1. Familie Herlin / Heerlien / Herlijn / Herlyn

Hoitet Cierks Crumminga Herr zu LogaAlter: 41 Jahre15201561

Name
Hoitet Cierks Crumminga Herr zu Loga
Vornamen
Hoitet Cierks
Nachname
Crumminga
Namens-Suffix
Herr zu Loga
Geburt um 1520 35 25

HeiratFrauwe Amsen MemmingaDiese Familie ansehen
ja

Geburt eines BrudersLouwert Cierks Crumminga (tho Bingum)
um 1525 (Alter 5 Jahre)

Tod eines väterlichen GroßvatersSybo Hayken
1529 (Alter 9 Jahre)

Tod einer väterlichen GroßmutterEnneke „Enyke“ Crumminga
1531 (Alter 11 Jahre)
Geburt eines Sohns
#1
Amos Crumminga Herr zu Loga
um 1550 (Alter 30 Jahre)

Geburt eines Sohns
#2
Cirk Crumminga
um 1555 (Alter 35 Jahre)

Beruf
Herr zu Loga und Eigentümer der Memmingaburg zu Weener

Notiz: Hoitet Cierks Crumminga erbte als erstgeborener Sohn von seinem Vater das adeligfreie Gut Loga. Durch die Heirat mit der Erbtochter Frauwe Amsen Memminga (tho Weener) wurde er auch Eigentümer der Memmingaburg zu Weener. Sein zweitgeborener Bruder Louwert Cierks Crumminga erbte vom Vater das Gut zu Bingum.
Tod vor 16. November 1561 (Alter 41 Jahre)

Notiz:
In dem Testament vom 16.11.1561 wird Hoitets Frau als Weduwe (Witwe) genannt. Demnach müsste das Testament eher verfasst worden sein. Bei dem genannten Datum wird es sich um das Datum der Testamentseröffnung handeln. Da die Kinder zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig waren, wird die Mutter vorerst die Verwaltung des Eigentums übernommen haben.
Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat:
er selbst
6 Jahre
jüngerer Bruder
Familie mit Frauwe Amsen Memminga - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat:
Sohn
6 Jahre
Sohn

Beruf
Hoitet Cierks Crumminga erbte als erstgeborener Sohn von seinem Vater das adeligfreie Gut Loga. Durch die Heirat mit der Erbtochter Frauwe Amsen Memminga (tho Weener) wurde er auch Eigentümer der Memmingaburg zu Weener. Sein zweitgeborener Bruder Louwert Cierks Crumminga erbte vom Vater das Gut zu Bingum.
Tod
In dem Testament vom 16.11.1561 wird Hoitets Frau als Weduwe (Witwe) genannt. Demnach müsste das Testament eher verfasst worden sein. Bei dem genannten Datum wird es sich um das Datum der Testamentseröffnung handeln. Da die Kinder zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig waren, wird die Mutter vorerst die Verwaltung des Eigentums übernommen haben.