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Gemeinsame Notiz | échevin : Ein échevin ist ein Vertreter der eingetragenen Bürger einer Stadt (‚bourgeoisie‘) , der für ein bestimmtes wichtiges Aufgabengebiet zuständig war. Er war kein 'Angestellter' wie bsp. der Stadtverwalter (prevot) oder der Stadtkämmerer (receveur), die vom Feudalherren benannt und bezahlt wurden, sondern übte das Amt ehrenamtlich aus. Die Funktion des échevin ist mit der eines 'Ältermanns' vergleichbar, der ein Repräsentant der gehobenen Kaufmannschaft in deutschen Handelsstädten (z.B. in Bremen) war.
Die Rechte der échevins waren in einer 'Coutumes Locales' beschrieben, die von den Bürgern der jeweiligen Stadt (z. B. Arras oder Lille) mit dem Landesherrn (z.B. dem 'Comte de Artois') abgeschlossen wurde. Die 'echevinage' erlaubte den Bürgern eine gewisse kommunale Selbstverwaltung. In Arras wurden jedes Jahr (im Oktober) zwölf échevins gewählt, von denen einer zum 'Mayeur' ernannt wurde. Die echevins übten ihr "Amt" ohne Bezahlung aus, weshalb dieses Amt meistens nur von den reichen Bürgern ausgeübt wurde. Zur Amtsausübung bekamen sie i.d.R. eine wertwolle Robe gestellt, zudem hatten sie eine eigene Amtstsube im Rathaus der Stadt ('hotel de ville').
Zu den Aufgaben der échevins gehörte vor allem die offizielle Aufnahme von Bürgern in die Stadt, denn nur durch die Bestätigung eines oder mehrerer échevins konnte man ein 'bourgeois' werden. Zudem mussten sie bei dem Abschluss von Erbschaften oder Heiratsverträgen (contract de mariage) anwesend sein.
Für die Kaufleute spielte der 'échevin de vingtaine' eine wichtige Rolle, denn er überwachte das Marktgeschehen, schlichtete Streitigkeiten und konnte ggf. auch Strafen verhängen, wie aus dem folgenden Text hervorgeht.
"Outre l'Echevinage d'Arras, il y a une espece de petite Jurisdiction que l'on nomme Vingtaine, ou l'Office du Grand Marché, qui est composée d'un certain nombre de Bourgeois choisis par l'Echevinage pour faire la petite Police". |
Letzte Änderung | 8. Juli 2020 – 11:58:30 von: Wilmjakob Johannes Herlyn |