BesitzAkten des Schwedischen Tribunals zu Wismar - Herzogtümer Bremen und Verden (1653-1715)
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
Text:
Bd. 1, S. 116, S. 771
BesitzNiedersächsisches Landesarchiv -Online
Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten
Text:
NLA ST Rep. 28 Nr. 30 - Laufzeit: 14.04.1684 - 05.04.1698 (2) Die Erben des Wierich Allmers, Bolcke Betken zu Sandstedt und Johann Hollen zu Rechtenfleth im Amt Hagen (3) Samuel Herlin zu Hamburg (4) Kl.: Johannes Knippenberg (A), seit 28.12.1685 Joachim Heisling (A); Dr. Friedrich Anthon (P), seit 28.12.1685 Dr. Johannes Oldenburg (P) Bekl.: Dr. Nicolaus Heinrich Küsel (A); Dr. Jacob Gerdes (P) (1) Rep. 28 Nr. 756 (2) Samuel Herlin zu Hamburg und Peter Wilms im Land Wursten (3) Helena Siats, Witwe des Kapitäns Albrecht Schwecken, sowie die Vormünder für ihre Kinder, namentlich Eibe Siade Johanns und Erich Adick Lübbes im Land Wursten (4) Kl.: Heinrich Hipstedt (A); Dr. Jacob Gerdes (P), seit 30.05.1712 Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Johannes Knippenberg (A); Dr. Adam von Bremen (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um eine Versteigerung und den Zuschlag eines Landgutes: Streitig war der Besitz eines Hofes zu Engbüttel im Land Wursten, der 1680 von Samuel Herlin an Helena Siats und ihren damaligen Ehemann Pieter Herlin verkauft und der nunmehr an den Vorbesitzer Samuel Herlin als Meistbietenden versteigert worden war. Dieser trat seine Rechte jedoch an den Mitbieter Wilms ab, so dass diesem das Gut zugeschlagen werden sollte. Die Vormünder der Kinder der Helena Siats intervenierten dagegen, und das Justizkollegium erkannte am 04.03.1693, dass der Zuschlag auf Herlin als Meist- und Letztbietenden im Versteigerungsverfahren fallen sollte und nicht auf Wilms. Am selben Tag erkannte das Justizkollegium in der Klagesache Herlins gegen die Witwe, die ihre Forderungen nach der Versteigerung geltend machte, dass Helena Siats die seit Kauf und Inbesitznahme des Hofes entstandenen Zinsen von der rückständigen Kaufsumme sowie die mitübernommenen Schulden gezahlt werden müssten. Eventuell von der Witwe verursachter Schaden dagegen sollte nach Beweisführung durch Herlin von ihr erstattet werden. Da Herlin durch die Versteigerung den Hof wieder in Besitz genommen hatte, sollte der Kaufvertrag aufgehoben werden. Gegen die Urteile appellierten Herlin und Wilms an das Tribunal und baten zu erkennen, dass der Zuschlag des Hofes auf Wilms fallen und Herlin von der Zahlung der Schulden und Zinsen sowie von der Beweisführung befreit werden sollte.
BesitzNiedersächsisches Landesarchiv -Online
Veröffentlichung: Alte Aktenbestände - Online aus diversen Standorten
Text:
NLA ST Rep. 28 Nr. 792 (2) Peter Wilms zu Engbüttel bei Misselwarden im Land Wursten (3) Eibe Siade Johanns zu Dorum im Land Wursten (4) Kl.: Hermann Knippenberg (A); Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (P) (5) Appellationis Auseinandersetzung um das Vorkaufsrecht, jetzt Beweisführung: Nachdem die Streitsache um das Vorkaufsrecht hinsichtlich einer von Kl. gekauften Länderei im Land Wursten vom Tribunal an das Justizkollegium zurückverwiesen worden war (siehe Nr. 790), hatte Johanns den ihm vorbehaltenen Beweis angetreten. Dabei entstand ein neuer Streit, in dem Wilms das Protokoll des erfolgten Zeugenverhörs und der Bericht der verantwortlichen Kommission vorenthalten wurde. Stattdessen verfügte das Hofgericht am 19.05.1698, dass Wilms "hauptsächlich" weiter handeln sollte. Dagegen appellierte er an das Tribunal und bat zu erkennen, dass das Zeugenverhör vor der hauptsächlichen Handlung eröffnet und ihm davon und vom Kommissionsbericht eine Kopie gegeben werden müsste. Das Tribunal nahm den Prozess am 01.09.1698 an und erkannte am 23.10.1699, dass Kl. nicht schuldig sein sollte, in der Hauptsache weiter zu handeln, bevor das Zeugenverhör eröffnet und ihm davon eine Kopie zugekommen sei. Am 08.01.1700 wurde die Sache zur weiteren Ausführung an das Hofgericht zurückverwiesen. Das Hofgericht erkannte schließlich am 18.04.1701 in der Hauptsache, dass Johanns den Beweis, dass seine Ländereien der streitigen, von Wilms gekauften Länderei benachbart seien, erbracht habe und somit Wilms, wenn Johanns ihm die Kaufsumme zurückgezahlt hatte, die Länderei an ihn abtreten müsste. Dagegen appellierte Wilms wiederum an das Tribunal, das am 13.12.1701 den Prozess annahm und erkannte, dass Bekl. den durch Urteil vom 02.12.1693 auferlegten Beweis nicht erbracht habe und somit Kl. vom "Beispruch" des Bekl. nunmehr befreit sein sollte. (6) 1. Justizkollegium / Hofgericht Laufzeit: 11.08.1698 - 10.04.1704 Enthält: 1693 - 1698; 1700 - 1702 2. Tribunal 1698 - 1700; 1701 - 1704 (7) von Notar Tobias Greulich am 24.05.1698 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 11.08.1698), mit Libell und Anlagen: Kommissionserteilung an den Vizedirektor von Engelbrecht durch das Justizkollegium vom 05.06.1697, Schreiben der Parteien an das Hofgericht aus der Vorinstanz, Verfügung des Hofgerichts vom 19.05.1698; Prozessvollmachten des Kl. für Dr. Jacob Gerdes (prod. 17.10.1698); von Notar Tobias Greulich am 26.04.1701 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 14.07.1701), mit Urteil des Hofgerichts vom 18.04.1701; Appellationslibell (prod. 25.08.1701), mit Anlagen: Beweisartikel zur Frage des Nachbarschaftsrechts, Proklamationszettel des Samuel Herlin zur Länderei vom 15.04.1693; Votum des Referenten aus der Vorinstanz; Prozessvollmachten des Kl. für Dr. Jacob Gerdes vom 12.06.1702 und des Bekl. für Dr. Christoph Gröning (prod. 08.02.1702) (8) 84 Bl. (Bl. 105 - 188) Laufzeit: (1693 - 1698) 11.08.1698 - 10.04.1704 Band : 1 Alte Archivsignatur ; Stade: Rep. 28 I J 35
BesitzAkten des Schwedischen Tribunals zu Wismar - Herzogtümer Bremen und Verden (1653-1715)
Veröffentlichung: Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover (2012) Teill 1
TodQuellen und Forschungen zur Ostfriesischen Familien- und Wappenkunde
Veröffentlichung: Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Familienkunde und Heraldik der Ostfriesischen Landschaft - Aurich
Text:
26. Jg. (1977) , Heft 11-12, S. 126
Besitz
Notiz
getauft am 27.4.1651 zu Bremen als Sohn von Johann Herlin dem Jüngeren und dessen Ehefrau Margreta de Pottère. Seit dem 10.4.1679 war er Makler. Conf. Altona 1669, von 1680 bis 1703 war er viermal Pate. Er starb in Hamburg zwischen September 1703und 22.5.1715. Quelle: Karl Egbert Schultze, Privatgelehrter in Hamburg
MedienobjektWappen_Herlin_ArrasWappen_Herlin_Arras
Format: image/png
Bildmaße: 181 × 197 Pixel
Dateigröße: 100 kB
Typ: Wappen
Hervorgehobenes Bild: ja
Veröffentlichung: Archiv Municipale de Valenciennes, 1862
Text:
tome VI, P. 494