1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Uko Heuwen Sparringa lic. iur.Alter: 79 Jahre15201599

Name
Uko Heuwen Sparringa lic. iur.
Vornamen
Uko Heuwen
Nachname
Sparringa
Namens-Suffix
lic. iur.
Notiz: Auch genannt: Uco Heuwen (patronymisch) bzw. Uko Heuwen van Aylingeweer (nach der Familie der Mutter)
Geburt um 1520 44 40

Tod eines VatersHeuwe Heuwen (durch Heirat auch: van Aylingeweer)
1541 (Alter 21 Jahre)
Tod einer MutterHouwa (Crumminga) van Aylingeweer
1546 (Alter 26 Jahre)

HeiratEnge (Enneke) Hayken CrummingaDiese Familie ansehen
um 1560 (Alter 40 Jahre)

Geburt einer Tochter
#1
Tyda Sparringa
um 1560 (Alter 40 Jahre)

Geburt einer Tochter
#2
Houwe Sparringa
1562 (Alter 42 Jahre)

Tod eines BrudersRentke Crumminga (auch: Reinder Heuwen)
23. Februar 1564 (Alter 44 Jahre)
Tod eines BrudersHeuwe (Hewo) Heuwen van Aylingeweer
1584 (Alter 64 Jahre)

Geburt einer Enkeltochter
#1
Engene Cirts
zwischen 1585 und 1595 (Alter 65 Jahre)

Geburt einer Enkeltochter
#2
Houwe Cirts
zwischen 1585 und 1595 (Alter 65 Jahre)

Geburt eines Enkelsohns
#3
Ubbo Cirts (Sparringa)
zwischen 1585 und 1595 (Alter 65 Jahre)

Geburt eines Enkelsohns
#4
Erdt Cirts (Sparringa)
zwischen 1585 und 1595 (Alter 65 Jahre)

Tod einer EhefrauEnge (Enneke) Hayken Crumminga
8. Oktober 1590 (Alter 70 Jahre)
Geburt einer Enkeltochter
#5
Katharina Finicius
um 1595 (Alter 75 Jahre)

Geburt eines Enkelsohns
#6
Uko Sparringa
um 1600 (Alter 80 Jahre)

Beruf
Lizentiat der Rechte (lic. iur.). Gräflicher Secretarius.

Notiz:
Uko Sparringa stand in Diensten des ostfriesischen Grafenhauses. Er war bei den in der Landschaftsversammlung vertretenen Ständen, die mit dem Grafenhaus bezüglich der Höhe der Abgabenlasten in ständigem Streit lagen, wenig beliebt.
Notiz: Der Lizentiat der Rechte hatte ein abgeschlossenes Universitätsstudium in Rechtswissenschaften.
Besitz
Mehrfacher Heerd- und Liegenschaftseigentümer (siehe Notiz)

Notiz:
a) Eigentümer des Steihauses zu Bunderhee b) Particulier (Miteigetümer) am: 1. Heerd Soltborg (sog. Sparringa-Heerd) 2. Heerd Ukeborg (bei Bingum/Holtgaste) 3. Heerd zu Bunde 4. Heerd zu Weener Anmerkung zum Steihaus von Bunderhee: Uko Sparringa erwarb anno 1579 den 50%-gen Eigentumsanteil am Steinhaus zu Bunderhee von der bisherigen Miteigentümerin Haike tho Deddeborg. Zusammen mit dem seiner Ehefrau gehörenden 50%-gen Anteil, wurde er damit Alleinbesitzer des Steinhauses. Am 06.09.1599 wurde das Steinhaus zu Bunderhee (und die damit verbundenen Liegenschaften) sowie auch die Ukeborg von Graf Enno II Cirksena zum adelig-freien Gutbesitz erhoben. Bei dieser Erhebung wird das Dienstverhältnis von Uko Heuwen Sparringa für Graf Enno II sicherlich eine Rolle gespielt haben.
Beschreibung
HINWEIS ZUM NAMEN

Notiz:
Aus welchem Grund Uko Heuwen Sparringa (auch: van Aylingeweer) den Namen Sparringa führte, ist nicht bekannt. Es ist möglich, dass er den Namen nach seinem Teilerbe am Heerd zu Soltborg, dem sogenannten Sparringa-Heerd, wählte. Möglicherweise nutzte schon schon sein Vater diesen Namen, um sich von seinen Geschwistern zu unterscheiden.
Tod nach 1599 (Alter 79 Jahre)

Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat:
älterer Bruder
11 Jahre
ältere Schwester
6 Jahre
älterer Bruder
4 Jahre
ältere Schwester
3 Jahre
er selbst
Familie mit Enge (Enneke) Hayken Crumminga - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat: um 1560
1 Jahr
Tochter
3 Jahre
Tochter

Beruf
Uko Sparringa stand in Diensten des ostfriesischen Grafenhauses. Er war bei den in der Landschaftsversammlung vertretenen Ständen, die mit dem Grafenhaus bezüglich der Höhe der Abgabenlasten in ständigem Streit lagen, wenig beliebt.
Beruf
Der Lizentiat der Rechte hatte ein abgeschlossenes Universitätsstudium in Rechtswissenschaften.
Besitz
a) Eigentümer des Steihauses zu Bunderhee b) Particulier (Miteigetümer) am: 1. Heerd Soltborg (sog. Sparringa-Heerd) 2. Heerd Ukeborg (bei Bingum/Holtgaste) 3. Heerd zu Bunde 4. Heerd zu Weener Anmerkung zum Steihaus von Bunderhee: Uko Sparringa erwarb anno 1579 den 50%-gen Eigentumsanteil am Steinhaus zu Bunderhee von der bisherigen Miteigentümerin Haike tho Deddeborg. Zusammen mit dem seiner Ehefrau gehörenden 50%-gen Anteil, wurde er damit Alleinbesitzer des Steinhauses. Am 06.09.1599 wurde das Steinhaus zu Bunderhee (und die damit verbundenen Liegenschaften) sowie auch die Ukeborg von Graf Enno II Cirksena zum adelig-freien Gutbesitz erhoben. Bei dieser Erhebung wird das Dienstverhältnis von Uko Heuwen Sparringa für Graf Enno II sicherlich eine Rolle gespielt haben.
Beschreibung
Aus welchem Grund Uko Heuwen Sparringa (auch: van Aylingeweer) den Namen Sparringa führte, ist nicht bekannt. Es ist möglich, dass er den Namen nach seinem Teilerbe am Heerd zu Soltborg, dem sogenannten Sparringa-Heerd, wählte. Möglicherweise nutzte schon schon sein Vater diesen Namen, um sich von seinen Geschwistern zu unterscheiden.
Name
Auch genannt: Uco Heuwen (patronymisch) bzw. Uko Heuwen van Aylingeweer (nach der Familie der Mutter)