1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Wappen_Herlin_Arras

Claude (1) HerlinAlter: 56 Jahre15451601

Name
Claude (1) Herlin
Vornamen
Claude (1)
Nachname
Herlin
Notiz: In Bremen auch: Claudius Herlin
Geburt um 1545 63 34
Adresse: Paroisse St. Nicolas
Veröffentlichung: Unveröffentlichte Manuskripte
Text:
Claude wird zusammen mit seinem Bruder Charles in einem Manuskript als Sohn von Jehan Herlin und Anthoinette de Croix erwähnt. BN Ms Fr 8537 – folio 48 - 1557 - Charles et Claude HERLIN enfants de Jehan et d'Antoinette DE CROIX dit Drumez (St Nicolas)
Notiz:
paroisse St. Nicolas
Tod eines HalbbrudersGuerard Herlin
nach 1545

Beruf
Kaufmann und Händler

Veröffentlichung: HISTORISCHE GESELLSCHAFT des KÜNSTLERVEREINS
Text:
Bd. 52 (1972), S. 92 "Wir wollen hier nicht jede Emigrantenfamilie erwähnen: nur wollen wir zu den Verzeichnissen von Kaufleuten unbekannter oder unsicherer Herkunft mitteilen, daß die Hardewins niederländischer Herkunft waren und in dem Briefwechsel derer van der Meulen öfters genannt werden. Auch Bürger Jacob Vetmenger ist niederländischer Herkunft 1). Nun erscheinen auch in den Briefen der Emigranten van der Meulen oder des Claude Herlin noch Namen von Emigranten, die in Bremen wohnhaft waren. So wohnte in Horn ein Kaufmann van den Berghe, guter Freund des Andries van der Meulen: wohl ein Niederländer! Es wird über die von Hoof(t)man geschrieben, d. h. von der Kompagnie Hooftman. Gillis Hooftman war der sehr bekannte Sohn des großen Reeders und Getreidekaufmannes Gillis Hooftman aus Antwerpen. Nach 1585 hatte der Sohn Gillis Antwerpen verlassen müssen und hat sich in Bremen niedergelassen, während seine Mutter in Frankfurt, Bremen und Hamburg erwähnt wird. Seine Schwester Johanna Hooftman war verheiratet mit dem niederländischen, genauer Antwerpener, Kaufmann Antonio Anselmo, der in Hamburg und nachher in Stade sein großes Handelsgeschäft betrieb. Gillis Hooftman war vermählt mit Catharina van Santfoort, Fraue, d. h. Freifrau von Gestel, die einer sehr vornehmen Antwerpener Patrizierfamilie angehörte. Die Familie der Frau Hooftman wird in Hamburg erwähnt.
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Herlin, Claude - Bremer Kaufmann aus niederländischer Emigrantenfamilie, * um 1550, + Bremen 1600. Jb. 52.- War Sohn des Jean H. in Arras und der Antoinette de Croix, 1578 Hauptmann der Bürgerwehr Antwerpen, mußte 1586 vor den Spaniern flüchten. Heiratete vor 1570 Agnes de Fines, die + Bremen 1635 im Alter von 88 Jahren. Kinder: Jean, Philippe, Jacques, Agnes, Jeanne + 18.8.1627. Stfl. Herlin. J
Notiz:
Claude war Händler, der zunächst von Antwerpen aus im überregionalen Seehandel tätig war. Dabei arbeitete er mit anderen Händlern zusammen, die sich für gemeinsame Seefahrten zusammenschlossen und ein sog. 'Consortium' bildeten. Zu diesen Kaufleuten gehörten u.a. die Mitglieder der Familie Hooftmann, van der Meulen, Anselmo, Pirenz, Motte, Panhuysen. Diese Emigranten-Familien waren mehrfach auch durch Heirat miteinander verbunden und dadurch miteinander verwandt (s. o. S. 92 ff). Von den hier genannten Kaufleuten waren Anthoine Anselmo, Andreas van der Meulen, Bartholomeus Panhuysen und Franchois Pirens Mitunterzeichner !! des Testaments von Claude Herlin (~ 1600); demnach gab es nicht nur eine geschäftliche Beziehung, sondern auch eine enge persönliche und sogar familiäre Verbindung unter diesen 'Emigranten'. Daher sind diese Familien auch in unserer Familien-Datenbank zu finden.!
Besitz
Land

Veröffentlichung: 1972 , Hrsg. Folkert Herlyn, Übersetzung durch mehrere Familienmitglieder
Text:
S. 197 "Ländereien und das Herschaftgebiet ... diese befinden sich im Ort Ajette, zwischen Arras und Bapaulme ..."
Besitz
Landgut

Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 Lehensgut 'het Schalyhuis' im Ort Cruningen auf Zeeland
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 "'une petite Cense situee au Vilage de Cruningen, nomme het Schalyhuis, avecq deux bonnieres de terre & les bastimens quy y fort" Das Landstück "het Schalyhuis" erbte später sein Sohn Philipp
Veröffentlichung: Bd.1, Weihnachten 1920, Druck B. Davis, Emden
Text:
s. S. 3 "1582, also noch vor der Belagerung, verzog Claude von Antwerpen und zwar zuerst nach Cruiningen und, als er sich dort auch nicht sicher fühlte, mit seinen Freunden nach Bremen, wo er 1600 sein Testament machte"
Besitz
Landgut "Blauwhoeve" in Kruiningen (früher: Cruningen) auf Zeeland

Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 Das Gut 'Le Blauhoeve' erbte sein Sohn Jacques "A nostre Filz Jacques donnons nostre grand Cense a Cruningen avecq touts bastimens, maisonnage, granges & estables, le tout environné d'un fossé La Cense se nomme Le Blauhoeve"
Notiz: Ort: Cruiningen (Kruiningen bzw. Gröningen) auf Zeeland.
Besitz
Landgut 'Givenchy'

Adresse: Es müsste sich um den heutigen Ort 'Givenchy' handeln, der nördlich von Arras und südlich von Lens liegt.
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 175 "Or pour especial Jehan Herlin, notre Filz aisne ... item aura aultres trois fiefs bonnets, situez au Vilage de Givency, deux lieues d'Arras, avec trente deux patar de rent seigneurial, a nous succedez par le deces de nostre Nepveu Charles d'Herlin sus-dit"
Notiz: Claude nannte sich Seigneur de Givenchy. Das Landgut 'Givency' hat Claude von seinem Neffen Charles Herlin geerbt.
Besitz
Landgut Terlinck

Adresse: Morselle
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 "Lehnsgut und Herrschaftgebiet. das man Ternich nennt...liegt im Ort Morselle, anderhalb Meilen von Courtrai entfernt". Claude nannte sich Seigneur de Terlinck; Das Landgut Terlinck lag vermutlich in der Nähe von Poperinge (heute: Belgien) etwas nördwestlich von Lille. Begründung: Der Name der Familie Terlinck, die das Landgut wahrscheinlich an Claude Herlin veräußerte, taucht in dieser Zeitspanne, gehäuft im Ort Roesbrugge bei Poperinge auf.
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 175 "Or pour especial Jehan Herlin, notre Filz aisne ... Plus aura-il Fief et Seigneurie nomme le Terninch avecq touts bastiments environnes d'eau avecq seize bonnieres de terre tant jardinage qu'a labeur avecq dixhuict rasieres d'avoisne de rente seigneuriale, situe le dit Fief au Vilage de Morselle, lieu & demye de Courtray & tenu du Chateau du dit Courtray..."
Besitz
Grundstücke

Adresse: Ajette liegt zwischen Arras und Baupame
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 Die Länderei und Herrschaftsgebiet um Ajette wurden an den ältesten Sohn Jehan Herlin vererbt. Sie wurden um 1600 von einem Bastien Desroguiere bewirtschaft und standen unter der Verwaltung von den Herren von Berlettes.
Besitz
Landgut "La Vacquerie" in Verlinghem (Verlingham ist heute ein Stadtteil von Lille)

Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 ( es ist noch unklar, ob es um Frelinghem oder Verlinghem geht) Das Pachtgut la Vacquerie, das sich im Dorf Frelinghem befindet, erbte die Tochter Jeanne Herlin. Auf diesem Landgut lebte die Großmutter von Jeanne, Agnes de Fourmestraux, nach dem Tod ihres Mannes Jean de Fines.
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 "Au regard de nostre Fille Jehanne Herlin, luy donnons nostre Cense nommée La Vacquerie, située au Vilage de Ferlinghem, avecq touts bastiments des maisons, granges & estables, le tout environné d'un fossé d'eau, contenant avecq deux bonniers de Jardinage, huict bonniers de terre a labeur, ensemble dix bonniers, la Veuve du feu Jean de Fines, nostre belle Mere, y aayant sont douaire sa vie durant, éavult pres de deux cents florins par an."
Text:
Ist hiermit das Landgut „ Frelinghem“ gemeint? s. S. 196 "Esther HERLIN, qui paya avec son frère en 1585, 759 livres 5 sols 4 deniers, pour le droit de nouvel acquêt du Petit Quesnoy, tenu de la seigneurie d'Hestrud et du perron d'Audenarde, gisant en la paroisse de Wasquehal, châtellenie de Lille, contenant parmi cense, jardins et terres à labour, 15 bonniers, 13 cents d'héritages, et en rentes 29 rasières, 2 havots de blé; 7 rasières, 11 havots et trois quarts d'avoine; 9 sols en argent et cinq chapons; le dit fief acquis par feu Guillaume Petitpas en l'an 1549, valant en cense chaque année 540 livres parisis. Elle hérita des seigneuries de son frère, et épousa par contrat du 1er mai 1586, Pierre de Croix, écuyer, seigneur du Bos, de Frelinghien, mort en 1629, fils de Wallerand de Croix, seigneur d'Oyembourg, et de Catherine de Waes."
Besitz
Landgut Tune

Adresse: Tune bei Comines
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 "Gebiet der Tune, bei der Kapelle von Brille gelegen, eine halbe Meile von Comines entfernt" Anmerkung: Comines liegt am Fluss Lyz, der heute die Grenze zu Belgien bildet. https://de.wikipedia.org/wiki/Comines
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176
Besitz
Landgut (fief) Mayerlandt

Adresse: Mayerlandt liegt an dem Fluss Lyz zwischen den Orten Houplines und Comines in der Seigneurie Wervy, nordwestlich von Lille https://fr.wikipedia.org/wiki/Houplines
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 Claude Herlin legte in seinem Testament fest, dass sein zweiter Sohn Philippe "neben dem Lehnsgut 'de la Thune' auch die beiden Lehnsgüter, das Obere und Untere 'Mayerlandt' genannt, erben sollte. "Si aura les deux fiefs nommez Mayerlandt, qui ont Justice hault & basse, l'ung contenant cincq bonniers en La Parochie de Houplines & l'autre en la Paroiche de Comines vingt&demy bonier, ainsy comme sont les succedez par le trespas de feu Jean de Fines, nostre Pere, rend environ quarante deux florins: d'avantage aura le Fief de deux bonniers de prez situez sur la Riviere de Lyz entre Houlpines & Frelingem, separé en deux, ont Justice, haulte moyenne & basse rend par an dixhuict livre de gros"
Text:
B 3695 en 1588 f°30 Claude HERLIN à cause de sa femme fille de Jean FINE demeurant en Allemagne par rapport de Jean DEBAILLOEUL bailli de Frelinghien pour 2 bonniers 7 cens de labeur à Frelinghien.
Tatsache
Vormundschaft durch seine Halbschwester Francoise Rose
1550 (Alter 5 Jahre)

Veröffentlichung: Amiens, Paris
Text:
Für die Übernahme der Vormundschaft und für Claude selbst erhielten Jean le Sacquespee und Francoise Herlin im Jahr 1550 Geld von ihrem Vater Jean Herlin. Claude muss zu diesem Zeittpunkt ca. fünf Jahre alt gewesen sein. S. Bd. 49 (1942) S. 40/41 "Jehan II de Sacquespée, escuyer, seigneur de Selincourt, était, par contrat du 15 août 1539, allié à Françoise Herlin: il était ainsi entré dans une riche et importante famille d'Arras, dont l'un des membres, Claude Herlin, neveu de ladite Françoise Herlin sa femme, donna quelques sujets de mécontentement à ses proches. On trouve, en effet, dans le Nobiliaire de Picardie, imprimé sur l'ordre de l'intendant de Picardie Bignon, l'énoncé d'un acte de constitution de rente du 27 juin 1550, «fait au profit de Jean Sacquespée, escuyer, seigneur de Selincourt, de pareille somme de 250 Livres payée par Jean Herlin, seigneur de la Tourotte, marchand et bourgeois de la ville d'Arras, pour et au profit de Claude Herlin, son neveu, auquel ledit Jean Herlin en fait don, à la charge qu'il ne pourra se marier sans le consentement desdits Herlin et Sacquespée, et aussi à la charge, au cas de décès sans enfants dudit Claude, que ladite rente retournera au profit de Jeanne Sacquespée»."
Veröffentlichung: A COMPIEGNE CHEZ ISIDORE TOUBON - 1912
Text:
Claude ist das jüngste Kind von Jean Herlin und Anthoinette de Croix; das genaue Geburtsdatum von Claude ist nicht bekannt, muss aber so um 1545 gelegen haben. Im Jahr 1550 wurde Jean de Sacquespee und seiner Frau Francoise Herlin die Vormundschaft für Claude zugesprochen (s.u.) , zu diesem Zeitpunkt war sein Vater Jean bereits fast 65 Jahre alt und scheinbar nicht mehr in der Lage oder willens, sich um seinen jüngsten Sohn zu kümmern. Demnach hat Claude einen großen Teil seiner Jugend auf dem Gut von Selincourt in der Grafschaft Amiens und nicht in Arras verbracht. S.37 "Le 10 octobre 1554 la veuve Françoise Herlin reçut la tutelle de ses enfants à la suite d'un conseil de famille qui nous fait passer en revue les principaux parents: .... 6" Claude Herlin, cousin germain de la veuve." (Quelle: Arch. Comm. d'Amiens: FF 96, fo. 24.) Übersetzung: "Am 10. Oktober 1554 erhielt die Witwe Françoise Herlin die Vormundschaft über ihre Kinder nach familiärer Beratung auch mit den leiblichen Eltern: ... 6. Claude Herlin, Cousin ersten Grades der Witwe"
Tod einer HalbschwesterMarie Herlin
nach 1550 (Alter 5 Jahre)
Veröffentlichung: Unveröffentlichte Manuskripte
Tod eines VatersJean "der Älteste (l'Aine)" Herlin
31. Dezember 1559 (Alter 14 Jahre)
Veröffentlichung: Fontenay-le-Comte, 1925
Text:
S. 145 Jehan Herlin legte in seinem Testament vom 27. Juni 1534 fest, dass "mein Körper im Herzen der Kirche von Saint Gery in dieser genannten Stadt Arras inhumiert werde, und zwar in der Kapelle Monsieur Saint Martin, und ich bestelle ein Epitaph aus Kupfer, der auf der Ummauerung meines Grabes angebracht werden soll" (s. Epitaph) Epigraphie du PdC tome 7 page 145 Jehan HERLIN marchand 77 ans + 31/12/1559
Notiz: Arras = Atrecht (fläm.)
Tod einer HalbschwesterJehenne Herlin
um 1560 (Alter 15 Jahre)
Besitz
Wohnung
zwischen 1562 und 1564 (Alter 17 Jahre)
Text:
Archives hospitalières d’Arras IX B6, f° 224 reconnaissances des rentes au profit de Jean HERLIN par Simon ANSART , huchier, ....3 août 1550 au profit d’Antoinette DECROIX veuve de Jean HERLIN tutrice de son fils Charles par Simon DEnis ....23 avril 1562 Claude HERLIN au nom de son frère Charles donne en nouvel arrentement .( 16 mars 1564 )
Tod einer MutterAnthoinette „de Drumez“ de Croix
1564 (Alter 19 Jahre)
Veröffentlichung: Fontenay-le-Comte, 1925
Text:
S. 146 (s. Bild)
Notiz: Arras = Atrecht (fläm.)

Kirchliche TrauungAgnes de FinesDiese Familie ansehen
4. Juni 1565 (Alter 20 Jahre)
Veröffentlichung: Ypres, mehrere Bände; Imprimerie de SIMON LAFONTEYNE,
Text:
Bd. VIII, S. 168 : "Mémoire que le ij e de May 1565, que fut le traictié de mariaige de nostre fille Agnies, passet par devant Pierre du Forest, notaire de Lille, contre Claude Herlin; à laquelle j'ay donné 6000 florins, asscavoir en argent 4500 fl. et en terres, je dis 2 parties, 1500 florins. Et a espouset le 4e de Juing 1565 aiant faict les neupees au logis de Robert du Bosquiel, à Lille; à cause qu'estions à Anvers lon ne a point rewidet aux neupces de ladte. Ledit traictié de mariage, je dis la copie et le double du bien que avoit ledit Claude de port de mariaige sont mis avecq mes lettres en parchemin."
Veröffentlichung: Ypres, mehrere Bände; Imprimerie de SIMON LAFONTEYNE,
Text:
Nach den Beschreibungen ihres Vaters muss Agnes sehr früh erwachsen und sehr früh schon attraktiv ('grand precocite') gewesen sein und hat bereits in jungen Jahren bei Taufen Geschenke übergeben und heiratet mit 16 1/2 Jahren s. Bd. 8, S. 137 "Avant de terminer, nous croyons pouvoir attirer l'attention de nos lecteurs sur Agnès de Fynes qui nous paraît avoir été une jeune fille d'une grande précocité. Elle naquit le 24 Septembre 1548. A l'âge de 7, de 10 et de 14 ans, elle tient déjàdes enfants sur les fonts baptismaux et leur fait les cadeaux d'usage. Dès l'année 1558, c'est-à-dire à l'âge de dix ans, on la voit assister, seule, en l'absence de ses parents, à divers repas de noces et donner des cadeaux. Enfin elle se marie ayant à peine l'âge de seize ans et demi. — Autres temps autres moeurs."
Notiz:
Die Heirat wird in den 'Memorial' ihres Vaters Jehan de Fynes beschrieben. Am 2. Mai 1565 wurde zunächst ein Heiratsvertrag geschlossen, in der eine hohe Mitgift vereinbart wurde (über 6000 Florin (~flandrische Gulden) und 1500 Silberlinge). Die Heirat fand in Lille statt, wo Claude bereits Bürger war. Er muss daher bereits im Alter von 18 Jahren (um 1563/64) nach Lille gezogen sein, also ca. 2. jahre vor der Hinrichtung seines Halbbruders Michel in Valenciennes. Um 1567 ist er dann nach Antwerpen gezogen, um diese Zeit ist auch sein Schwiegervater Jean de Fynes aus Lille weggezogen. Ein Grund dafür war wahrscheinlich die Verfolgung der Reformierten durch den Herzog von Alba ('Blutrat von Brüssel'). In dem Dokument wird auch ein Robert de Bosquiel als Neffe erwähnt, bei dem sie logiert haben. Dessen Tochter Marie hat 1572 in zweiter Ehe Charles Herlin geheiratet, der Rechtsanwalt in Lille war.
Tod eines HalbbrudersMichel „der Ältere“ Herlin
31. Mai 1567 (Alter 22 Jahre)
Text:
Bericht über Michel Herlin und Jehan Mahieu, bisher noch nicht vollständig gesichtet und ausgewertet wurden [WHy , 2022] B. 2599. (Portefeuille.) — 10 pièces, parchemin, 29 pièces, papier. 1.e * janvier — 31 décembre ise [1569]». Publications de sentences de mort ou de bannissement prononcées pour le fait des troubles de Valenciennes, entre autres de celle condamnant à être exécuté par l'épée « Pierre de Thion, de son stil meulquenier, natif de Cambray, homme marié, naguères demeurant en ladite ville de Valenciennes, chergié, attainct et convaincu d'avoir servy de tambourin durant les troubles et le siège au devant de ladite ville, les sectaires rebelles et ceulx tenans party contraire à Sa Majesté soubz Michel Herlin, et Jehan Mahieu, chefz depuis exécutez par l'espée, sonné le tambourin pour assembler lesdits rebelles, les conduict et mené jusques aux portes d'où ilz alloient faire escarmouches contre les gens et soldats de sadite Majesté, allant aussi en ladite qualité de tambourin vers les chefz, seigneurs et capitaines de Sa Majesté pour ravoir les prisonniers prins par eulx aux escarmouches que ceulx de ladicte ville faisoient, estant en chemin pour ce faire, il auroit esté appréhendé et mené en la ville de Condé, où, après avoir esté détenu quelques jours auroit esté licencié, mais seroit retourné audict Valenciennes et soy remis au mesme service, etc.»
Notiz: Valenciennes lag in den seinerzeitigen Spanischen Niederlanden
Notiz: Auf dem Marktplatz von Valenciennes (ndld./fläm.: Valencijn) enthauptet. Zum Zeitpunkt der Hinrichtung von Michel war Margarete von Parma, die illegitime Tochter von Karl I von Spanien (Karl V des HRR), Statthalterin in den Spanischen Niederlanden. König von Spanien war zu dieser Zeit Philipp II von Spanien aus dem Hause Habsburg (Sohn von Karl I von Spanien/Karl V des HRR).
Notiz:
Übersetzung : "Veröffentlichung von Todes- oder Verbannung-surteilen, die aufgrund der Unruhen in Valenciennes verhängt wurden, u. a. das Urteil, dass ... durch das Schwert hingerichtet werden soll. Pierre de Thion, seines Zeichens 'Melquenier', gebürtig aus Cambray, verheiratet, früher wohnhaft in der genannten Stadt Valenciennes, gesucht, attackiert und überführt, während der Unruhen und der Belagerung vor der genannten Stadt als Tambourin gedient zu haben, die sektiererischen Rebellen und diejenigen, die sich gegen Seine Majestät stellten, unter Michel Herlin und Jehan Mahieu, die seither mit dem Schwert hingerichtet wurden, das Tamburin geschlagen, um die Rebellen zu versammeln, sie geführt und bis zu den Toren geführt, von wo aus sie Scharmützel gegen die Leute und Soldaten Seiner Majestät machten. Ging auch in dieser Eigenschaft des Trommlers zu den Hauptmänner und Kapitänen Seiner Majestät, um die Gefangenen zurückzuholen. Als er dazu unterwegs war, wurde er aufgegriffen und in die Stadt Condé gebracht, wo er einige Tage festgehalten und entlassen wurde, dann aber nach Valenciennes zurückkehrte und wieder in denselben Dienst gestellt wurde usw.".
Wohnsitz zwischen 1565 und 1567 (Alter 20 Jahre)
Geburt eines Sohns
#1
Jean „der Ältere“ Herlin
5. Dezember 1573 (Alter 28 Jahre)
Notiz:
In der anno 1643 von ihm selbst verfassten Kurz-Genealogie der Familie Herlin gibt Jean (Jan od. Johan) "der Ältere" Herlin sein Geburtsdatum im unteren Teil des Textes mit 5 Xbris 1573 (05. Dezember 1573) an. In anderen Genealogien wird sein Geburtsdatum mit 10. Dezember 1573 angegeben. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem 10. Dezember 1573 um das Taufdatum.
Geburt eines Sohns
#2
Philipp „der Erste“ Herlin
um 1575 (Alter 30 Jahre)
Notiz: Der Geburtsort von Philipp ist nicht eindeutig nachgewiesen. Er könnte auch in Antwerpen geboren worden sein, wenn seine Eltern bereits vor seiner Geburt nach Antwerpen geflüchtet sind (der Fluchtzeitpunktidt nicht exakt bekannt, sh. auch ZUR VITA).
Geburt einer Tochter
#3
Agnes Herlin
um 1580 (Alter 35 Jahre)
Notiz:
Ob Claude Herlin und Agnes de Fines wirklich eine Tochter namens Agnes hatten ist unklar, da in seinem Testament aus dem Jahr 1600 (das bei Carpentier abgedruckt ist) nur von vier Kindern die Rede ist: Jean, Philippe, Jacques und Jeanne. Eventuell handelt es sich bei Agnes auch um eine uneheliche Tochter.
Tod einer HalbschwesterMarie „Mariette“ Herlin
1581 (Alter 36 Jahre)
Adresse: Bellacourt, Chapelle de Notre Dame
Veröffentlichung: Mémoires de la Société d'émulation de Cambrai: agriculture, sciences et arts; diverse Bände; Druck: IMPRIMERIE ET LITHOGRAPHIE J. RENAUT, Cambrai
Text:
Das Wappen der Familie Herlin ist auf zwei Epitaphen abgebildet Bd. 24 S. 980 "1648. Dans la chapelle de Notre-Dame ; sur une tombe bleue, fort usée, accompagnée de seize quartiers. Écusson Beaufort, Quartiers: Beaufort, de Leval, de Paris, Couronnel, Le Borgne, Kils-Sumenberg, Aoust, Sumenberg, - Belvalet, Payen, de... ; Herlin, ; Tesson, Quelle: Hellin , p. 33 1741. Devant le chœur des dames; tombe de marbre blanc. — Ecusson: du Chastel, 523. Quartiers (1) : du Chastel, 523 ; Ostrel, 979; Croy, 219 de Lannoy, 7810; du Quesnoy, 3439 ; Germes, 10.956 ; Coudenhove, 1919 ; Billemont, 214 ; — de Croix, 896; Sainte-Aldegonde, 1542 ; Herlin, 426 ; Noielle, 4997 ; Locquenghien, 10.957 ; Ongnies, 54; écartelé d'Halluin, 217 ; Cottereau, 10.958 ; Rosimbos,33.
Veröffentlichung: publies par Société d'agriculture, des sciences et arts de Douai PAR UN COMITÉ HISTORIQUE ET ARCHÉOLOGIQUE (Bd. 1-19)
Text:
Bd. 4 (1864), S. 145-150 "Pierre Payen ... Il mourut en 1603 et fut inhumé dans la chapelle de Bellacourt au hameau de Rivière.“
Tatsache
Hauptmann der Bürgerwehr von Antwerpen
zwischen 1578 und 1582 (Alter 33 Jahre)

Veröffentlichung: 1978
Text:
S. 25 Claude wurde 1578, als die Gegner und Bekämpfer der spanischen Oberhoheit - nach der vorhergegangenen Plünderung Antwerpens durch spanische Söldner ('Spanische Furie' anno 1576) - in der Stadt wieder die Oberhand gewonnen hatten, von diesen zum Hauptmann der Bürgerwehr ernannt. Anno 1584 begannen spanische (katholische) Truppen erneut mit der Belagerung Antwerpens, um die Stadt wieder unter spanische Kontrolle zu bringen. Claude war in seiner Funktion als Bürgerwehrhauptmann an der Verteidigung Antwerpens beteiligt. Im Jahre 1585 musste die Stadt vor den Spaniern kapitulieren. Die Bewohner reformierten Glaubens wurden gezwungen, entweder zum katholischen Glauben zurückzukehren oder die Stadt innerhalb von vier Jahren zu verlassen. Da Claude am reformierten Glauben festhielt, zog er mit seiner Familie zunächst nach Cruiningen (Kruiningen) auf Zeeland, wo er ein Landgut besaß, um von dort um 1586/87 nach Bremen umzusiedeln."
Veröffentlichung: Bd.1, Weihnachten 1920, Druck B. Davis, Emden
Text:
S. 3 Nach der 'Hist. de la fam. du Herlin' erhält laut Urkunde vom 1. Dezember 1578 der Capitän Claude Herlin zu Antwerpen von den Etats des Duche de Brabant eine Leiberente von 16 Carolusgulden 13 Stuyvers und 4 Pfg. für sich und seinen damals fünf Jahre alten Sohn Jean als Entgeld für eine vorgeschossene Summe." Ob die Urkunde echt ist konnte bisher nicht nachgeweisen werden und muss noch belegt werden (WHy, 2022)
Veröffentlichung: Diverse Bände ab 1864, "L'Administration Communale'
Text:
Eerste Deel (Vol. 1), S. 341/342 Verloren obligatie [137] 22. August 1578 "Proce van Dierick van Merlen, Procureur en Vendrik van den Capiteyn Glaude de Herlin, die, met syne complicen, hem vervoorderd heeft doodelyk te quetsen den Tienden Man, houdende ’s nachts de ronde in de Cellebroedersstraet Soldaeten en vagebonden sonder pasport alhier wesende , moeten vertrekken"
Geburt eines Sohns
#4
Jacques Herlin
um 1582 (Alter 37 Jahre)
Tod eines BrudersCharles Herlin
14. Februar 1582 (Alter 37 Jahre)
Veröffentlichung: Lille 1906-1909 Memoires de la Societe d'Etudes de la Province de Cambrai
Text:
Bd. 4 S. 1752 "Le service funèbre de Marie Dubosquiel eut lieu le 4 janvier 1610; son second mari, Charles Herlin, échevin, puis conseiller pensionnaire de Lille, mourut le 14 février 1582."
Notiz: Lille = Rijssel (fläm.)
Wohnsitz zwischen 1568 und 1584 (Alter 23 Jahre)
Veröffentlichung: 1978
Text:
s. Stammtafel Nr. 3 Claude de Herlin 'wurde Hauptmann unter dem Erzherzoge Mathias, verlies aber als Anhänger der reformierten Partei diesen Dienst und wurde 1578, als die Geusen in Antwerpen die Oberhand bekommen hatte, von diesem zum Haptmann der Bürgerwehr dieser Stadt ernannt (Bulletin des Archives d'Anvers, Band 14) im Band 3, S. 276 wird er noch einmal genannt, es handelt sich um ein Urteil gegen einen Leutnant aus seiner Kompagnie ..."
Auswanderung um 1586 (Alter 41 Jahre)

Veröffentlichung: download. s. https://die-maus-bremen.info/index.php?id=40
Text:
Heft 23, S. 42 "Claude Herlin war ebenfalls 1685 mit seiner Ehefrau Agnes de Ffines und den drei Söhnen geflohen und über Groningen 1586 nach Bremen gekommen (38)" (38) Robert van Roesbroeck,'Niederländische Glaubensflüchtlinge in Bremen (1585-1600...', in Bremer Jahrbuch Bd. 52, S. 92
Einwanderung 1586 (Alter 41 Jahre)
Veröffentlichung: download. s. https://die-maus-bremen.info/index.php?id=40
Text:
Heft 23., S. 42 "Der vormalige Kapitän der Antwerpener Bürgermiliz, Claude Herlin, war ebenfalls 1585 mit seiner Ehefrau Agnes de Fines (Fynes) und den drei Söhnen geflohen und über Groningen 1586 nach Bremen gekommen" zitiert nach Horst Lademacher: "Geschichte der Niederlande. Politik - Verfassung - Wirtschaft", Darmstadt 1983, S. 75
Geburt einer Tochter
#5
Jeanne „Johanna“ Herlin
um 1587 (Alter 42 Jahre)
Notiz: Da sowohl der Fluchtzeitpunkt der Familie des Vater Claude (aus Antwerpen) als auch das Geburtsjahr von Jeanne nicht exakt bekannt sind, könnte Jeanne evtl. noch in Antwerpen geboren worden sein.
Tod einer HalbschwesterFrançoise Rose Herlin Dame de Vaulx-Corbie
zwischen 1574 und 1596 (Alter 29 Jahre)

Veröffentlichung: A COMPIEGNE CHEZ ISIDORE TOUBON - 1912
Text:
S. 32 ff. Wann Francoise Herlin genau gestorben ist wissen wir nicht. Im Okt. 1574 wird sie in einem Dokument über eine Vormundschaft (tutelle) erwähnt. Da ihr zweiter Ehemann 1596 erneut geheiratet hat, muss sie zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben sein.
Wohnsitz 1592 (Alter 47 Jahre)
Veröffentlichung: 's-Gravenhage - Verkrijgbaar bij MARTINUS NIJHOFF - 1986
Text:
S. XLIX die offizielle Einbürgerung erfolgt wohl erst 1592. "aldus Claude Herlin vanuit Bremen d.d. 28.Juni 1592" *183 zitiert nach: *183 "Zie bv. de uitlating van Andries van der Meulen: "De religie is ons in desen handel seer contrarie" G.A.L., Coli. DvdM., inv.nr 371.
Veröffentlichung: Claude führte einen intensiven Briefwechsel mit der Familie van der Meulen aus Leiden, die er aus seiner Zeit in Antwerpen kannte. in: Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 85-112
Text:
S. Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 96 ff. "Eine gewisse Schlüsselstellung hatte in Bremen Claude Herlin, dessen Bruder(*) Michel schon im Mai 1567 in Valenciennes hingerichtet worden war. Herlin hatte sich dann nach Antwerpen verzogen, wo er schon um 1578 als Kapitän in der Stadtmiliz genannt wird und bald als Hauptmann tätig war, also mit Befehlsgewalt über die Miliz eines Stadtviertels. Er floh mit seiner Familie - seiner Frau Agnes de Fines und drei Söhnen - nach Bremen. Sobald sein Freund Daniel van der Meulen von hier nach Leiden übergesiedelt war (1591), schickte er ihm Briefe, die ihm alle möglichen Auskünfte gaben, über die Lage der Stadt Bremen und über die Verhältnisse der Emigranten. Seinen Briefen entnehmen wir Berichte über die Anwesenheit von Emigranten, die sonst nicht erwähnt werden. Sehr wichtig sind die beiden Brüder van der Meulen aus Antwerpen. Daniel van der Meulen hatte schon im Jahre 1584 die Stadt Antwerpen verlassen, im Auftrage der Verwaltung und der Staaten von Brabant. .. Wie sein Bruder Andries war er ein angesehener Kaufmann, sein Vater war als Tuchkaufmann eingeschrieben, es wurde aber behauptet, daß sein Großvater ein einfacher Schuster gewesen wäre. Bei der Stadtmiliz hatte er den Posten eines Obersten und eine entsprechende Stellung bei der Verwaltung. ... Man merkt es aus diesem Briefwechsel: von Bremen aus wurde der Handel wieder aufgebaut ... auch der Handel auf Spanien -was den Niederländern verboten war- gestaltet: Daniel hatte in den benachbarten Ländern die Lage untersucht, Verbindungen angeknüpft. Schon jetzt bestätigte sie eine besondere Eigenschaft dieses Briefwechsels: die Briefe sind im Grunde geschriebene Zeitungen: alle politischen Informationen werden weiter berichtet, und es zeigte sich bald, daß Bremen eine ergiebige Mittelstelle war. Im Jahre 1591 verließ Daniel mit seiner Familie Bremen und wohnte hinfort in Leiden. Diese Stadt ist nicht nur wegen ihrer Textilindustrie wichtig, sondern auch wegen ihrer Universität, die dort im Jahre 1575 gegründet worden war und sich seitdem einen großen Ruf erworben hatte. Dort wurden bald auch die reformierten Prediger für die deutschen Gemeinden gebildet." (*) Claude war ein Halbbruder von Michel Herlin, sie hatten zwar denselben Vater (Jean Herlin der Älteste) , aber verschiedene Mütter.
Veröffentlichung: LIT Verlag Münster, 2001 (Dissertation) - 419 Seiten
Text:
Claude gehörte zu einer Gruppe von niederländischen Emigraten, die nach der Einnahme der Stadt Antwerpen durch die spanischen Truppen nach Bremen kamen, und von dort aus weiterhin ihre Handelsgeschäfte betrieben. S. 88 ff.
Wohnsitz 1598 (Alter 53 Jahre)
Veröffentlichung: HISTORISCHE GESELLSCHAFT des KÜNSTLERVEREINS
Text:
Bd. 52 S. 107 "Wichtig sind Herlins Mitteilungen über die Pestseuche. Er hat schon über eine Art von Pest geschrieben: es sterben hier viele Leute an einer Art von Pest.. . Aber 1598 hat sich die Pest nun auch in Bremen gemeldet, nachdem sie in Hamburg und Emden ihre Opfer gefordert hatte. Im Brief vom 4. Juni 1598 — in Eile geschrieben — bittet er Daniel um die Anschrift eines Pestmeisters, eines Flamen, der früher in Bremen gelebt, es aber wegen Schwierigkeiten mit dem Rat verlassen hatte. Er sollte jetzt in Leiden ansässig sein.... Viele namhafte Bürger hatten die Stadt verlassen und wohnten außerhalb. Herlin ist der Meinung, daß, sobald die Krankheit sich meldet, die Parole heißt: cite luge et longe, schnell und weit fliehen. Von zehn Kranken werde nur einer gerettet. Und dann nennt er solche Bekannte, die schon gestorben sind. Gerade habe er von einem Emigranten, der in Stade lebe, den Bericht empfangen, daß auch in Hamburg wieder die Pest wüte. In den folgenden Briefen wird weiter über die Pest geschrieben: Herlin selbst und seine Familie, viele niederländische Kaufleute, ceux de nostre nation, und dann Bremer Leute hätten die Stadt verlassen. Er selber wohnt jetzt in Stade. In Stade selber sei nur eine Wohnung „infiziert". Aber in Bremen stürben täglich 40 bis 50 Menschen. In Emden sei es noch schlimmer: da seien es jeden Tag 50 bis 75. Dann erzählt er weiter über die wirtschaftliche Lage in Stade *35). Und im Oktober 1598 wird dann mitgeteilt, daß die Pest in Bremen aufgehört habe. Man will wieder in die Weserstadt fahren. Herlin — und er schreibt dazu und mein Compane Kottwijk, wir wollen nach Bremen zurück." *35) Uber die Pestseuche in Bremen: Briefe Herlins April 1596, Juni/August 1598, Oktober 1598 aus Stade, aus Bremen 16. März 1599.
Tatsache
Briefe con Claude Herlin aus Bremen und Stade 1592 - 1599

Veröffentlichung: s. https://www.erfgoedleiden.nl/
Text:
Inventaris van het archief van Daniël van der Meulen en Hester de la Faille, 1550-1648. https://www.erfgoedleiden.nl/collecties/archieven/archievenoverzicht/scans/NL-LdnRAL-0096/13.2.69/start/0/limit/10/highlight/1 - 25
Tatsache
Kindheit im Schloss Selincourt (bei Amiens)

Veröffentlichung: Amiens, Paris
Text:
Claude wurde bereits im Alter von 5 Jahren von seiner Halbschwester Francoise Rose Herlin in Amiens großgezogen. —> http://www.familie-herlyn.de/webtrees/individual.php?pid=I81&ged=familie_herlyn.ged Für die Übernahme der Vormundschaft und für Claude selbst erhielten Francoise und ihr Ehemann Jean le Sacquespee im Jahr 1550 Geld von ihrem Vater Jean Herlin, der zu diesem Zeitpunkt bereits 65 Jahr alte war und Claude war gerade erst 6 Jahre alt. s. Bd. 49 (1942) S. 40 unter "Kindheit"
Veröffentlichung: A COMPIEGNE CHEZ ISIDORE TOUBON - 1912
Text:
Claude hat einen großen Teil seiner Jugend auf dem Schloß Selincourt in der Grafschaft Amiens und nicht in Arras verbracht. S.37 "Le 10 octobre 1554 la veuve Françoise Herlin reçut la tutelle de ses enfants à la suite d'un conseil de famille qui nous fait passer en revue les principaux parents: .... 6" Claude Herlin, cousin germain de la veuve." (Quelle: Arch. Comm. d'Amiens: FF 96, fo. 24.) Übersetzung: "Am 10. Oktober 1554 erhielt die Witwe Françoise Herlin die Vormundschaft über ihre Kinder nach familiärer Beratung auch mit den leiblichen Eltern: ... 6. Claude Herlin, Cousin ersten Grades der Witwe"
Tatsache
Korrespondenz mit Daniel van der Meulen

Testament um 1600 (Alter 55 Jahre)
Veröffentlichung: 1972 , Hrsg. Folkert Herlyn, Übersetzung durch mehrere Familienmitglieder
Notiz:
Testament Claude de Herlin (ausgestellt nach anno 1600), Übersetzung nach der Genealogie von Carpentier 1669, Seite 195 - 198 "Unser CLAUDE DE HERLIN, der alle Wirrungen erlebt und erkannt hatte, die sich unaufhörlich zwischen den Staaten der siebzehn Provinzen abspielten, hielt es für richtig, schließlich das Militär zu verlassen und begab sich im Jahre 1582 von Antwerpen nach Grueninge (vermutlich heute Kruiningen) Zeeland, wo er aber auch noch nicht die ersehnte Ruhe fand und sich daher mit mehreren seiner Freunde in die Stadt Bremen zurückzog. Dort legte er auch im Jahre 1600 sein Testament nieder, wie Sie in der folgenden Charta feststellen können. Im Namen des Herrn. Mit dem Inhalt des folgenden möchten wir allen bekannt geben, dass wir, CLAUDE DE HERLIN (Sohn von JEHAN) & AGNES DE FINES, seine Frau, angesichts der Unsicherheit der menschlichen Natur und da es nichts gibt, das so sicher ist wie der Tod, dessen Stunde wir nicht kennen, im vollen Besitz unserer geistigen Kräfte, des Gedächtnisses und des Ausdrucks, diese Welt nicht verlassen möchten, ohne über die irdischen Güter zu verfügen, die Gott uns in seiner Güte zugestanden hat, damit es nach unserem Tode zu keinerlei Streitigkeiten, Zweifeln oder Uneinigkeiten zwischen unseren Kindern und Nachfolgern kommen möge, und so haben wir nach reiflicher Überlegung unser Testament und letzten Willen auf folgende Art und Weise aufgesetzt und bestimmt. Es ist unser Wunsch und Wille, dass dieses gültig sei und wirksam werden möge, sei es nun in Form eines Testamentes, als Schenkung nach dem Tode oder in jeder anderen Form des Letzten Willens; auf die beste und geeignetste Art und Weise, um seine Gültigkeit zu behalten und befolgt zu werden. Allerdings sollen die weltlichen und erklärten Rechte der Kirche respektiert werden; sollte dies nicht der Fall sein, annullieren wir ausdrücklich dieses Testament sowie auch alle anderen Schenkungen, Verfügungen und Verträge, die möglicherweise die Rechte der Kirche nicht berücksichtigen. In einem solchen Fall erklären wir sogar unseren Heiratsvertrag für null und nichtig. Zuerst einmal, was unsere Seelen betrifft, wenn sie unseren Körper verlassen, so empfehlen wir sie der Barmherzigkeit Gottes, des Vaters alles Guten, und bitten ihn demütig, um der Liebe und Erlösung unseres Herrn und Retters Jesus Christus willen, uns barmherzig im ewigen Leben zu empfangen, und wir wünschen, dass unsere Körper nach den Geboten der Christlichen Kirche bestattet werden mögen. Was nun unsere weltlichen Güter anbelangt, so wünschen und befehlen wir, dass der Überlebende von uns beiden, der im Witwenstand lebt, sein ganzes Leben lang den vollen Besitz über alle Güter behält, unter der Bedingung, unsere Kinder, bis sie erwachsen sind, standesgemäß zu ernähren, zu kleiden und all ihre anderen Bedürfnisse ehrlich zu erfüllen, solange, bis sie sich verheiraten, sich einem Beruf oder einer anderen Aufgabe zuwenden. Der Überlebende wird jedem vierhundert Pfund des flandrischen Geldes oder nach Belieben auch mehr geben, dieses Geld wird aus dem Verkauf verfügbar werden, den wir angeordnet haben, nämlich dem Verkauf der vierzehn Bonniers (bonnier etwas mehr als ein Hektar) Land, das uns von unserem verstorbenen Neffen Charles de Herlin, dem Rechtsgelehrten, vermacht wurde, und das sich in der Gemeinde Salomé befindet, unweit von Bassée, und diese besagten vierhundert Pfund sind abzüglich der Erbabgaben zu zahlen und müssen in gemeinsamer Absprache mit den anderen Erben nach dem Tode des Überlebenden aufgeteilt werden. Sollte dieser Überlebende sich wiederverheiraten, so ist er gehalten, in diesem Falle unseren Kindern alle Güter abzutreten und zu überlassen, die aus dem Teil des Erstverstorbenen hervorgegangen sind, und auch die Hälfte all unserer Habe, der beweglichen und der unbeweglichen, mit Ausnahme der Nutznießung der unbeweglichen Habe, die sie erst später erwerben werden. Im ersteren Falle, also im Witwenstand, haben wir unsere Habe und unser Erbe beschrieben und unseren wahren und legitimen Erben und Nachfolgern, unseren vier Kindern Jean, Philippes, Jacques & Jeanne Herlin, vermacht, und zwar sind die einzelnen Erbteile, wie im folgenden erklärt wird, aufgeteilt. Diese Erbteile können sie oder ihr jeweiliger Nachfolger, nachdem wir beide gestorben sind, mit vollem Recht beanspruchen, erhalten und als ihr Eigentum und Erbe verwenden, und wenn eines von ihnen sterben sollte, ohne Kinder oder rechtmäßige Erben zu hinterlassen, so wird ihr Erbteil an die verbleibenden Brüder und Schwestern übergehen, mit Ausnahme der Lehngüter, die nacheinander an Jean und dann an Philippes gehen, die wiederum bei Erhalt ihrer Anteile Jacques und Jeanne durch Geld oder Leibrente entschädigen werden. Wir bestimmen insbesondere, dass unser ältester Sohn Jehan Herlin nach unser beider Tod die Ländereien und das Herrschaftsgebiet mit allem, was dazu gehört und mit allen Dependancen erhalten soll. Diese befinden sich im Orte Ajette, zwischen Arras und Bapaulme, und haben eine Fläche von schätzungsweise achtzehn Bonniers und enthalten achtundvierzig Mencauldés (mencauldés ca. 25 Ar) fruchtbaren Bodens, der achtundvierzig Rasiers Weizen hervorbringt, acht Florin Lehnsrente, ein Schwein im Werte von zehn Florin; dieser Boden wird derzeit von Bastian Desroguiere genutzt; das besagte Herrschaftsgebiet wird von Herrn von Berlettes verwaltet; des weiteren erhält er drei gute Lehngüter, die sich im Orte Givency befinden, zwei Meilen von Arras entfernt, mit zweiunddreißig Patars Lehnsrente, diese Lehngüter wurden uns von unserem Neffen Charles d'Herlin vermacht, sie umfassen mehr oder weniger fünfzehn bis sechzehn Mencauldés. Außerdem wird er das Lehnsgut und Herrschaftsgebiet erhalten, das man das Ternich nennt, mit allen dazugehörigen Gebäuden, umgeben von Wasser und mit sechzehn Bonnier Land, teils Garten , teils Ackerland, mit achtzehn Rasieres Hafer als Lehnsrente; dieses Gebiet liegt im Ort Morselle, anderthalb Meilen von Courtrai entfernt, und wurde uns vom Schloss dieses besagten Courtrai als Pachtgut abgetreten, im Pachtverzeichnis steht vermerkt, dass hierfür jährlich zweihundert Florin zu zahlen sind. Mit all diesen Teilen wird sich der genannte Jean zufrieden geben; er erklärt sich jetzt und in Zukunft und namens seiner Nachkommen damit einverstanden, dass die anderen Domänen seinem Bruder Philippe bestimmt und zugeteilt werden. So geben wir diesem genannten Philippe, unserem zweiten Sohn, das Gebiet der Tune, bei der Kapelle von Brille gelegen, eine halbe Meile von Comines entfernt, mit Pacht und Landsitz; das ganze ist von doppelten Wassergräben umschlossen, und er wird, nach dem Tode unserer Großmutter, die dort ihr Altenteil hat, und nach unser beider Tod in den Genuss dieses Gebietes kommen. Es umfasst zehn Bonniers und mehr und untersteht dem König kraft seines Herrschaftsgebietes von Wervy, und war bisher jährlich zwanzig Pfund wert. Er erhält auch die beiden Gebiete namens Mayerland, die die hohe und die niedrige Gerichtsbarkeit ausüben (d.h. berechtigt sind, Todesstrabe, schwere Strafen und geringfügige Strafen zu verhängen); das eine enthält fünf Bonniers in der Gemeinde Houplines, und das andere in der Gemeinde Comines umfasst zwanzig Bonniers und ein halb. Diese sind aus dem Nachlaß des verstorbenen Jean de Fines, unserem Vater, und bringen ungefähr zweiundvierzig Florin ein. Er erhält des weiteren das Gebiet mit zwei Bonniers Wiesen, am Fluss Lyz zwischen Houplines und Frelingem, in zwei geteilt, mit hoher, mittlerer und niedriger Gerichtsbarkeit, es bringt jährlich achtzehn Pfund ein. Er erhält außerdem ein kleines Lehnsgut im Orte Cruningen, het Schalyhuis genannt, mit zwei Bonniers Land und allen Gebäuden, die sich dort befinden. Unserem Sohn Jacques vermachen wir unser großes Pachtgut in Cruningen mit allen Gebäuden, Nebenhäusern, Speichern und Ställen, umgeben von einem Graben; dieses Pachtgut heißt le Blauwhoeve. Unsere Tochter Jeanne Herlin soll unser Pachtgut namens la Vacquerie erhalten, das sich im Dorf Frelinghem befindet, mit allen Nebengebäuden, Speichern und Ställen, umgeben von einem Wassergraben; zu diesem Gut gehören zwei Bonnier Garten, acht Bonnier Ackerland, zusammen also zehn Bonnier. Die Witwe des verstorbenen Jean de Fines, unsere Schwiegermutter, hat das Recht, bis an das Ende ihrer Tage hier zu leben; das ganze ist fast zweihundert Florin pro Jahr wert. Was nun die restlichen Barmittel, Renten, Schulden und Anteile betrifft, die wir neben allem anderen hinterlassen werden, so sollen diese zu gleichen Teilen unter unseren genannten Erben aufgeteilt werden, und nach unser beider Ableben ernennen und bestellen wir den Edelmann Jacques de Flandres, Knappe, Herr von Fromont, unseren Schwager, und unseren Neffen, den Knappen und Edelmann de Bellevalet, Herr von Pomerée, Steueranwalt im Provinzialrat von Arthois, zum Kurator unserer Kinder für die Güter, die wir in Flandern, Arthois und der Burggrafschaft Lille hinterlassen werden; und für alle anderen Güter, die sich an anderen Orten und in Zeeland befinden, ernennen wir den erwähnten Nachfahren und Jean Herlin, unseren ältesten Sohn, bis unsere anderen Kinder erwachsen geworden sind; und wir teilen jedem der beiden obengenannten Kuratoren zur Erinnerung an uns fünfundvierzig Florin zu, und wir befehlen unseren erwähnten Kindern und Erben, dass ein jeder von ihnen unseren hiermit niedergelegten Willen beachten und befolgen und sich gemäß dieser Anweisungen verhalten und in Freundschaft, Einigkeit und Frieden sein Erbe mit den anderen teilen möge, und wer sich dagegen auflehnt und dies missachtet, kann mitsamt seiner Frau von unserem Erbe ausgeschlossen werden, und der ihm zustehende Anteil wird dann unter den gehorsamen Erben aufgeteilt. Allerdings behalten wir uns das Recht, die Macht und die Entscheidung vor, auch nach der Unterzeichnung dieses Testamentes die vorliegenden Anweisungen zu widerrufen, zu erhöhen, zu mindern oder auf andere Weise abzuändern, sei es gänzlich oder nur teilweise, und zwar zu jedem Zeitpunkt, der uns angemessen erscheint. Und da dieses Dokument gegenwärtig unsere Absichten wiedergibt und unseren letzten Willen darstellt, haben wir es in Anwesenheit der ehrenwerten, unten aufgeführten Personen unterzeichnet und diese gebeten, als Zeugen gegenzuzeichnen und mit uns den Stempel aufzubringen. Ausgefertigt in der Stadt Bremen an diesem fünfzehnten Tage des Monats März im Jahre sechzehnhundertund... Da der Erblasser zu geschwächt war zu schreiben, hat er vor allen Anwesenden darum gebeten, dass ich in seinem Namen unterschreiben möge. Jacobus Tajart Agnes de Fines Andreas van der Meulen Franchois Pirens Nicolas Malapert Anthoine Anselmo Charles Drumez Bartholomeus Panhuysen
Besitz
Land
1601 (Alter 56 Jahre)
Adresse: Salomé liegt in der Nähe von Bassée
Veröffentlichung: Geneve M.DC.VIII
Text:
S. 175 "situez en la Parochie de Salomé, pres de la Bassée"
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 89
Veröffentlichung: 1972 , Hrsg. Folkert Herlyn, Übersetzung durch mehrere Familienmitglieder
Text:
S. 195 Dieses Land hat Claude von seinem Bruder (nicht Neffen !) Charles Herlin, der Rechtsanwalt in Lille war, geerbt. [Why 2024]
Beschreibung
Anmerkung zur Korrespondenz des Claude Herlin als Emigrant und zum Leben der Familie in Bremen.

Veröffentlichung: HISTORISCHE GESELLSCHAFT des KÜNSTLERVEREINS
Text:
Bd. 52, S. 85 ff.
Veröffentlichung: Das Archivportal Europa bietet Zugang zu archivischen Erschließungsinformationen sowie zu weiterführende Informationen zu Archiven aus ganz Europa. S. http://www.archivesportaleurope.net/home Die Dokuemnets sind gespeichert unter s. http://www.archivesportaleurope.net
Text:
Niederlande - Erfgoed Leiden en omstreken - Inventaris van het archief van Daniël van der Meulen en Hester de la Faille, 1550-1648. Brieven van Claude Herlin, 1592-1599 en z.j. uit Bremen en Staden. 1592-1599 s. https://www.erfgoedleiden.nl/collecties/archieven/archievenoverzicht/scans/NL-LdnRAL-0096/13.2.69/highlight/1
Notiz:
Nachdem sich Claude Herlin (nach der Flucht aus Antwerpen) mit seiner Familie in Bremen niedergelassen hatte, pflegte er einen regen Briefverkehr mit anderen Emigranten aus der ehemaligen Heimat, u. a. mit Daniel van der Meulen, der ursprünglich aus Antwerpen stammte. Zu diesem Briefverkehr Claude Herlins sowie zu den Lebensumständen der niederländischen Glaubensflüchtlinge in Bremen gibt ein Artikel von R. van Roosbroeck im Bremischen Jahrbuch Bd. 52 viele Hinweise und Informationen. So berichtet Claude über den Ausbruch der Pest in Bremen im Jahr 1598, weshalb er mit seiner Familie, wie viele andere niederländische Kaufleute, von Juni 1598 bis Okt 1598 nach Stade umzog. Claude bediente sich in dieser Korrespondenz der französischen Sprache. Es ist aber davon auszugehen, dass Claude auch die niederländische Sprache beherrschte. Er hätte bei seinem Aufenthalt in Antwerpen sonst wohl kaum seinen Geschäften nachgehen und dort auch nicht Hauptmann der Bürgerwehr sein können. Anmerkung zu DANIEL VAN DER MEULEN (1554 - 1600): Daniel van der Meulen war wohlhabender Kaufmann zu Antwerpen. Nach der Einnahme Antwerpen durch die Spanier anno 1585, zog er mit seiner Familie (wie Claude Herlin) zunächst nach Bremen, wo er bis anno 1591 seinen Geschäften nachging. Anschließend ließ er sich endgültig in Leiden (NL) nieder. Andries van der Meulen, ein Bruder von Daniel, lebte nach anno 1591 in Bremen und unterzeichnete im Jahr 1601 das Testament von Claude Herlin.
Beschreibung
Anmerkung zum Enkel des vorliegenden Claude Herlin, nämlich zu Claude (de) Herlin (St. 4.15 / I421).

Notiz: Ein Enkel Claude Herlins (der Sohn von Claudes Sohn Jacques Herlin) war der Initiator der Familienchronik "Historie généalogique de la tres ancienne et tres noble Famille de Herlin". Diese Chronik wurde im Auftrag des Enkels durch den seinerzeit bekannten Historiker Jean le Carpentier erstellt und anno 1669 in Leiden veröffentlich. Dieser Enkel war Claude (de) Herlin, St. 4.15, I421, der wohl aufgrund der Chronik seinem Familiennamen das Adelspräfix "de" hinzufügte.
Beschreibung
HINWEIS ZUM NAMEN

Notiz: Claude Herlin wird in den Akten der Stadt Bremen manchmal auch als Claudius Herlin geführt.
Beschreibung
Anmerkung zum Lebensweg des Claude Herlin und seines Halbruders Michiel (der Ältere) Herlin.

Notiz:
Um den Verfolgungen wegen seines reformierten Glaubens zu entgehen, flüchtete Claude Herlin mit seiner Frau und den ersten beiden Kindern etwa anno 1577 (vermutlich nach dem Ende der 'Spanischen Furie', sh. unten) von Arras nach Antwerpen in den seinerzeit wieder 'freien' Teil der Spanischen Niederlande. Dort wurden zwei weitere der insgesamt fünf Kinder des Ehepaares geboren. Claude wurde daselbst anno 1578 zum Hauptmann der Bürgerwehr ernannt. Als Antwerpen anno 1585 erneut von den katholischen Spaniern erobert wurde, war Claude (als Protestant und Bürgerhauptmann) gezwungen die Stadt baldmöglichst zu verlassen. Er zog bzw. flüchtete mit seiner Familie über Cruiningen (Kruiningen, deutsch auch: Gröningen) in Zeeland, wo er den Gutshof 'Blauwhoeve' besaß, nach Bremen. In Bremen traf Claude mit seiner Familie um etwa 1587 ein. Claudes älterer Halbbruder Michel Herlin (St. 2.02, I77), der als reicher Kaufmann in Valenciennes (Valencijn) lebte, blieb trotz mehrerer Warnungen vor drohender Lebensgefahr in seiner Heimatstadt und beteilgte sich mit seinen Söhnen Michel (dem Jüngeren), Gautier, Philippe und Nicolas an deren Verteidigung gegen die Spanier. Nach der Einnahme von Valenciennes im März 1567 wurde Michel, weil er fest zu seinem Glauben stand, gefangen gesetzt und am 31.05.1567 daselbst auf dem Marktplatz enthauptet. Sein ältester Sohn Michel (der Jüngere), der kurz vor der Einnahme der Stadt einen gescheiterten Fluchtversuch unternommen hatte, erlitt das gleiche Schicksal. Michiels Söhne Gautier, Philippe und Nicolas flüchteten kurz vor dem Fall der Stadt ebenfalls in die Wälder der Umgebung. Sie wurden dort aber aufgespürt. Philippe und Nicolas wurden unmittelbar nach der Festnahme gehängt. Gautier wurde an Nase und Ohren verstümmelt und sollte anschließend in Valenciennes hingerichtet werden. Ihm gelang jedoch eine erneute Flucht. Er schloß sich später den gegen die Spanier rebellierenden Geusen an. (Quelle: La France Protestante ou Vie des Protestante etc. von E. & E. M. Haag, Bibliothque Nationale, Paris).
Notiz:
Anno 1577, als Claude nach Antwerpen flüchtete, war Juan de Austria (ein illegitimer Sohn von Karl I von Spanien = Karl V des HRR) offizieller Statthalter in den Spanischen Niederlanden. Als Claude anno 1585 mit seiner Familie Antwerpen verlassen musste, war Alessandro Farnese, Herzog von Parma, Statthalter. König von Spanien war zu dieser Zeit (ab 1556) Philipp II von Spanien aus dem Hause Habsburg (Sohn von Karl I von Spanien / Karl V des HRR).
Notiz: Die 'Spanische Furie' war der Überfall und die dreitägige Plünderung Antwerpens durch marodierende spanische Söldner beginnend mit dem 04. November 1576. Die entfesselten Söldner verübten bestialische Gräueltaten an den Bürgern der Stadt. Insgesamt starben etwa 10.000 Menschen (Männer, Frauen und Kinder). Durch absichtlich gelegte Feuer wurden etwa 800 Häuer zerstört. Die Bevölkerung Antwerpens wurde um ein Drittel dezimiert. Gegen erhebliche Lösegeldzahlungen wurde die Stadt anno 1577 von den spanischen Besatzern geräumt. Die Bürger Antwerpens zerstörten nach dem Abzug der Truppen die von den Spaniern errichtete Zitadelle. Anno 1584/85 belagerten die Spanier Antwerpen erneut und nahmen sie schließlch ein.
Beschreibung
Stammtafel: St. 2.09

Veröffentlichung: 1978
Text:
Beschreibung aus der Stammtafel Nr. 3 (s. S. 25) Claude de Herlin Seigneur de Terlinck, Givenchy und, nach dem Tode seines Neffen Charles, z.T. noch von der Herrlichkeit Salomez. Geboren im Jahre 1545 zu Arras als Sohn von Jean de Herlin und dessen dritten Frau Anthoinette de Croix, genannt Drumez, wurde er Hauptmann unter dem Erzherzoge Mathias, verliess aber als Anhänger der reformierten Partei diesen Dienst und wurde 1578, als die Geusen in Antwerpen die Oberhand bekommen hatten, von diesen zum Hauptmann der Bürgerwehr dieser Stadt ernennt. (Bulletin des Archives d'Anvers, Band 14). Im Bande 3, S. 276 wird er noch einmal genannt. Es handelt sich dort um ein Urteil gegen einen Leutnant aus seiner Kompagnie; hier dinde ich zum ersten Mal den Namen Herlyn, also mit y. 1586 wurde Antwerpen wieder von den Spaniern erobert und die Reformierten mussten de Stadt innerhalb vier Jahren verlassen, wenn sie nicht wieder zum katholischen Glauben zurückkehren wollten. C.aude und seine Frau Agnes de Fines Tochter des Jean de Fines und dessen Frau N, de Fourmestreaux zogen nun mit ihren Kindern nach Bremen, wo Claude im Jahr 1600 seine Frau erst 1635, 88 Jahre alt, starb" ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Jean Herlin, Philipp Herlin, Jacques Herlin, Agnes Herlin, Jeanne Herlin
Tod nach 15. März 1601 (Alter 56 Jahre)
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 174 ff.
Veröffentlichung: Claude führte einen intensiven Briefwechsel mit der Familie van der Meulen aus Leiden, die er aus seiner Zeit in Antwerpen kannte. in: Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 85-112
Text:
Anm: die in dem Testament genannten Zeugen und deren Familien werden fast alle in dem Artikel von Roesbroeck erwähnt. Viele von ihnen sind mit der Familie van der Meulen (aus Leiden) verwandt, mit der Claude in engen Kontakt stand.(s. Testament) s. http://resources.huygens.knaw.nl/retroboeken/meulen/#page=131&accessor=toc&source=1&size=642&view=imagePane
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
Das Testament von Claude (gegeben zu Bremen) wurde mit dem Datum " am 15. Tage des März im Jahre sechszehnhundertund ..." (wahrschwinlich 15.3.1601) versehen. Wann er danach verstorben ist, ist nicht bekannt. Claude wurde zu Bremen in der Kirche St. Ansgari "aghter de predikstoel" (hinter der Kanzel) beigesetzt. Auch seine Witwe fand dort ihre letzte Ruhe. Das Testament von Claude Herlin ist in der Genealogie (1669) von Jean Le Carpentier abgedruckt (S. 174 ff.); aufgrund der zeitlichen Nähe war es wohl noch in der Familie vorhanden und kann als echt angesehen werden. Es wurde unterschrieben (s. 177) von: Jacobus Tajart Agnes de Fines Andreas van der Meulen Franchois Pirens Nicolas Malapert Antoine Anselmo Charles Drumez Bartholomeus Panhuysen Die deutsche Übersetzung ist in der Broschüre "Im Wandel" abgedruckt.
Notiz:
Zu den Unterzeichnern des Testamentes gehörten mehrere Kaufleute aus Flandern, mit denen er geschäftlich verbunden war und deren Familien untereinander verbunden waren und die deshalb auch in unserer Datenbank zu finden sind. Dies sind - Andreas (Andries) van der Meulen stammte aus Antwerpen kam und war mit Suzanne Malapert verheiratet - Antoine Anselmo war echevin in Antwerpen und ein einflussreicher Juristen. Er war mit Johanna Hooftman verheiratet, die auch aus einer reichen Handelsfamilie stammte --> https://de.wikipedia.org/wiki/Gillis_Hooftman - Francois Pirens, der mit Anna van der Meulen verheiratet war - Nicolas Malapert, er war mit Margaretha van Panhuysen verheiratet - Bartholomäus Panhuysen, ein Bruder von Margaretha van Panhuysen, der mit Catharina Vivien verheiratet war, deren Familie aus Valenciennes stammte; ihr Vater Jean Vivien war mit Catherine de Malapert, einer Schwester von Nicolas Malapert, verheiratet Charles Drumez war wohl ein Verwandter seiner Mutter Anthoinette de Croix, genannt "Drumez", den wir aber bisher familiär noch nicht genau zuordnen können. Bisher konnten auch Jacobus Tajart noch nicht durch andere Quellen identifiziert werden

Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat: um 1537Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich
1 Jahr
älterer Bruder
3 Jahre
älterer Bruder
4 Jahre
ältere Schwester
4 Jahre
er selbst
Familie des Vaters mit Marguerite „Courcol“ de Bailliencourt - Diese Familie ansehen
Vater
Stiefmutter
Heirat: um 1500
2 Jahre
Halbschwester
5 Jahre
Halbbruder
3 Jahre
Halbbruder
4 Jahre
Halbschwester
Wappen der Familie Herlin um 1600Jehenne Herlin
Geburt: 1510 28 28Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich
Tod: um 1560Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich
Familie des Vaters mit Rose de Buillon - Diese Familie ansehen
Vater
Stiefmutter
Heirat: um 1518Arras, Pas-de-Calais, Hauts-de-France, Frankreich
4 Jahre
Halbschwester
6 Jahre
Halbschwester
Familie des Vaters mit Clairette Cresson - Diese Familie ansehen
Vater
Stiefmutter
Heirat: (Liaison)
Halbschwester
Familie der Mutter mit Jean des Buissons - Diese Familie ansehen
Stiefvater
Mutter
Heirat: um 1530
Familie mit Agnes de Fines - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat: 4. Juni 1565Rijssell, Lille, Nord, Hauts-de-France, Frankreich
9 Jahre
Sohn
2 Jahre
Sohn
6 Jahre
Tochter
3 Jahre
Sohn
6 Jahre
Tochter

GeburtMS 8537 (Manuscrit Vignon)
Veröffentlichung: Unveröffentlichte Manuskripte
Text:
Claude wird zusammen mit seinem Bruder Charles in einem Manuskript als Sohn von Jehan Herlin und Anthoinette de Croix erwähnt. BN Ms Fr 8537 – folio 48 - 1557 - Charles et Claude HERLIN enfants de Jehan et d'Antoinette DE CROIX dit Drumez (St Nicolas)
BerufBremisches Jahrbuch
Veröffentlichung: HISTORISCHE GESELLSCHAFT des KÜNSTLERVEREINS
Text:
Bd. 52 (1972), S. 92 "Wir wollen hier nicht jede Emigrantenfamilie erwähnen: nur wollen wir zu den Verzeichnissen von Kaufleuten unbekannter oder unsicherer Herkunft mitteilen, daß die Hardewins niederländischer Herkunft waren und in dem Briefwechsel derer van der Meulen öfters genannt werden. Auch Bürger Jacob Vetmenger ist niederländischer Herkunft 1). Nun erscheinen auch in den Briefen der Emigranten van der Meulen oder des Claude Herlin noch Namen von Emigranten, die in Bremen wohnhaft waren. So wohnte in Horn ein Kaufmann van den Berghe, guter Freund des Andries van der Meulen: wohl ein Niederländer! Es wird über die von Hoof(t)man geschrieben, d. h. von der Kompagnie Hooftman. Gillis Hooftman war der sehr bekannte Sohn des großen Reeders und Getreidekaufmannes Gillis Hooftman aus Antwerpen. Nach 1585 hatte der Sohn Gillis Antwerpen verlassen müssen und hat sich in Bremen niedergelassen, während seine Mutter in Frankfurt, Bremen und Hamburg erwähnt wird. Seine Schwester Johanna Hooftman war verheiratet mit dem niederländischen, genauer Antwerpener, Kaufmann Antonio Anselmo, der in Hamburg und nachher in Stade sein großes Handelsgeschäft betrieb. Gillis Hooftman war vermählt mit Catharina van Santfoort, Fraue, d. h. Freifrau von Gestel, die einer sehr vornehmen Antwerpener Patrizierfamilie angehörte. Die Familie der Frau Hooftman wird in Hamburg erwähnt.
BerufMaus e.V. - Genealogischer Verein für Bremen und Umgebung
Veröffentlichung: Angaben aus dem Internet
Text:
Herlin, Claude - Bremer Kaufmann aus niederländischer Emigrantenfamilie, * um 1550, + Bremen 1600. Jb. 52.- War Sohn des Jean H. in Arras und der Antoinette de Croix, 1578 Hauptmann der Bürgerwehr Antwerpen, mußte 1586 vor den Spaniern flüchten. Heiratete vor 1570 Agnes de Fines, die + Bremen 1635 im Alter von 88 Jahren. Kinder: Jean, Philippe, Jacques, Agnes, Jeanne + 18.8.1627. Stfl. Herlin. J
BesitzGenealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin
Veröffentlichung: 1972 , Hrsg. Folkert Herlyn, Übersetzung durch mehrere Familienmitglieder
Text:
S. 197 "Ländereien und das Herschaftgebiet ... diese befinden sich im Ort Ajette, zwischen Arras und Bapaulme ..."
Besitz"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 Lehensgut 'het Schalyhuis' im Ort Cruningen auf Zeeland
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 "'une petite Cense situee au Vilage de Cruningen, nomme het Schalyhuis, avecq deux bonnieres de terre & les bastimens quy y fort" Das Landstück "het Schalyhuis" erbte später sein Sohn Philipp
BesitzBausteine zur Geschichte der Familie Herlyn
Veröffentlichung: Bd.1, Weihnachten 1920, Druck B. Davis, Emden
Text:
s. S. 3 "1582, also noch vor der Belagerung, verzog Claude von Antwerpen und zwar zuerst nach Cruiningen und, als er sich dort auch nicht sicher fühlte, mit seinen Freunden nach Bremen, wo er 1600 sein Testament machte"
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 Das Gut 'Le Blauhoeve' erbte sein Sohn Jacques "A nostre Filz Jacques donnons nostre grand Cense a Cruningen avecq touts bastimens, maisonnage, granges & estables, le tout environné d'un fossé La Cense se nomme Le Blauhoeve"
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 175 "Or pour especial Jehan Herlin, notre Filz aisne ... item aura aultres trois fiefs bonnets, situez au Vilage de Givency, deux lieues d'Arras, avec trente deux patar de rent seigneurial, a nous succedez par le deces de nostre Nepveu Charles d'Herlin sus-dit"
Besitz"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 "Lehnsgut und Herrschaftgebiet. das man Ternich nennt...liegt im Ort Morselle, anderhalb Meilen von Courtrai entfernt". Claude nannte sich Seigneur de Terlinck; Das Landgut Terlinck lag vermutlich in der Nähe von Poperinge (heute: Belgien) etwas nördwestlich von Lille. Begründung: Der Name der Familie Terlinck, die das Landgut wahrscheinlich an Claude Herlin veräußerte, taucht in dieser Zeitspanne, gehäuft im Ort Roesbrugge bei Poperinge auf.
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 175 "Or pour especial Jehan Herlin, notre Filz aisne ... Plus aura-il Fief et Seigneurie nomme le Terninch avecq touts bastiments environnes d'eau avecq seize bonnieres de terre tant jardinage qu'a labeur avecq dixhuict rasieres d'avoisne de rente seigneuriale, situe le dit Fief au Vilage de Morselle, lieu & demye de Courtray & tenu du Chateau du dit Courtray..."
Besitz"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 Die Länderei und Herrschaftsgebiet um Ajette wurden an den ältesten Sohn Jehan Herlin vererbt. Sie wurden um 1600 von einem Bastien Desroguiere bewirtschaft und standen unter der Verwaltung von den Herren von Berlettes.
Besitz"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 ( es ist noch unklar, ob es um Frelinghem oder Verlinghem geht) Das Pachtgut la Vacquerie, das sich im Dorf Frelinghem befindet, erbte die Tochter Jeanne Herlin. Auf diesem Landgut lebte die Großmutter von Jeanne, Agnes de Fourmestraux, nach dem Tod ihres Mannes Jean de Fines.
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 "Au regard de nostre Fille Jehanne Herlin, luy donnons nostre Cense nommée La Vacquerie, située au Vilage de Ferlinghem, avecq touts bastiments des maisons, granges & estables, le tout environné d'un fossé d'eau, contenant avecq deux bonniers de Jardinage, huict bonniers de terre a labeur, ensemble dix bonniers, la Veuve du feu Jean de Fines, nostre belle Mere, y aayant sont douaire sa vie durant, éavult pres de deux cents florins par an."
BesitzDeutsche Digitale Bibliothek
Text:
Ist hiermit das Landgut „ Frelinghem“ gemeint? s. S. 196 "Esther HERLIN, qui paya avec son frère en 1585, 759 livres 5 sols 4 deniers, pour le droit de nouvel acquêt du Petit Quesnoy, tenu de la seigneurie d'Hestrud et du perron d'Audenarde, gisant en la paroisse de Wasquehal, châtellenie de Lille, contenant parmi cense, jardins et terres à labour, 15 bonniers, 13 cents d'héritages, et en rentes 29 rasières, 2 havots de blé; 7 rasières, 11 havots et trois quarts d'avoine; 9 sols en argent et cinq chapons; le dit fief acquis par feu Guillaume Petitpas en l'an 1549, valant en cense chaque année 540 livres parisis. Elle hérita des seigneuries de son frère, et épousa par contrat du 1er mai 1586, Pierre de Croix, écuyer, seigneur du Bos, de Frelinghien, mort en 1629, fils de Wallerand de Croix, seigneur d'Oyembourg, et de Catherine de Waes."
Besitz"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 90 "Gebiet der Tune, bei der Kapelle von Brille gelegen, eine halbe Meile von Comines entfernt" Anmerkung: Comines liegt am Fluss Lyz, der heute die Grenze zu Belgien bildet. https://de.wikipedia.org/wiki/Comines
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176
BesitzHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 176 Claude Herlin legte in seinem Testament fest, dass sein zweiter Sohn Philippe "neben dem Lehnsgut 'de la Thune' auch die beiden Lehnsgüter, das Obere und Untere 'Mayerlandt' genannt, erben sollte. "Si aura les deux fiefs nommez Mayerlandt, qui ont Justice hault & basse, l'ung contenant cincq bonniers en La Parochie de Houplines & l'autre en la Paroiche de Comines vingt&demy bonier, ainsy comme sont les succedez par le trespas de feu Jean de Fines, nostre Pere, rend environ quarante deux florins: d'avantage aura le Fief de deux bonniers de prez situez sur la Riviere de Lyz entre Houlpines & Frelingem, separé en deux, ont Justice, haulte moyenne & basse rend par an dixhuict livre de gros"
BesitzArchiv communale de Lille
Text:
B 3695 en 1588 f°30 Claude HERLIN à cause de sa femme fille de Jean FINE demeurant en Allemagne par rapport de Jean DEBAILLOEUL bailli de Frelinghien pour 2 bonniers 7 cens de labeur à Frelinghien.
TatsacheMemoires de la Societé antiquaires de Picardie (Revue)
Veröffentlichung: Amiens, Paris
Text:
Für die Übernahme der Vormundschaft und für Claude selbst erhielten Jean le Sacquespee und Francoise Herlin im Jahr 1550 Geld von ihrem Vater Jean Herlin. Claude muss zu diesem Zeittpunkt ca. fünf Jahre alt gewesen sein. S. Bd. 49 (1942) S. 40/41 "Jehan II de Sacquespée, escuyer, seigneur de Selincourt, était, par contrat du 15 août 1539, allié à Françoise Herlin: il était ainsi entré dans une riche et importante famille d'Arras, dont l'un des membres, Claude Herlin, neveu de ladite Françoise Herlin sa femme, donna quelques sujets de mécontentement à ses proches. On trouve, en effet, dans le Nobiliaire de Picardie, imprimé sur l'ordre de l'intendant de Picardie Bignon, l'énoncé d'un acte de constitution de rente du 27 juin 1550, «fait au profit de Jean Sacquespée, escuyer, seigneur de Selincourt, de pareille somme de 250 Livres payée par Jean Herlin, seigneur de la Tourotte, marchand et bourgeois de la ville d'Arras, pour et au profit de Claude Herlin, son neveu, auquel ledit Jean Herlin en fait don, à la charge qu'il ne pourra se marier sans le consentement desdits Herlin et Sacquespée, et aussi à la charge, au cas de décès sans enfants dudit Claude, que ladite rente retournera au profit de Jeanne Sacquespée»."
BesitzArchiv Communales d'Arras - Médiathèque
Text:
Archives hospitalières d’Arras IX B6, f° 224 reconnaissances des rentes au profit de Jean HERLIN par Simon ANSART , huchier, ....3 août 1550 au profit d’Antoinette DECROIX veuve de Jean HERLIN tutrice de son fils Charles par Simon DEnis ....23 avril 1562 Claude HERLIN au nom de son frère Charles donne en nouvel arrentement .( 16 mars 1564 )
HeiratANNALES DE LA SOCIÉTÉ HISTORIQUE, ARCHÉOLOGIQUE ET LITTÉRAIRE DE LA VILLE D'YPRES ET DE L'ANCIENNE WEST-FLANDRE
Veröffentlichung: Ypres, mehrere Bände; Imprimerie de SIMON LAFONTEYNE,
Text:
Bd. VIII, S. 168 : "Mémoire que le ij e de May 1565, que fut le traictié de mariaige de nostre fille Agnies, passet par devant Pierre du Forest, notaire de Lille, contre Claude Herlin; à laquelle j'ay donné 6000 florins, asscavoir en argent 4500 fl. et en terres, je dis 2 parties, 1500 florins. Et a espouset le 4e de Juing 1565 aiant faict les neupees au logis de Robert du Bosquiel, à Lille; à cause qu'estions à Anvers lon ne a point rewidet aux neupces de ladte. Ledit traictié de mariage, je dis la copie et le double du bien que avoit ledit Claude de port de mariaige sont mis avecq mes lettres en parchemin."
HeiratANNALES DE LA SOCIÉTÉ HISTORIQUE, ARCHÉOLOGIQUE ET LITTÉRAIRE DE LA VILLE D'YPRES ET DE L'ANCIENNE WEST-FLANDRE
Veröffentlichung: Ypres, mehrere Bände; Imprimerie de SIMON LAFONTEYNE,
Text:
Nach den Beschreibungen ihres Vaters muss Agnes sehr früh erwachsen und sehr früh schon attraktiv ('grand precocite') gewesen sein und hat bereits in jungen Jahren bei Taufen Geschenke übergeben und heiratet mit 16 1/2 Jahren s. Bd. 8, S. 137 "Avant de terminer, nous croyons pouvoir attirer l'attention de nos lecteurs sur Agnès de Fynes qui nous paraît avoir été une jeune fille d'une grande précocité. Elle naquit le 24 Septembre 1548. A l'âge de 7, de 10 et de 14 ans, elle tient déjàdes enfants sur les fonts baptismaux et leur fait les cadeaux d'usage. Dès l'année 1558, c'est-à-dire à l'âge de dix ans, on la voit assister, seule, en l'absence de ses parents, à divers repas de noces et donner des cadeaux. Enfin elle se marie ayant à peine l'âge de seize ans et demi. — Autres temps autres moeurs."
WohnsitzStammtafeln des um 1590 von Flandern ausgewanderten Geschlechtes Herlyn (de Herlin); Zusammengestellt von J.J.U. Herlyn, Verlag B. Davids, Emden 1914
Veröffentlichung: 1978
Text:
s. Stammtafel Nr. 3 Claude de Herlin 'wurde Hauptmann unter dem Erzherzoge Mathias, verlies aber als Anhänger der reformierten Partei diesen Dienst und wurde 1578, als die Geusen in Antwerpen die Oberhand bekommen hatte, von diesem zum Haptmann der Bürgerwehr dieser Stadt ernannt (Bulletin des Archives d'Anvers, Band 14) im Band 3, S. 276 wird er noch einmal genannt, es handelt sich um ein Urteil gegen einen Leutnant aus seiner Kompagnie ..."
TatsacheStammtafeln des um 1590 von Flandern ausgewanderten Geschlechtes Herlyn (de Herlin); Zusammengestellt von J.J.U. Herlyn, Verlag B. Davids, Emden 1914
Veröffentlichung: 1978
Text:
S. 25 Claude wurde 1578, als die Gegner und Bekämpfer der spanischen Oberhoheit - nach der vorhergegangenen Plünderung Antwerpens durch spanische Söldner ('Spanische Furie' anno 1576) - in der Stadt wieder die Oberhand gewonnen hatten, von diesen zum Hauptmann der Bürgerwehr ernannt. Anno 1584 begannen spanische (katholische) Truppen erneut mit der Belagerung Antwerpens, um die Stadt wieder unter spanische Kontrolle zu bringen. Claude war in seiner Funktion als Bürgerwehrhauptmann an der Verteidigung Antwerpens beteiligt. Im Jahre 1585 musste die Stadt vor den Spaniern kapitulieren. Die Bewohner reformierten Glaubens wurden gezwungen, entweder zum katholischen Glauben zurückzukehren oder die Stadt innerhalb von vier Jahren zu verlassen. Da Claude am reformierten Glauben festhielt, zog er mit seiner Familie zunächst nach Cruiningen (Kruiningen) auf Zeeland, wo er ein Landgut besaß, um von dort um 1586/87 nach Bremen umzusiedeln."
AuswanderungBlätter der MAUS
Veröffentlichung: download. s. https://die-maus-bremen.info/index.php?id=40
Text:
Heft 23, S. 42 "Claude Herlin war ebenfalls 1685 mit seiner Ehefrau Agnes de Ffines und den drei Söhnen geflohen und über Groningen 1586 nach Bremen gekommen (38)" (38) Robert van Roesbroeck,'Niederländische Glaubensflüchtlinge in Bremen (1585-1600...', in Bremer Jahrbuch Bd. 52, S. 92
EinwanderungBlätter der MAUS
Veröffentlichung: download. s. https://die-maus-bremen.info/index.php?id=40
Text:
Heft 23., S. 42 "Der vormalige Kapitän der Antwerpener Bürgermiliz, Claude Herlin, war ebenfalls 1585 mit seiner Ehefrau Agnes de Fines (Fynes) und den drei Söhnen geflohen und über Groningen 1586 nach Bremen gekommen" zitiert nach Horst Lademacher: "Geschichte der Niederlande. Politik - Verfassung - Wirtschaft", Darmstadt 1983, S. 75
WohnsitzBRIEVEN EN ANDERE BESCHEIDEN BETREFFENDE DANIEL VAN DER MEULEN 1584-1600 Deel I augustus 1584-september 1585
Veröffentlichung: 's-Gravenhage - Verkrijgbaar bij MARTINUS NIJHOFF - 1986
Text:
S. XLIX die offizielle Einbürgerung erfolgt wohl erst 1592. "aldus Claude Herlin vanuit Bremen d.d. 28.Juni 1592" *183 zitiert nach: *183 "Zie bv. de uitlating van Andries van der Meulen: "De religie is ons in desen handel seer contrarie" G.A.L., Coli. DvdM., inv.nr 371.
WohnsitzNiederländische Glaubensflüchtlinge in Bremen (1585-1600) und ihr Briefwechsel
Veröffentlichung: Claude führte einen intensiven Briefwechsel mit der Familie van der Meulen aus Leiden, die er aus seiner Zeit in Antwerpen kannte. in: Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 85-112
Text:
S. Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 96 ff. "Eine gewisse Schlüsselstellung hatte in Bremen Claude Herlin, dessen Bruder(*) Michel schon im Mai 1567 in Valenciennes hingerichtet worden war. Herlin hatte sich dann nach Antwerpen verzogen, wo er schon um 1578 als Kapitän in der Stadtmiliz genannt wird und bald als Hauptmann tätig war, also mit Befehlsgewalt über die Miliz eines Stadtviertels. Er floh mit seiner Familie - seiner Frau Agnes de Fines und drei Söhnen - nach Bremen. Sobald sein Freund Daniel van der Meulen von hier nach Leiden übergesiedelt war (1591), schickte er ihm Briefe, die ihm alle möglichen Auskünfte gaben, über die Lage der Stadt Bremen und über die Verhältnisse der Emigranten. Seinen Briefen entnehmen wir Berichte über die Anwesenheit von Emigranten, die sonst nicht erwähnt werden. Sehr wichtig sind die beiden Brüder van der Meulen aus Antwerpen. Daniel van der Meulen hatte schon im Jahre 1584 die Stadt Antwerpen verlassen, im Auftrage der Verwaltung und der Staaten von Brabant. .. Wie sein Bruder Andries war er ein angesehener Kaufmann, sein Vater war als Tuchkaufmann eingeschrieben, es wurde aber behauptet, daß sein Großvater ein einfacher Schuster gewesen wäre. Bei der Stadtmiliz hatte er den Posten eines Obersten und eine entsprechende Stellung bei der Verwaltung. ... Man merkt es aus diesem Briefwechsel: von Bremen aus wurde der Handel wieder aufgebaut ... auch der Handel auf Spanien -was den Niederländern verboten war- gestaltet: Daniel hatte in den benachbarten Ländern die Lage untersucht, Verbindungen angeknüpft. Schon jetzt bestätigte sie eine besondere Eigenschaft dieses Briefwechsels: die Briefe sind im Grunde geschriebene Zeitungen: alle politischen Informationen werden weiter berichtet, und es zeigte sich bald, daß Bremen eine ergiebige Mittelstelle war. Im Jahre 1591 verließ Daniel mit seiner Familie Bremen und wohnte hinfort in Leiden. Diese Stadt ist nicht nur wegen ihrer Textilindustrie wichtig, sondern auch wegen ihrer Universität, die dort im Jahre 1575 gegründet worden war und sich seitdem einen großen Ruf erworben hatte. Dort wurden bald auch die reformierten Prediger für die deutschen Gemeinden gebildet." (*) Claude war ein Halbbruder von Michel Herlin, sie hatten zwar denselben Vater (Jean Herlin der Älteste) , aber verschiedene Mütter.
WohnsitzVom Gaste, den Joden und den Fremden: zur Ethnographie von Immigration, Rezeption und Exkludierung Fremder am Beispiel der Stadt Bremen vom Mittelalter bis 1848
Veröffentlichung: LIT Verlag Münster, 2001 (Dissertation) - 419 Seiten
Text:
Claude gehörte zu einer Gruppe von niederländischen Emigraten, die nach der Einnahme der Stadt Antwerpen durch die spanischen Truppen nach Bremen kamen, und von dort aus weiterhin ihre Handelsgeschäfte betrieben. S. 88 ff.
WohnsitzBremisches Jahrbuch
Veröffentlichung: HISTORISCHE GESELLSCHAFT des KÜNSTLERVEREINS
Text:
Bd. 52 S. 107 "Wichtig sind Herlins Mitteilungen über die Pestseuche. Er hat schon über eine Art von Pest geschrieben: es sterben hier viele Leute an einer Art von Pest.. . Aber 1598 hat sich die Pest nun auch in Bremen gemeldet, nachdem sie in Hamburg und Emden ihre Opfer gefordert hatte. Im Brief vom 4. Juni 1598 — in Eile geschrieben — bittet er Daniel um die Anschrift eines Pestmeisters, eines Flamen, der früher in Bremen gelebt, es aber wegen Schwierigkeiten mit dem Rat verlassen hatte. Er sollte jetzt in Leiden ansässig sein.... Viele namhafte Bürger hatten die Stadt verlassen und wohnten außerhalb. Herlin ist der Meinung, daß, sobald die Krankheit sich meldet, die Parole heißt: cite luge et longe, schnell und weit fliehen. Von zehn Kranken werde nur einer gerettet. Und dann nennt er solche Bekannte, die schon gestorben sind. Gerade habe er von einem Emigranten, der in Stade lebe, den Bericht empfangen, daß auch in Hamburg wieder die Pest wüte. In den folgenden Briefen wird weiter über die Pest geschrieben: Herlin selbst und seine Familie, viele niederländische Kaufleute, ceux de nostre nation, und dann Bremer Leute hätten die Stadt verlassen. Er selber wohnt jetzt in Stade. In Stade selber sei nur eine Wohnung „infiziert". Aber in Bremen stürben täglich 40 bis 50 Menschen. In Emden sei es noch schlimmer: da seien es jeden Tag 50 bis 75. Dann erzählt er weiter über die wirtschaftliche Lage in Stade *35). Und im Oktober 1598 wird dann mitgeteilt, daß die Pest in Bremen aufgehört habe. Man will wieder in die Weserstadt fahren. Herlin — und er schreibt dazu und mein Compane Kottwijk, wir wollen nach Bremen zurück." *35) Uber die Pestseuche in Bremen: Briefe Herlins April 1596, Juni/August 1598, Oktober 1598 aus Stade, aus Bremen 16. März 1599.
TatsacheErfgoed Leiden en Omstreken
Veröffentlichung: s. https://www.erfgoedleiden.nl/
Text:
Inventaris van het archief van Daniël van der Meulen en Hester de la Faille, 1550-1648. https://www.erfgoedleiden.nl/collecties/archieven/archievenoverzicht/scans/NL-LdnRAL-0096/13.2.69/start/0/limit/10/highlight/1 - 25
TatsacheMemoires de la Societé antiquaires de Picardie (Revue)
Veröffentlichung: Amiens, Paris
Text:
Claude wurde bereits im Alter von 5 Jahren von seiner Halbschwester Francoise Rose Herlin in Amiens großgezogen. —> http://www.familie-herlyn.de/webtrees/individual.php?pid=I81&ged=familie_herlyn.ged Für die Übernahme der Vormundschaft und für Claude selbst erhielten Francoise und ihr Ehemann Jean le Sacquespee im Jahr 1550 Geld von ihrem Vater Jean Herlin, der zu diesem Zeitpunkt bereits 65 Jahr alte war und Claude war gerade erst 6 Jahre alt. s. Bd. 49 (1942) S. 40 unter "Kindheit"
TestamentGenealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin
Veröffentlichung: 1972 , Hrsg. Folkert Herlyn, Übersetzung durch mehrere Familienmitglieder
BesitzHistoire des Martyrs persecutez et mis a mort pour la verité de l'Euangile
Veröffentlichung: Geneve M.DC.VIII
Text:
S. 175 "situez en la Parochie de Salomé, pres de la Bassée"
Besitz"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
S. 89
BesitzGenealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin
Veröffentlichung: 1972 , Hrsg. Folkert Herlyn, Übersetzung durch mehrere Familienmitglieder
Text:
S. 195 Dieses Land hat Claude von seinem Bruder (nicht Neffen !) Charles Herlin, der Rechtsanwalt in Lille war, geerbt. [Why 2024]
BeschreibungBremisches Jahrbuch
Veröffentlichung: HISTORISCHE GESELLSCHAFT des KÜNSTLERVEREINS
Text:
Bd. 52, S. 85 ff.
BeschreibungArchives Portal Europe Online
Veröffentlichung: Das Archivportal Europa bietet Zugang zu archivischen Erschließungsinformationen sowie zu weiterführende Informationen zu Archiven aus ganz Europa. S. http://www.archivesportaleurope.net/home Die Dokuemnets sind gespeichert unter s. http://www.archivesportaleurope.net
Text:
Niederlande - Erfgoed Leiden en omstreken - Inventaris van het archief van Daniël van der Meulen en Hester de la Faille, 1550-1648. Brieven van Claude Herlin, 1592-1599 en z.j. uit Bremen en Staden. 1592-1599 s. https://www.erfgoedleiden.nl/collecties/archieven/archievenoverzicht/scans/NL-LdnRAL-0096/13.2.69/highlight/1
BeschreibungStammtafeln des um 1590 von Flandern ausgewanderten Geschlechtes Herlyn (de Herlin); Zusammengestellt von J.J.U. Herlyn, Verlag B. Davids, Emden 1914
Veröffentlichung: 1978
Text:
Beschreibung aus der Stammtafel Nr. 3 (s. S. 25) Claude de Herlin Seigneur de Terlinck, Givenchy und, nach dem Tode seines Neffen Charles, z.T. noch von der Herrlichkeit Salomez. Geboren im Jahre 1545 zu Arras als Sohn von Jean de Herlin und dessen dritten Frau Anthoinette de Croix, genannt Drumez, wurde er Hauptmann unter dem Erzherzoge Mathias, verliess aber als Anhänger der reformierten Partei diesen Dienst und wurde 1578, als die Geusen in Antwerpen die Oberhand bekommen hatten, von diesen zum Hauptmann der Bürgerwehr dieser Stadt ernennt. (Bulletin des Archives d'Anvers, Band 14). Im Bande 3, S. 276 wird er noch einmal genannt. Es handelt sich dort um ein Urteil gegen einen Leutnant aus seiner Kompagnie; hier dinde ich zum ersten Mal den Namen Herlyn, also mit y. 1586 wurde Antwerpen wieder von den Spaniern erobert und die Reformierten mussten de Stadt innerhalb vier Jahren verlassen, wenn sie nicht wieder zum katholischen Glauben zurückkehren wollten. C.aude und seine Frau Agnes de Fines Tochter des Jean de Fines und dessen Frau N, de Fourmestreaux zogen nun mit ihren Kindern nach Bremen, wo Claude im Jahr 1600 seine Frau erst 1635, 88 Jahre alt, starb" ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Jean Herlin, Philipp Herlin, Jacques Herlin, Agnes Herlin, Jeanne Herlin
TodHistoire généalogique de la très anciennes et très noble Famille de Herlin
Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 174 ff.
TodNiederländische Glaubensflüchtlinge in Bremen (1585-1600) und ihr Briefwechsel
Veröffentlichung: Claude führte einen intensiven Briefwechsel mit der Familie van der Meulen aus Leiden, die er aus seiner Zeit in Antwerpen kannte. in: Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 85-112
Text:
Anm: die in dem Testament genannten Zeugen und deren Familien werden fast alle in dem Artikel von Roesbroeck erwähnt. Viele von ihnen sind mit der Familie van der Meulen (aus Leiden) verwandt, mit der Claude in engen Kontakt stand.(s. Testament) s. http://resources.huygens.knaw.nl/retroboeken/meulen/#page=131&accessor=toc&source=1&size=642&view=imagePane
Tod"Im Wandel" (Stand 2007) - Dokumentation der Geschichte der Familie de Herlin im 15. und 16. Jahrhundert
Veröffentlichung: Brüssel 2007 (Eigendruck) - Die Broschüre ist u.a. in der Bibliothek der Upstalsboom Gesellschaft in Aurich zu finden
Text:
Das Testament von Claude (gegeben zu Bremen) wurde mit dem Datum " am 15. Tage des März im Jahre sechszehnhundertund ..." (wahrschwinlich 15.3.1601) versehen. Wann er danach verstorben ist, ist nicht bekannt. Claude wurde zu Bremen in der Kirche St. Ansgari "aghter de predikstoel" (hinter der Kanzel) beigesetzt. Auch seine Witwe fand dort ihre letzte Ruhe. Das Testament von Claude Herlin ist in der Genealogie (1669) von Jean Le Carpentier abgedruckt (S. 174 ff.); aufgrund der zeitlichen Nähe war es wohl noch in der Familie vorhanden und kann als echt angesehen werden. Es wurde unterschrieben (s. 177) von: Jacobus Tajart Agnes de Fines Andreas van der Meulen Franchois Pirens Nicolas Malapert Antoine Anselmo Charles Drumez Bartholomeus Panhuysen Die deutsche Übersetzung ist in der Broschüre "Im Wandel" abgedruckt.
Geburt
paroisse St. Nicolas
Heirat
Die Heirat wird in den 'Memorial' ihres Vaters Jehan de Fynes beschrieben. Am 2. Mai 1565 wurde zunächst ein Heiratsvertrag geschlossen, in der eine hohe Mitgift vereinbart wurde (über 6000 Florin (~flandrische Gulden) und 1500 Silberlinge). Die Heirat fand in Lille statt, wo Claude bereits Bürger war. Er muss daher bereits im Alter von 18 Jahren (um 1563/64) nach Lille gezogen sein, also ca. 2. jahre vor der Hinrichtung seines Halbbruders Michel in Valenciennes. Um 1567 ist er dann nach Antwerpen gezogen, um diese Zeit ist auch sein Schwiegervater Jean de Fynes aus Lille weggezogen. Ein Grund dafür war wahrscheinlich die Verfolgung der Reformierten durch den Herzog von Alba ('Blutrat von Brüssel'). In dem Dokument wird auch ein Robert de Bosquiel als Neffe erwähnt, bei dem sie logiert haben. Dessen Tochter Marie hat 1572 in zweiter Ehe Charles Herlin geheiratet, der Rechtsanwalt in Lille war.
Beruf
Claude war Händler, der zunächst von Antwerpen aus im überregionalen Seehandel tätig war. Dabei arbeitete er mit anderen Händlern zusammen, die sich für gemeinsame Seefahrten zusammenschlossen und ein sog. 'Consortium' bildeten. Zu diesen Kaufleuten gehörten u.a. die Mitglieder der Familie Hooftmann, van der Meulen, Anselmo, Pirenz, Motte, Panhuysen. Diese Emigranten-Familien waren mehrfach auch durch Heirat miteinander verbunden und dadurch miteinander verwandt (s. o. S. 92 ff). Von den hier genannten Kaufleuten waren Anthoine Anselmo, Andreas van der Meulen, Bartholomeus Panhuysen und Franchois Pirens Mitunterzeichner !! des Testaments von Claude Herlin (~ 1600); demnach gab es nicht nur eine geschäftliche Beziehung, sondern auch eine enge persönliche und sogar familiäre Verbindung unter diesen 'Emigranten'. Daher sind diese Familien auch in unserer Familien-Datenbank zu finden.!
Besitz
Ort: Cruiningen (Kruiningen bzw. Gröningen) auf Zeeland.
Besitz
Claude nannte sich Seigneur de Givenchy. Das Landgut 'Givency' hat Claude von seinem Neffen Charles Herlin geerbt.
Testament
Testament Claude de Herlin (ausgestellt nach anno 1600), Übersetzung nach der Genealogie von Carpentier 1669, Seite 195 - 198 "Unser CLAUDE DE HERLIN, der alle Wirrungen erlebt und erkannt hatte, die sich unaufhörlich zwischen den Staaten der siebzehn Provinzen abspielten, hielt es für richtig, schließlich das Militär zu verlassen und begab sich im Jahre 1582 von Antwerpen nach Grueninge (vermutlich heute Kruiningen) Zeeland, wo er aber auch noch nicht die ersehnte Ruhe fand und sich daher mit mehreren seiner Freunde in die Stadt Bremen zurückzog. Dort legte er auch im Jahre 1600 sein Testament nieder, wie Sie in der folgenden Charta feststellen können. Im Namen des Herrn. Mit dem Inhalt des folgenden möchten wir allen bekannt geben, dass wir, CLAUDE DE HERLIN (Sohn von JEHAN) & AGNES DE FINES, seine Frau, angesichts der Unsicherheit der menschlichen Natur und da es nichts gibt, das so sicher ist wie der Tod, dessen Stunde wir nicht kennen, im vollen Besitz unserer geistigen Kräfte, des Gedächtnisses und des Ausdrucks, diese Welt nicht verlassen möchten, ohne über die irdischen Güter zu verfügen, die Gott uns in seiner Güte zugestanden hat, damit es nach unserem Tode zu keinerlei Streitigkeiten, Zweifeln oder Uneinigkeiten zwischen unseren Kindern und Nachfolgern kommen möge, und so haben wir nach reiflicher Überlegung unser Testament und letzten Willen auf folgende Art und Weise aufgesetzt und bestimmt. Es ist unser Wunsch und Wille, dass dieses gültig sei und wirksam werden möge, sei es nun in Form eines Testamentes, als Schenkung nach dem Tode oder in jeder anderen Form des Letzten Willens; auf die beste und geeignetste Art und Weise, um seine Gültigkeit zu behalten und befolgt zu werden. Allerdings sollen die weltlichen und erklärten Rechte der Kirche respektiert werden; sollte dies nicht der Fall sein, annullieren wir ausdrücklich dieses Testament sowie auch alle anderen Schenkungen, Verfügungen und Verträge, die möglicherweise die Rechte der Kirche nicht berücksichtigen. In einem solchen Fall erklären wir sogar unseren Heiratsvertrag für null und nichtig. Zuerst einmal, was unsere Seelen betrifft, wenn sie unseren Körper verlassen, so empfehlen wir sie der Barmherzigkeit Gottes, des Vaters alles Guten, und bitten ihn demütig, um der Liebe und Erlösung unseres Herrn und Retters Jesus Christus willen, uns barmherzig im ewigen Leben zu empfangen, und wir wünschen, dass unsere Körper nach den Geboten der Christlichen Kirche bestattet werden mögen. Was nun unsere weltlichen Güter anbelangt, so wünschen und befehlen wir, dass der Überlebende von uns beiden, der im Witwenstand lebt, sein ganzes Leben lang den vollen Besitz über alle Güter behält, unter der Bedingung, unsere Kinder, bis sie erwachsen sind, standesgemäß zu ernähren, zu kleiden und all ihre anderen Bedürfnisse ehrlich zu erfüllen, solange, bis sie sich verheiraten, sich einem Beruf oder einer anderen Aufgabe zuwenden. Der Überlebende wird jedem vierhundert Pfund des flandrischen Geldes oder nach Belieben auch mehr geben, dieses Geld wird aus dem Verkauf verfügbar werden, den wir angeordnet haben, nämlich dem Verkauf der vierzehn Bonniers (bonnier etwas mehr als ein Hektar) Land, das uns von unserem verstorbenen Neffen Charles de Herlin, dem Rechtsgelehrten, vermacht wurde, und das sich in der Gemeinde Salomé befindet, unweit von Bassée, und diese besagten vierhundert Pfund sind abzüglich der Erbabgaben zu zahlen und müssen in gemeinsamer Absprache mit den anderen Erben nach dem Tode des Überlebenden aufgeteilt werden. Sollte dieser Überlebende sich wiederverheiraten, so ist er gehalten, in diesem Falle unseren Kindern alle Güter abzutreten und zu überlassen, die aus dem Teil des Erstverstorbenen hervorgegangen sind, und auch die Hälfte all unserer Habe, der beweglichen und der unbeweglichen, mit Ausnahme der Nutznießung der unbeweglichen Habe, die sie erst später erwerben werden. Im ersteren Falle, also im Witwenstand, haben wir unsere Habe und unser Erbe beschrieben und unseren wahren und legitimen Erben und Nachfolgern, unseren vier Kindern Jean, Philippes, Jacques & Jeanne Herlin, vermacht, und zwar sind die einzelnen Erbteile, wie im folgenden erklärt wird, aufgeteilt. Diese Erbteile können sie oder ihr jeweiliger Nachfolger, nachdem wir beide gestorben sind, mit vollem Recht beanspruchen, erhalten und als ihr Eigentum und Erbe verwenden, und wenn eines von ihnen sterben sollte, ohne Kinder oder rechtmäßige Erben zu hinterlassen, so wird ihr Erbteil an die verbleibenden Brüder und Schwestern übergehen, mit Ausnahme der Lehngüter, die nacheinander an Jean und dann an Philippes gehen, die wiederum bei Erhalt ihrer Anteile Jacques und Jeanne durch Geld oder Leibrente entschädigen werden. Wir bestimmen insbesondere, dass unser ältester Sohn Jehan Herlin nach unser beider Tod die Ländereien und das Herrschaftsgebiet mit allem, was dazu gehört und mit allen Dependancen erhalten soll. Diese befinden sich im Orte Ajette, zwischen Arras und Bapaulme, und haben eine Fläche von schätzungsweise achtzehn Bonniers und enthalten achtundvierzig Mencauldés (mencauldés ca. 25 Ar) fruchtbaren Bodens, der achtundvierzig Rasiers Weizen hervorbringt, acht Florin Lehnsrente, ein Schwein im Werte von zehn Florin; dieser Boden wird derzeit von Bastian Desroguiere genutzt; das besagte Herrschaftsgebiet wird von Herrn von Berlettes verwaltet; des weiteren erhält er drei gute Lehngüter, die sich im Orte Givency befinden, zwei Meilen von Arras entfernt, mit zweiunddreißig Patars Lehnsrente, diese Lehngüter wurden uns von unserem Neffen Charles d'Herlin vermacht, sie umfassen mehr oder weniger fünfzehn bis sechzehn Mencauldés. Außerdem wird er das Lehnsgut und Herrschaftsgebiet erhalten, das man das Ternich nennt, mit allen dazugehörigen Gebäuden, umgeben von Wasser und mit sechzehn Bonnier Land, teils Garten , teils Ackerland, mit achtzehn Rasieres Hafer als Lehnsrente; dieses Gebiet liegt im Ort Morselle, anderthalb Meilen von Courtrai entfernt, und wurde uns vom Schloss dieses besagten Courtrai als Pachtgut abgetreten, im Pachtverzeichnis steht vermerkt, dass hierfür jährlich zweihundert Florin zu zahlen sind. Mit all diesen Teilen wird sich der genannte Jean zufrieden geben; er erklärt sich jetzt und in Zukunft und namens seiner Nachkommen damit einverstanden, dass die anderen Domänen seinem Bruder Philippe bestimmt und zugeteilt werden. So geben wir diesem genannten Philippe, unserem zweiten Sohn, das Gebiet der Tune, bei der Kapelle von Brille gelegen, eine halbe Meile von Comines entfernt, mit Pacht und Landsitz; das ganze ist von doppelten Wassergräben umschlossen, und er wird, nach dem Tode unserer Großmutter, die dort ihr Altenteil hat, und nach unser beider Tod in den Genuss dieses Gebietes kommen. Es umfasst zehn Bonniers und mehr und untersteht dem König kraft seines Herrschaftsgebietes von Wervy, und war bisher jährlich zwanzig Pfund wert. Er erhält auch die beiden Gebiete namens Mayerland, die die hohe und die niedrige Gerichtsbarkeit ausüben (d.h. berechtigt sind, Todesstrabe, schwere Strafen und geringfügige Strafen zu verhängen); das eine enthält fünf Bonniers in der Gemeinde Houplines, und das andere in der Gemeinde Comines umfasst zwanzig Bonniers und ein halb. Diese sind aus dem Nachlaß des verstorbenen Jean de Fines, unserem Vater, und bringen ungefähr zweiundvierzig Florin ein. Er erhält des weiteren das Gebiet mit zwei Bonniers Wiesen, am Fluss Lyz zwischen Houplines und Frelingem, in zwei geteilt, mit hoher, mittlerer und niedriger Gerichtsbarkeit, es bringt jährlich achtzehn Pfund ein. Er erhält außerdem ein kleines Lehnsgut im Orte Cruningen, het Schalyhuis genannt, mit zwei Bonniers Land und allen Gebäuden, die sich dort befinden. Unserem Sohn Jacques vermachen wir unser großes Pachtgut in Cruningen mit allen Gebäuden, Nebenhäusern, Speichern und Ställen, umgeben von einem Graben; dieses Pachtgut heißt le Blauwhoeve. Unsere Tochter Jeanne Herlin soll unser Pachtgut namens la Vacquerie erhalten, das sich im Dorf Frelinghem befindet, mit allen Nebengebäuden, Speichern und Ställen, umgeben von einem Wassergraben; zu diesem Gut gehören zwei Bonnier Garten, acht Bonnier Ackerland, zusammen also zehn Bonnier. Die Witwe des verstorbenen Jean de Fines, unsere Schwiegermutter, hat das Recht, bis an das Ende ihrer Tage hier zu leben; das ganze ist fast zweihundert Florin pro Jahr wert. Was nun die restlichen Barmittel, Renten, Schulden und Anteile betrifft, die wir neben allem anderen hinterlassen werden, so sollen diese zu gleichen Teilen unter unseren genannten Erben aufgeteilt werden, und nach unser beider Ableben ernennen und bestellen wir den Edelmann Jacques de Flandres, Knappe, Herr von Fromont, unseren Schwager, und unseren Neffen, den Knappen und Edelmann de Bellevalet, Herr von Pomerée, Steueranwalt im Provinzialrat von Arthois, zum Kurator unserer Kinder für die Güter, die wir in Flandern, Arthois und der Burggrafschaft Lille hinterlassen werden; und für alle anderen Güter, die sich an anderen Orten und in Zeeland befinden, ernennen wir den erwähnten Nachfahren und Jean Herlin, unseren ältesten Sohn, bis unsere anderen Kinder erwachsen geworden sind; und wir teilen jedem der beiden obengenannten Kuratoren zur Erinnerung an uns fünfundvierzig Florin zu, und wir befehlen unseren erwähnten Kindern und Erben, dass ein jeder von ihnen unseren hiermit niedergelegten Willen beachten und befolgen und sich gemäß dieser Anweisungen verhalten und in Freundschaft, Einigkeit und Frieden sein Erbe mit den anderen teilen möge, und wer sich dagegen auflehnt und dies missachtet, kann mitsamt seiner Frau von unserem Erbe ausgeschlossen werden, und der ihm zustehende Anteil wird dann unter den gehorsamen Erben aufgeteilt. Allerdings behalten wir uns das Recht, die Macht und die Entscheidung vor, auch nach der Unterzeichnung dieses Testamentes die vorliegenden Anweisungen zu widerrufen, zu erhöhen, zu mindern oder auf andere Weise abzuändern, sei es gänzlich oder nur teilweise, und zwar zu jedem Zeitpunkt, der uns angemessen erscheint. Und da dieses Dokument gegenwärtig unsere Absichten wiedergibt und unseren letzten Willen darstellt, haben wir es in Anwesenheit der ehrenwerten, unten aufgeführten Personen unterzeichnet und diese gebeten, als Zeugen gegenzuzeichnen und mit uns den Stempel aufzubringen. Ausgefertigt in der Stadt Bremen an diesem fünfzehnten Tage des Monats März im Jahre sechzehnhundertund... Da der Erblasser zu geschwächt war zu schreiben, hat er vor allen Anwesenden darum gebeten, dass ich in seinem Namen unterschreiben möge. Jacobus Tajart Agnes de Fines Andreas van der Meulen Franchois Pirens Nicolas Malapert Anthoine Anselmo Charles Drumez Bartholomeus Panhuysen
Beschreibung
Nachdem sich Claude Herlin (nach der Flucht aus Antwerpen) mit seiner Familie in Bremen niedergelassen hatte, pflegte er einen regen Briefverkehr mit anderen Emigranten aus der ehemaligen Heimat, u. a. mit Daniel van der Meulen, der ursprünglich aus Antwerpen stammte. Zu diesem Briefverkehr Claude Herlins sowie zu den Lebensumständen der niederländischen Glaubensflüchtlinge in Bremen gibt ein Artikel von R. van Roosbroeck im Bremischen Jahrbuch Bd. 52 viele Hinweise und Informationen. So berichtet Claude über den Ausbruch der Pest in Bremen im Jahr 1598, weshalb er mit seiner Familie, wie viele andere niederländische Kaufleute, von Juni 1598 bis Okt 1598 nach Stade umzog. Claude bediente sich in dieser Korrespondenz der französischen Sprache. Es ist aber davon auszugehen, dass Claude auch die niederländische Sprache beherrschte. Er hätte bei seinem Aufenthalt in Antwerpen sonst wohl kaum seinen Geschäften nachgehen und dort auch nicht Hauptmann der Bürgerwehr sein können. Anmerkung zu DANIEL VAN DER MEULEN (1554 - 1600): Daniel van der Meulen war wohlhabender Kaufmann zu Antwerpen. Nach der Einnahme Antwerpen durch die Spanier anno 1585, zog er mit seiner Familie (wie Claude Herlin) zunächst nach Bremen, wo er bis anno 1591 seinen Geschäften nachging. Anschließend ließ er sich endgültig in Leiden (NL) nieder. Andries van der Meulen, ein Bruder von Daniel, lebte nach anno 1591 in Bremen und unterzeichnete im Jahr 1601 das Testament von Claude Herlin.
Beschreibung
Ein Enkel Claude Herlins (der Sohn von Claudes Sohn Jacques Herlin) war der Initiator der Familienchronik "Historie généalogique de la tres ancienne et tres noble Famille de Herlin". Diese Chronik wurde im Auftrag des Enkels durch den seinerzeit bekannten Historiker Jean le Carpentier erstellt und anno 1669 in Leiden veröffentlich. Dieser Enkel war Claude (de) Herlin, St. 4.15, I421, der wohl aufgrund der Chronik seinem Familiennamen das Adelspräfix "de" hinzufügte.
Name
In Bremen auch: Claudius Herlin
Beschreibung
Claude Herlin wird in den Akten der Stadt Bremen manchmal auch als Claudius Herlin geführt.
Beschreibung
Um den Verfolgungen wegen seines reformierten Glaubens zu entgehen, flüchtete Claude Herlin mit seiner Frau und den ersten beiden Kindern etwa anno 1577 (vermutlich nach dem Ende der 'Spanischen Furie', sh. unten) von Arras nach Antwerpen in den seinerzeit wieder 'freien' Teil der Spanischen Niederlande. Dort wurden zwei weitere der insgesamt fünf Kinder des Ehepaares geboren. Claude wurde daselbst anno 1578 zum Hauptmann der Bürgerwehr ernannt. Als Antwerpen anno 1585 erneut von den katholischen Spaniern erobert wurde, war Claude (als Protestant und Bürgerhauptmann) gezwungen die Stadt baldmöglichst zu verlassen. Er zog bzw. flüchtete mit seiner Familie über Cruiningen (Kruiningen, deutsch auch: Gröningen) in Zeeland, wo er den Gutshof 'Blauwhoeve' besaß, nach Bremen. In Bremen traf Claude mit seiner Familie um etwa 1587 ein. Claudes älterer Halbbruder Michel Herlin (St. 2.02, I77), der als reicher Kaufmann in Valenciennes (Valencijn) lebte, blieb trotz mehrerer Warnungen vor drohender Lebensgefahr in seiner Heimatstadt und beteilgte sich mit seinen Söhnen Michel (dem Jüngeren), Gautier, Philippe und Nicolas an deren Verteidigung gegen die Spanier. Nach der Einnahme von Valenciennes im März 1567 wurde Michel, weil er fest zu seinem Glauben stand, gefangen gesetzt und am 31.05.1567 daselbst auf dem Marktplatz enthauptet. Sein ältester Sohn Michel (der Jüngere), der kurz vor der Einnahme der Stadt einen gescheiterten Fluchtversuch unternommen hatte, erlitt das gleiche Schicksal. Michiels Söhne Gautier, Philippe und Nicolas flüchteten kurz vor dem Fall der Stadt ebenfalls in die Wälder der Umgebung. Sie wurden dort aber aufgespürt. Philippe und Nicolas wurden unmittelbar nach der Festnahme gehängt. Gautier wurde an Nase und Ohren verstümmelt und sollte anschließend in Valenciennes hingerichtet werden. Ihm gelang jedoch eine erneute Flucht. Er schloß sich später den gegen die Spanier rebellierenden Geusen an. (Quelle: La France Protestante ou Vie des Protestante etc. von E. & E. M. Haag, Bibliothque Nationale, Paris).
Beschreibung
Anno 1577, als Claude nach Antwerpen flüchtete, war Juan de Austria (ein illegitimer Sohn von Karl I von Spanien = Karl V des HRR) offizieller Statthalter in den Spanischen Niederlanden. Als Claude anno 1585 mit seiner Familie Antwerpen verlassen musste, war Alessandro Farnese, Herzog von Parma, Statthalter. König von Spanien war zu dieser Zeit (ab 1556) Philipp II von Spanien aus dem Hause Habsburg (Sohn von Karl I von Spanien / Karl V des HRR).
Beschreibung
Die 'Spanische Furie' war der Überfall und die dreitägige Plünderung Antwerpens durch marodierende spanische Söldner beginnend mit dem 04. November 1576. Die entfesselten Söldner verübten bestialische Gräueltaten an den Bürgern der Stadt. Insgesamt starben etwa 10.000 Menschen (Männer, Frauen und Kinder). Durch absichtlich gelegte Feuer wurden etwa 800 Häuer zerstört. Die Bevölkerung Antwerpens wurde um ein Drittel dezimiert. Gegen erhebliche Lösegeldzahlungen wurde die Stadt anno 1577 von den spanischen Besatzern geräumt. Die Bürger Antwerpens zerstörten nach dem Abzug der Truppen die von den Spaniern errichtete Zitadelle. Anno 1584/85 belagerten die Spanier Antwerpen erneut und nahmen sie schließlch ein.
Tod
Zu den Unterzeichnern des Testamentes gehörten mehrere Kaufleute aus Flandern, mit denen er geschäftlich verbunden war und deren Familien untereinander verbunden waren und die deshalb auch in unserer Datenbank zu finden sind. Dies sind - Andreas (Andries) van der Meulen stammte aus Antwerpen kam und war mit Suzanne Malapert verheiratet - Antoine Anselmo war echevin in Antwerpen und ein einflussreicher Juristen. Er war mit Johanna Hooftman verheiratet, die auch aus einer reichen Handelsfamilie stammte --> https://de.wikipedia.org/wiki/Gillis_Hooftman - Francois Pirens, der mit Anna van der Meulen verheiratet war - Nicolas Malapert, er war mit Margaretha van Panhuysen verheiratet - Bartholomäus Panhuysen, ein Bruder von Margaretha van Panhuysen, der mit Catharina Vivien verheiratet war, deren Familie aus Valenciennes stammte; ihr Vater Jean Vivien war mit Catherine de Malapert, einer Schwester von Nicolas Malapert, verheiratet Charles Drumez war wohl ein Verwandter seiner Mutter Anthoinette de Croix, genannt "Drumez", den wir aber bisher familiär noch nicht genau zuordnen können. Bisher konnten auch Jacobus Tajart noch nicht durch andere Quellen identifiziert werden
Notiz
Seigneur de Terlinck, Givenchy und nach dem Tode seines Neffen Charles zusätzlich noch von der Herrlichkeit Salomez. Geboren im Jahre 1545 zu Arras als Sohn von Jean Herlin und dessen dritter Frau Antoinette de Croix genannt Drumez. Er wurde er Hauptmann unter dem Erzherzoge Mathias, verließ aber als Anhänger der reformierten Partei diesen Dienst und zog (floh?) um 1567 mit seiner Frau nach Antwerpen. Er wurde 1578, als die Geusen in Antwerpen die Oberhand bekommen hatten, von diesen zum Hauptmann der Bürgerwehr der Stadt ernannt (Bulletin des Archives d`Anvers, Band 14). Im Band 3, Seite 276, wird er noch einmal genannt: Es handelt sich dort um ein Urteil gegen einen Leutnant aus seiner Kompagnie. Hier findet man zum ersten Male den Namen Herlyn, also mit y. 1586 wurde Antwerpen wieder von den Spaniern erobert unddie Reformierten mußten die Stadt innerhalb von vier Jahren verlassen, in dem Fall, dass sie nicht wieder zum katholischen Glauben zurückkehren wollten. Infolgedessen wird er um 1590 nach Bremen gezogen sein. Quellen: Nachruf der Bremer hohen Schule auf das Ableben von Johannes Motte. Schnedermann, Nachrichten über die Familie de Pottere. Stemmata von Herm. Post (Bremer Archiv). Bulletin des Archives d`Anvers. Histoire de la famille de Herlin.
BesitzLandkarte von Zeelande mit Cruiningen um 1600Landkarte von Zeelande mit Cruiningen um 1600
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BesitzBlick auf Cruiningen - Zeelande um 1700Blick auf Cruiningen - Zeelande um 1700
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TatsacheEinzug der Spanier in Antwerpen 1585Einzug der Spanier in Antwerpen 1585
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Veröffentlichung: 1583
EinwanderungAlte Karte Arras - Antwerpen - BremenAlte Karte Arras - Antwerpen - Bremen
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WohnsitzClaude Herlin u.a. Bremer Familien Buchauszug von A. Dünzelmann - S. 88Claude Herlin u.a. Bremer Familien Buchauszug von A. Dünzelmann - S. 88
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TatsacheBriefe von Claude Herlin am Daiel van der MeulenBriefe von Claude Herlin am Daiel van der Meulen
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TatsacheBrief-Auszug von Claude Herlin an Daniel v.d. Meulen (1599)Brief-Auszug von Claude Herlin an Daniel v.d. Meulen (1599)
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BeschreibungBrief_mit_der_Unterschrift_von_Claude_Herlin-(1596).png
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Veröffentlichung: Leyden, 1669
Text:
S. 177
TodStammtafel Jan van der MeulenStammtafel Jan van der Meulen
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Veröffentlichung: Publication Date : 2015 Peer reviewed | Thesis/dissertation https://escholarship.org/uc/item/95h1471w
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Veröffentlichung: Archiv Municipale de Valenciennes, 1862
Text:
tome VI, P. 494